
Abschläge. Bei einem frühen Start in die Rente fallen Abschläge an. Versicherte können sie 2022 günstig ausgleichen. © Getty Images / Jose Luis Pelaez
2022 ist ein gutes Jahr, um die gesetzliche Rente aufzustocken. Zusätzliche Einzahlungen lohnen sich. Wir sagen, wer aufstocken kann und wie es geht.
Abschläge ausgleichen und Rente erhöhen
Zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung lohnen sich dieses Jahr besonders. Für 7 236 Euro schreibt die Rentenkasse Versicherten, die Abschläge bei einer Frührente ausgleichen, einen Entgeltpunkt auf Ihrem Rentenkonto gut.
Im Jahr 2021 mussten sie für einen Entgeltpunkt noch 7 727 Euro zahlen – fast 500 Euro mehr (siehe Grafik unten). Auch ab 2023 müssen Versicherte für einen Entgeltpunkt wieder tiefer in die Tasche greifen: nach unseren Berechnungen sind unter Berücksichtigung des aktuellen Beitragssatzes von 18,6 Prozent 8 024 Euro fällig. Ein Entgeltpunkt entspricht derzeit monatlichen Rentenansprüchen von 36,02 Euro. Rentensprüche erhöhen sich mit jeder Rentenerhöhung und bieten damit auch einen gewissen Inflationsschutz.

© Stiftung Warentest
Rentenversicherte ab 50 können profitieren
Ausgleichszahlungen kommen für alle Rentenversicherten ab einem Alter von 50 Jahren infrage, wenn sie vor ihrem regulären Rentenstart auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommen. Neben Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung zählen unter anderem auch Zeiten der Kindererziehung oder des Bezugs von Kranken- oder Arbeitslosengeld 1 dazu.
Unser Rat
Auskunft beantragen. Sind Sie an Ausgleichszahlungen interessiert, beantragen Sie möglichst zeitnah mit Formularvordruck V0210 bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Auskunft, für wie viele zusätzliche Entgeltpunkte Sie Ausgleichszahlungen leisten können und wie hoch der Betrag dafür ist. Die Mitarbeiter der Rentenversicherung beraten Sie kostenlos.
Beitragshöhe festlegen. Überlegen Sie, ob und in welcher Höhe Sie eine Zahlung leisten wollen und können. Sie können Abschläge auch nur zum Teil ausgleichen.
Beitrag zahlen. Zahlen Sie den Beitrag innerhalb der angegebenen Frist auf das angegebene Konto bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Eine Zahlung in monatlichen Raten ist möglich.
Versicherungsverlauf prüfen. Prüfen Sie nach der Einzahlung anhand Zahlung Ihres Versicherungsverlaufs, ob die Behörde entsprechend Ihrer geleisteten Beitragszahlung auf Ihrem Konto zusätzliche Entgeltpunkte vorgemerkt hat.
Rat einholen. Wollen Sie viel Geld investieren, kann zusätzlicher Rat von Lohnsteuerhilfevereinen, Steuerberaterinnen oder unabhängigen Rentenberatern sinnvoll sein. Erkundigen Sie sich im Vorfeld immer nach deren Beratungskosten.
Früher in Rente nur mit Abschlägen
Der Gesetzgeber wollte mit Ausgleichszahlungen Versicherten die Möglichkeit eröffnen, Rentenkürzungen durch zusätzliche Einzahlungen wieder auszugleichen. Solche Rentenkürzungen – Abschläge genannt – können bei einem vorzeitigen Rentenstart anfallen.
Wichtig: Das Geld, das Versicherte zusätzlich einzahlen, um Abschläge auszugleichen, bekommen sie nicht mehr zurück. Auch nicht, wenn sie sich später entscheiden, doch nicht früher in Rente zu gehen. Verloren ist das Geld aber nicht. Die zusätzlichen Entgeltpunkte erhöhen dann ihre Regelaltersrente entsprechend.
Mit der Einzahlung treffen Versicherte also noch keine Entscheidung, wann sie tatsächlich in Rente gehen; fest steht nur, dass sie ihre Rente erhöhen.
