Gesetzliche Rente Noch bis Dezember günstig einzahlen

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Gesetzliche Rente - Noch bis Dezember günstig einzahlen

Abschläge. Bei einem frühen Start in die Rente fallen Abschläge an. Versicherte können sie 2022 günstig ausgleichen. © Getty Images / Jose Luis Pelaez

2022 ist ein gutes Jahr, um die gesetzliche Rente aufzusto­cken. Zusätzliche Einzahlungen lohnen sich. Wir sagen, wer aufstocken kann und wie es geht.

Abschläge ausgleichen und Rente erhöhen

Zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung lohnen sich dieses Jahr besonders. Für 7 236 Euro schreibt die Rentenkasse Versicherten, die Abschläge bei einer Frührente ausgleichen, einen Entgelt­punkt auf Ihrem Renten­konto gut.

Im Jahr 2021 mussten sie für einen Entgelt­punkt noch 7 727 Euro zahlen – fast 500 Euro mehr (siehe Grafik unten). Auch ab 2023 müssen Versicherte für einen Entgelt­punkt wieder tiefer in die Tasche greifen: nach unseren Berechnungen sind unter Berück­sichtigung des aktuellen Beitrags­satzes von 18,6 Prozent 8 024 Euro fällig. Ein Entgelt­punkt entspricht derzeit monatlichen Renten­ansprüchen von 36,02 Euro. Renten­sprüche erhöhen sich mit jeder Renten­erhöhung und bieten damit auch einen gewissen Inflations­schutz.

Gesetzliche Rente - Noch bis Dezember günstig einzahlen

© Stiftung Warentest

Renten­versicherte ab 50 können profitieren

Ausgleichs­zahlungen kommen für alle Renten­versicherten ab einem Alter von 50 Jahren infrage, wenn sie vor ihrem regulären Renten­start auf mindestens 35 Versicherungs­jahre kommen. Neben Zeiten der versicherungs­pflichtigen Beschäftigung zählen unter anderem auch Zeiten der Kinder­erziehung oder des Bezugs von Kranken- oder Arbeits­losengeld 1 dazu.

Unser Rat

Auskunft beantragen. Sind Sie an Ausgleichs­zahlungen interes­siert, beantragen Sie möglichst zeit­nah mit Formular­vordruck V0210 bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Auskunft, für wie viele zusätzliche Entgelt­punkte Sie Ausgleichs­zahlungen leisten können und wie hoch der Betrag dafür ist. Die Mitarbeiter der Renten­versicherung beraten Sie kostenlos.

Beitrags­höhe fest­legen. Über­legen Sie, ob und in welcher Höhe Sie eine Zahlung leisten wollen und können. Sie können Abschläge auch nur zum Teil ausgleichen.

Beitrag zahlen. Zahlen Sie den Beitrag inner­halb der angegebenen Frist auf das angegebene Konto bei der gesetzlichen Renten­versicherung ein. Eine Zahlung in monatlichen Raten ist möglich.

Versicherungs­verlauf prüfen. Prüfen Sie nach der Einzahlung anhand Zahlung Ihres Versicherungs­verlaufs, ob die Behörde entsprechend Ihrer geleisteten Beitrags­zahlung auf Ihrem Konto zusätzliche Entgelt­punkte vorgemerkt hat.

Rat einholen. Wollen Sie viel Geld investieren, kann zusätzlicher Rat von Lohn­steuer­hilfe­ver­einen, Steuerberate­rinnen oder unabhängigen Rentenberatern sinn­voll sein. Erkundigen Sie sich im Vorfeld immer nach deren Beratungs­kosten.

Früher in Rente nur mit Abschlägen

Der Gesetz­geber wollte mit Ausgleichs­zahlungen Versicherten die Möglich­keit eröffnen, Rentenkür­zungen durch zusätzliche Einzahlungen wieder auszugleichen. Solche Rentenkür­zungen – Abschläge genannt – können bei einem vorzeitigen Renten­start anfallen.

Wichtig: Das Geld, das Versicherte zusätzlich einzahlen, um Abschläge auszugleichen, bekommen sie nicht mehr zurück. Auch nicht, wenn sie sich später entscheiden, doch nicht früher in Rente zu gehen. Verloren ist das Geld aber nicht. Die zusätzlichen Entgelt­punkte erhöhen dann ihre Regel­alters­rente entsprechend.

Mit der Einzahlung treffen Versicherte also noch keine Entscheidung, wann sie tatsäch­lich in Rente gehen; fest steht nur, dass sie ihre Rente erhöhen.

