
Abschläge. Bei einem frühen Start in die Rente fallen Abschläge an. Versicherte können sie 2022 günstig ausgleichen. © Getty Images / Jose Luis Pelaez
2022 ist ein gutes Jahr, um die gesetzliche Rente aufzustocken. Zusätzliche Einzahlungen lohnen sich. Wir sagen, wer aufstocken kann und wie es geht.
Abschläge ausgleichen und Rente erhöhen
Zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung lohnen sich dieses Jahr besonders. Für 7 236 Euro schreibt die Rentenkasse Versicherten, die Abschläge bei einer Frührente ausgleichen, einen Entgeltpunkt auf Ihrem Rentenkonto gut.
Im Jahr 2021 mussten sie für einen Entgeltpunkt noch 7 727 Euro zahlen – fast 500 Euro mehr (siehe Grafik unten). Auch ab 2023 müssen Versicherte für einen Entgeltpunkt wieder tiefer in die Tasche greifen: nach unseren Berechnungen sind unter Berücksichtigung des aktuellen Beitragssatzes von 18,6 Prozent 8 024 Euro fällig. Ein Entgeltpunkt entspricht derzeit monatlichen Rentenansprüchen von 36,02 Euro. Rentensprüche erhöhen sich mit jeder Rentenerhöhung und bieten damit auch einen gewissen Inflationsschutz.

© Stiftung Warentest
Rentenversicherte ab 50 können profitieren
Ausgleichszahlungen kommen für alle Rentenversicherten ab einem Alter von 50 Jahren infrage, wenn sie vor ihrem regulären Rentenstart auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommen. Neben Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung zählen unter anderem auch Zeiten der Kindererziehung oder des Bezugs von Kranken- oder Arbeitslosengeld 1 dazu.
Unser Rat
Auskunft beantragen. Sind Sie an Ausgleichszahlungen interessiert, beantragen Sie möglichst zeitnah mit Formularvordruck V0210 bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Auskunft, für wie viele zusätzliche Entgeltpunkte Sie Ausgleichszahlungen leisten können und wie hoch der Betrag dafür ist. Die Mitarbeiter der Rentenversicherung beraten Sie kostenlos.
Beitragshöhe festlegen. Überlegen Sie, ob und in welcher Höhe Sie eine Zahlung leisten wollen und können. Sie können Abschläge auch nur zum Teil ausgleichen.
Beitrag zahlen. Zahlen Sie den Beitrag innerhalb der angegebenen Frist auf das angegebene Konto bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Eine Zahlung in monatlichen Raten ist möglich.
Versicherungsverlauf prüfen. Prüfen Sie nach der Einzahlung anhand Zahlung Ihres Versicherungsverlaufs, ob die Behörde entsprechend Ihrer geleisteten Beitragszahlung auf Ihrem Konto zusätzliche Entgeltpunkte vorgemerkt hat.
Rat einholen. Wollen Sie viel Geld investieren, kann zusätzlicher Rat von Lohnsteuerhilfevereinen, Steuerberaterinnen oder unabhängigen Rentenberatern sinnvoll sein. Erkundigen Sie sich im Vorfeld immer nach deren Beratungskosten.
Früher in Rente nur mit Abschlägen
Der Gesetzgeber wollte mit Ausgleichszahlungen Versicherten die Möglichkeit eröffnen, Rentenkürzungen durch zusätzliche Einzahlungen wieder auszugleichen. Solche Rentenkürzungen – Abschläge genannt – können bei einem vorzeitigen Rentenstart anfallen.
Wichtig: Das Geld, das Versicherte zusätzlich einzahlen, um Abschläge auszugleichen, bekommen sie nicht mehr zurück. Auch nicht, wenn sie sich später entscheiden, doch nicht früher in Rente zu gehen. Verloren ist das Geld aber nicht. Die zusätzlichen Entgeltpunkte erhöhen dann ihre Regelaltersrente entsprechend.
Mit der Einzahlung treffen Versicherte also noch keine Entscheidung, wann sie tatsächlich in Rente gehen; fest steht nur, dass sie ihre Rente erhöhen.
Tipp: Alle wichtigen Informationen zu einem früheren Rentenbeginn finden Sie in unserem Special Früher in Rente
Beispiel Abschlagsausgleich
Eine Arbeitnehmerin aus Düsseldorf, 1964 geboren, möchte mit 63 ihre Altersrente beziehen. Das sind vier Jahre vor ihrem regulären Rentenbeginn. Mit 63 Jahren kommt sie voraussichtlich auf insgesamt 40 Entgeltpunkte. Das entspricht nach derzeitigen Werten einer Rente von 1 441 Euro im Monat.
