Gesetzliche Rente Zu viel Rente kassiert – keine Rück­zahlung

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Erhält ein Versicherter zu viel Rente, muss er diese nicht in jedem Fall zurück­zahlen. Das hat das Sozialge­richt Stutt­gart entschieden (Az. S 13 R 5384/15). Eine Klägerin hatte von der Deutschen Renten­versicherung jahre­lang sowohl Witwen- als auch Alters­rente bekommen. Eigentlich hätte die Alters­rente aber auf die Witwenrente ange­rechnet werden müssen. Der Renten­versicherung fiel der Fehler erst nach mehr als elf Jahren auf und sie forderte den im Laufe der Jahre zu viel gezahlten Betrag von rund 9 000 Euro zurück. Die Rentnerin war sich jedoch keiner Schuld bewusst und zog vor das Sozialge­richt.

Die Richter gaben ihr recht: Die Versicherung sei nach mehr als zehn Jahren nicht berechtigt, das Geld zurück­zufordern. Da die Renten­versicherung den Antrag auf Alters­rente bereits vernichtet hatte, ließ sich nicht nach­weisen, ob die Klägerin die Witwenrente bei der Antrags­stellung angegeben hatte.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 27.09.2017 um 11:17 Uhr
Nicht immer

@rwede
Wir haben die Pressemitteilung durchaus vollständig gelesen. Sie haben aber Recht: Eine allgemeine Aussage lässt sich aus dem Einzelfall nicht ableiten. Wir haben den Einstieg darum präzisiert. Vielen Dank für Ihren Hinweis!
(mib/aci)

rotfuchs0 am 25.09.2017 um 16:32 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

rotfuchs0 am 25.09.2017 um 16:10 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.