Tipp: Alle wichtigen Informationen zu einem früheren Renten­beginn finden Sie in unserem Special Früher in Rente

Beispiel Abschlags­ausgleich

Eine Arbeitnehmerin aus Düssel­dorf, 1964 geboren, möchte mit 63 ihre Alters­rente beziehen. Das sind vier Jahre vor ihrem regulären Renten­beginn. Mit 63 Jahren kommt sie voraus­sicht­lich auf insgesamt 40 Entgelt­punkte. Das entspricht nach derzeitigen Werten einer Rente von 1 441 Euro im Monat.

Aufgrund des frühen Renten­starts büßt sie aber 5,7600 Entgelt­punkte ein. Nach derzeitigen Werten fällt ihre Rente dadurch 207,48 Euro monatlich nied­riger aus. Will sie die Rentenkür­zung vermeiden, muss sie für 5,7600 Entgelt­punkte Geld an die Renten­versicherung über­weisen:

  • 2021 wurden dafür 51 992 Euro fällig,
  • 2022 sind es 48 688 Euro und
  • 2023 muss sie nach unseren Berechnungen dafür 53 995 Euro einzahlen.

Güns­tige Bedingungen bis Ende Dezember

Wie viel ein Entgelt­punkt wert ist, hängt stark mit der allgemeinen Lohn­entwick­lung zusammen. Grob zusammengefasst: Steigen die Löhne, steigt der Wert eines Entgelt­punkts und Versicherte müssen mehr für einen Entgelt­punkt auf ihrem Renten­konto einzahlen.

Aufgrund der verhaltenen Lohn­entwick­lung während der Corona-Pandemie haben Renten­statistiker das Durch­schnitts­entgelt für 2022 nied­riger als 2021 einge­schätzt. Endgültig fest steht es noch nicht. Für zusätzliche Entgelt­punkte zum Abschlags­ausgleich gelten aber die vorläufigen Werte noch bis Ende des Jahres. Für Einzahlungen, die ab 2023 die Rentenkasse erreichen, gelten dann neue Bedingungen.

Steuer­vorteile nutzen

Versicherte, die Ausgleichs­zahlungen leisten, können diese teils steuerlich geltend machen. 2022 können Allein­stehende bis zu 25 639 Euro für ihre Alters­vorsorge mit dem Finanz­amt abrechnen, Ehepaare das Doppelte. 94 Prozent davon können sie ansetzen – Allein­stehende 24 101 Euro.

Allerdings zählen bei Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern die Renten­pflicht­beiträge, die der Arbeit­geber an die Rentenkasse abführt, bereits auto­matisch als Vorsorgeaufwendungen. Das verringert den Spielraum für Steuer­vorteile deutlich.

Gesetzliche Rente wird besteuert

Den Steuer­vorteilen während des Berufs­lebens steht die Besteuerung der gesetzlichen Rente im Ruhe­stand gegen­über. Vorsorgesparende sollten das in ihre Über­legungen mit einbeziehen. Allerdings ist der durch­schnitt­liche Steu­ersatz von Rentne­rinnen und Rentnern meist deutlich nied­riger als im Berufs­leben.

Bei gesetzlich kranken­versicherten Rentnern gehen neben den Steuern auch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung ab.

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27 Kommentare Diskutieren Sie mit

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finley01 am 25.12.2022 um 14:12 Uhr
Die einen sagen so die anderen sagen so

@dschneibe. Jeder ist seines Glückes Schmied. Entscheidend ist was hinten rauskommt. Ein Freund von mir (Spitzensteuerzahler) zahlt seit dem Jahr 2021 jeweils rund 8.000 Euro jährlich für EP nach. Mehr kann er (leider) steuerlich nicht absetzen. Von den 8.000 Euro bekommt er wie bei Rürup 42 Prozent vom Finanzamt zurück. Als PKV Mitglied erhält er die Rente später ohne KV Abzug und zusätzlich noch 8,2 Prozent obendrauf. Die Rente wird jährlich erhöht (s. aktuelle Rentenanpassungen.) Kleinvieh macht auch Mist. Da er als Akademiker erst spät in die Rente eingezahlt hat, fällt die GRV Rente nicht so üppig aus. Daher wird er definitiv wenn er in 3 Jahren in Rente geht, nicht 42 Prozent davon an den Staat abdrücken. Das nötige Kleingeld, um jährlich einzahlen ist vorhanden. Optimierung durch Einzahlung der nächsten 8.000 Euro am 2.1.2023. Einsparung 900 Euro. Wieso s. Privatierblog oder Rentenfuchs.de. Die rund 50.000 Optimierer 2021 wussten schon was sie da tun. Auch bei 8.335,93 Euro

dschneibe am 22.12.2022 um 14:27 Uhr
Kein Denkfehler - es kommt halt darauf an...