Tipp: Alle wichtigen Informationen zu einem früheren Rentenbeginn finden Sie in unserem Special Früher in Rente
Beispiel Abschlagsausgleich
Eine Arbeitnehmerin aus Düsseldorf, 1964 geboren, möchte mit 63 ihre Altersrente beziehen. Das sind vier Jahre vor ihrem regulären Rentenbeginn. Mit 63 Jahren kommt sie voraussichtlich auf insgesamt 40 Entgeltpunkte. Das entspricht nach derzeitigen Werten einer Rente von 1 441 Euro im Monat.
Aufgrund des frühen Rentenstarts büßt sie aber 5,7600 Entgeltpunkte ein. Nach derzeitigen Werten fällt ihre Rente dadurch 207,48 Euro monatlich niedriger aus. Will sie die Rentenkürzung vermeiden, muss sie für 5,7600 Entgeltpunkte Geld an die Rentenversicherung überweisen:
- 2021 wurden dafür 51 992 Euro fällig,
- 2022 sind es 48 688 Euro und
- 2023 muss sie nach unseren Berechnungen dafür 53 995 Euro einzahlen.
Günstige Bedingungen bis Ende Dezember
Wie viel ein Entgeltpunkt wert ist, hängt stark mit der allgemeinen Lohnentwicklung zusammen. Grob zusammengefasst: Steigen die Löhne, steigt der Wert eines Entgeltpunkts und Versicherte müssen mehr für einen Entgeltpunkt auf ihrem Rentenkonto einzahlen.
Aufgrund der verhaltenen Lohnentwicklung während der Corona-Pandemie haben Rentenstatistiker das Durchschnittsentgelt für 2022 niedriger als 2021 eingeschätzt. Endgültig fest steht es noch nicht. Für zusätzliche Entgeltpunkte zum Abschlagsausgleich gelten aber die vorläufigen Werte noch bis Ende des Jahres. Für Einzahlungen, die ab 2023 die Rentenkasse erreichen, gelten dann neue Bedingungen.
Steuervorteile nutzen
Versicherte, die Ausgleichszahlungen leisten, können diese teils steuerlich geltend machen. 2022 können Alleinstehende bis zu 25 639 Euro für ihre Altersvorsorge mit dem Finanzamt abrechnen, Ehepaare das Doppelte. 94 Prozent davon können sie ansetzen – Alleinstehende 24 101 Euro.
Allerdings zählen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Rentenpflichtbeiträge, die der Arbeitgeber an die Rentenkasse abführt, bereits automatisch als Vorsorgeaufwendungen. Das verringert den Spielraum für Steuervorteile deutlich.
Gesetzliche Rente wird besteuert
Den Steuervorteilen während des Berufslebens steht die Besteuerung der gesetzlichen Rente im Ruhestand gegenüber. Vorsorgesparende sollten das in ihre Überlegungen mit einbeziehen. Allerdings ist der durchschnittliche Steuersatz von Rentnerinnen und Rentnern meist deutlich niedriger als im Berufsleben.
Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern gehen neben den Steuern auch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ab.