Aufgrund des frühen Rentenstarts büßt sie aber 5,7600 Entgeltpunkte ein. Nach derzeitigen Werten fällt ihre Rente dadurch 207,48 Euro monatlich niedriger aus. Will sie die Rentenkürzung vermeiden, muss sie für 5,7600 Entgeltpunkte Geld an die Rentenversicherung überweisen:
- 2021 wurden dafür 51 992 Euro fällig,
- 2022 sind es 48 688 Euro und
- 2023 muss sie nach unseren Berechnungen dafür 53 995 Euro einzahlen.
Günstige Bedingungen bis Ende Dezember
Wie viel ein Entgeltpunkt wert ist, hängt stark mit der allgemeinen Lohnentwicklung zusammen. Grob zusammengefasst: Steigen die Löhne, steigt der Wert eines Entgeltpunkts und Versicherte müssen mehr für einen Entgeltpunkt auf ihrem Rentenkonto einzahlen.
Aufgrund der verhaltenen Lohnentwicklung während der Corona-Pandemie haben Rentenstatistiker das Durchschnittsentgelt für 2022 niedriger als 2021 eingeschätzt. Endgültig fest steht es noch nicht. Für zusätzliche Entgeltpunkte zum Abschlagsausgleich gelten aber die vorläufigen Werte noch bis Ende des Jahres. Für Einzahlungen, die ab 2023 die Rentenkasse erreichen, gelten dann neue Bedingungen.
Steuervorteile nutzen
Versicherte, die Ausgleichszahlungen leisten, können diese teils steuerlich geltend machen. 2022 können Alleinstehende bis zu 25 639 Euro für ihre Altersvorsorge mit dem Finanzamt abrechnen, Ehepaare das Doppelte. 94 Prozent davon können sie ansetzen – Alleinstehende 24 101 Euro.
Allerdings zählen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Rentenpflichtbeiträge, die der Arbeitgeber an die Rentenkasse abführt, bereits automatisch als Vorsorgeaufwendungen. Das verringert den Spielraum für Steuervorteile deutlich.
Gesetzliche Rente wird besteuert
Den Steuervorteilen während des Berufslebens steht die Besteuerung der gesetzlichen Rente im Ruhestand gegenüber. Vorsorgesparende sollten das in ihre Überlegungen mit einbeziehen. Allerdings ist der durchschnittliche Steuersatz von Rentnerinnen und Rentnern meist deutlich niedriger als im Berufsleben.
Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern gehen neben den Steuern auch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ab.
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- Menschen mit Schwerbehinderung können früher in Rente gehen. Wir zeigen, ab wann und unter welchen Voraussetzungen – und wie sich die frühe Rente finanziell auswirkt.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
@kochi64: Auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung können Sie sich natürlich bei der Rentenversicherungsträgerin beschweren und versuchen, auf diesem Weg eine erneute Auskunft zu erhalten.
Die DRV Bund lehnt es ab für 2022 eine erneute Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung zur erstellen (Antrag mit V0210 am 5.12.2022 gestellt, Ablehnung am 13.4.2023 erhalten).
Begründung: Es wurde bereits 2018 eine Auskunft erstellt und diese sei noch gültig.
Das ist m.E. nicht korrekt. Denn die Werte in dem Bescheid 2018 sind aus folgenden Gründen nicht mehr gültig:
1. Es wurden in der Zwischenzeit meinerseits freiwillige Beiträge zum Ausgleich bezahlt
2. Die Werte der Berechnung haben sich seit 2018 verändert.
Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Ist die Ablehnung das neu zu rechnen unter den Voraussetzungen rechtens?
Wo ist das eigentlich im Gesetz festgelegt?
Und wenn es nicht rechtens ist wie kann ich mich wehren?
Ein Rechtsbehelf ist dem sehr kurzen Ablehnungsschreiben auf erneute Auskunft nicht beigefügt.
@Orteni: Bitte gedulden Sie sich, bis die Rechengrößen für 2024 veröffentlicht werden. Entscheidend ist, in welchem Jahr die Zahlung wirksam erfolgt. Die in diesem Jahr maßgebenden sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen kommen zur Anwendung. Wir werden unseren Artikel aktualisieren, sobald uns die Zahlen dazu vorliegen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann man eine seriöse Prognose wagen, ob der Beitragsaufwand für einen Entgeltpunkt im Jahre 2024 höher oder niedriger als im Jahre 2023 sein wird?
Macht es ggf. Sinn, in 2023 eine niedrige Ausgleichs(raten)zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung zu machen und in 2024 mit einer höheren Ausgleichs(raten)zahlung Entgeltpunkte vielleicht wieder günstiger "einzukaufen"?
Mit freundlichen Grüßen
Orteni