@finley01: Die Für und Wider von Renteneinzahlungen sind mir bekannt, auch dass keine exakte Berechnung im voraus möglich ist. Ich bleibe allerdings bei der Aussage, dass eine Aussage "Mit 7.236 € 'kauft' man als langjährig Versicherter des Jahrganges 1962, der mit exakt 63 in Rente geht, 1 Rentenpunkt" so nicht stimmt. Mit 7.236 € kauft man 2022 nur 0,868 Rentenpunkte. Oder umgekehrt gesagt kostet ein voller Rentenpunkt, den man 'kaufen' und mit dem man die Minderung ausgleichen möchte, mehr als 7.236 € (in meinem Fall € 8.335,93). Ich stimme Ihnen jedoch zu, ob man das möchte oder nicht muss jeder selbst für sich entscheiden.

finley01 am 19.12.2022 um 23:23 Uhr
Denkfehler Kosten sind nicht höher

@dschneibe
Ich empfehle den Blog Privatier.
Die Summe 7236 Euro stimmt.
Für "Ossis" ist es sogar noch ein wenig günstiger. Und wenn man privat krankenversichert ist, rechnet es sich noch eher.
Ist trotzdem kein Schnäppchen, aber derzeit eine Alternative, wenn man demnächst in Rente geht.
Vielleicht verstehen Sie es anhand dieses Beispiels : Ich zahle als Beamter oder Selbständiger normale freiwillige Beiträge in Höhe von 7235 Euro. Das ergibt einen Rentenpunkt.
Wenn ich mit 63 anstatt mit 66 Jahre in Rente gehe, dann gibt's natürlich nicht den vollen Entgeltpunkt , sondern 10, 8 Prozent Abschlag. Dafür beziehe ich die Rente aber auch drei Jahre früher bzw länger. Das eingezahlte Geld habe ich nach rund 18 Jahren wieder raus. Die jährlichen Rentenerhöhungen nicht mit eingerechnet. Das Wichtigste ist aber der steuerliche Aspekt. Gutverdiener, bekommen bis zu 40 Prozent vom Finanzamt zurück. Dafür muss man die zusätzliche Rente auch versteuern, aber vermutlich nicht zu 40 Prozent.

HPMM am 18.12.2022 um 11:34 Uhr
3 Monate Zeit

Nicht der Jahreswechsel ist für die Summe entscheidend, die ein Entgeldpunkt kostet, sondern der Bescheid der Rentenversicherung. Ab Zustellung sind drei Monate Zeit, um Zahlungen zu leisten. Auch für 2023 gilt dann die Kostenauskunft aus diesem Jahr. Trägt der Bescheid z.B. das Datum 22.11.2022 kann zu den selben Konditionen bis 22.02.2023 eingezahlt werden. Das kann sich wegen Steuerersparnis lohnen.

dschneibe am 17.12.2022 um 16:57 Uhr
Kosten eines Rentenpunktes sind häufig viel höher

Laut aktueller DRV-Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung würde mich ein Rentenpunkt umgerechnet € 8.335,93 kosten (voller Ausgleichsbetrag geteilt durch "fehlende" Rentenpunkte bei geminderter Rente für langjährig Versicherte), nicht wie von Ihnen berechnet € 7.236.
Der Unterschied kommt offenbar daher, dass der von mir bezahlte Ausgleichsbetrag sofort durch den Zugangsfaktor gekürzt wird. Bei mir beträgt dieser 0,8680 (entspricht einer Kürzung des bezahlten Ausgleichsbetrages um 13,2 % für Jahrgang 1962).
Anders gesagt, die von Ihnen angegebenen Kosten eines Rentenpunktes sind deutlich höher (in meinem Fall +15,2 %), wenn die Ausgleichszahlung in der Absicht erfolgt, exakt mit 63 in Rente zu gehen, was bei vielen Einzahlern das Hauptmotiv sein dürfte (deshalb heißt das Ganze ja auch "Ausgleich einer Rentenminderung" und nicht etwa "Erhöhung einer Rente ab Erreichen der Altersgrenze"). Der Ausgleich kommt für diese Gruppe also deutlich teurer als es sich im Artikel anhört.