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@dschneibe. Jeder ist seines Glückes Schmied. Entscheidend ist was hinten rauskommt. Ein Freund von mir (Spitzensteuerzahler) zahlt seit dem Jahr 2021 jeweils rund 8.000 Euro jährlich für EP nach. Mehr kann er (leider) steuerlich nicht absetzen. Von den 8.000 Euro bekommt er wie bei Rürup 42 Prozent vom Finanzamt zurück. Als PKV Mitglied erhält er die Rente später ohne KV Abzug und zusätzlich noch 8,2 Prozent obendrauf. Die Rente wird jährlich erhöht (s. aktuelle Rentenanpassungen.) Kleinvieh macht auch Mist. Da er als Akademiker erst spät in die Rente eingezahlt hat, fällt die GRV Rente nicht so üppig aus. Daher wird er definitiv wenn er in 3 Jahren in Rente geht, nicht 42 Prozent davon an den Staat abdrücken. Das nötige Kleingeld, um jährlich einzahlen ist vorhanden. Optimierung durch Einzahlung der nächsten 8.000 Euro am 2.1.2023. Einsparung 900 Euro. Wieso s. Privatierblog oder Rentenfuchs.de. Die rund 50.000 Optimierer 2021 wussten schon was sie da tun. Auch bei 8.335,93 Euro
@finley01: Die Für und Wider von Renteneinzahlungen sind mir bekannt, auch dass keine exakte Berechnung im voraus möglich ist. Ich bleibe allerdings bei der Aussage, dass eine Aussage "Mit 7.236 € 'kauft' man als langjährig Versicherter des Jahrganges 1962, der mit exakt 63 in Rente geht, 1 Rentenpunkt" so nicht stimmt. Mit 7.236 € kauft man 2022 nur 0,868 Rentenpunkte. Oder umgekehrt gesagt kostet ein voller Rentenpunkt, den man 'kaufen' und mit dem man die Minderung ausgleichen möchte, mehr als 7.236 € (in meinem Fall € 8.335,93). Ich stimme Ihnen jedoch zu, ob man das möchte oder nicht muss jeder selbst für sich entscheiden.
@dschneibe
Ich empfehle den Blog Privatier.
Die Summe 7236 Euro stimmt.
Für "Ossis" ist es sogar noch ein wenig günstiger. Und wenn man privat krankenversichert ist, rechnet es sich noch eher.
Ist trotzdem kein Schnäppchen, aber derzeit eine Alternative, wenn man demnächst in Rente geht.
Vielleicht verstehen Sie es anhand dieses Beispiels : Ich zahle als Beamter oder Selbständiger normale freiwillige Beiträge in Höhe von 7235 Euro. Das ergibt einen Rentenpunkt.
Wenn ich mit 63 anstatt mit 66 Jahre in Rente gehe, dann gibt's natürlich nicht den vollen Entgeltpunkt , sondern 10, 8 Prozent Abschlag. Dafür beziehe ich die Rente aber auch drei Jahre früher bzw länger. Das eingezahlte Geld habe ich nach rund 18 Jahren wieder raus. Die jährlichen Rentenerhöhungen nicht mit eingerechnet. Das Wichtigste ist aber der steuerliche Aspekt. Gutverdiener, bekommen bis zu 40 Prozent vom Finanzamt zurück. Dafür muss man die zusätzliche Rente auch versteuern, aber vermutlich nicht zu 40 Prozent.
Nicht der Jahreswechsel ist für die Summe entscheidend, die ein Entgeldpunkt kostet, sondern der Bescheid der Rentenversicherung. Ab Zustellung sind drei Monate Zeit, um Zahlungen zu leisten. Auch für 2023 gilt dann die Kostenauskunft aus diesem Jahr. Trägt der Bescheid z.B. das Datum 22.11.2022 kann zu den selben Konditionen bis 22.02.2023 eingezahlt werden. Das kann sich wegen Steuerersparnis lohnen.
Laut aktueller DRV-Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung würde mich ein Rentenpunkt umgerechnet € 8.335,93 kosten (voller Ausgleichsbetrag geteilt durch "fehlende" Rentenpunkte bei geminderter Rente für langjährig Versicherte), nicht wie von Ihnen berechnet € 7.236.
Der Unterschied kommt offenbar daher, dass der von mir bezahlte Ausgleichsbetrag sofort durch den Zugangsfaktor gekürzt wird. Bei mir beträgt dieser 0,8680 (entspricht einer Kürzung des bezahlten Ausgleichsbetrages um 13,2 % für Jahrgang 1962).
Anders gesagt, die von Ihnen angegebenen Kosten eines Rentenpunktes sind deutlich höher (in meinem Fall +15,2 %), wenn die Ausgleichszahlung in der Absicht erfolgt, exakt mit 63 in Rente zu gehen, was bei vielen Einzahlern das Hauptmotiv sein dürfte (deshalb heißt das Ganze ja auch "Ausgleich einer Rentenminderung" und nicht etwa "Erhöhung einer Rente ab Erreichen der Altersgrenze"). Der Ausgleich kommt für diese Gruppe also deutlich teurer als es sich im Artikel anhört.