
Erhält ein Versicherter zu viel Rente, muss er diese nicht in jedem Fall zurückzahlen. Das hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden (Az. S 13 R 5384/15). Eine Klägerin hatte von der Deutschen Rentenversicherung jahrelang sowohl Witwen- als auch Altersrente bekommen. Eigentlich hätte die Altersrente aber auf die Witwenrente angerechnet werden müssen. Der Rentenversicherung fiel der Fehler erst nach mehr als elf Jahren auf und sie forderte den im Laufe der Jahre zu viel gezahlten Betrag von rund 9 000 Euro zurück. Die Rentnerin war sich jedoch keiner Schuld bewusst und zog vor das Sozialgericht.
Die Richter gaben ihr recht: Die Versicherung sei nach mehr als zehn Jahren nicht berechtigt, das Geld zurückzufordern. Da die Rentenversicherung den Antrag auf Altersrente bereits vernichtet hatte, ließ sich nicht nachweisen, ob die Klägerin die Witwenrente bei der Antragsstellung angegeben hatte.