
Mütter beziehen seit Juli 2014 mehr gesetzliche Rente, wenn sie Kinder erzogen haben, die vor 1992 geboren wurden. Von der Erhöhung ist derselbe Prozentsatz steuerfrei wie von der bisherigen Rente. Er hängt vom ursprünglichen Rentenbeginn ab.
Beispiel: Erhält eine Frau seit 2010 Rente, beträgt der steuerfreie Teil 40 Prozent. Bekam sie im Jahr 2011 eine Rente von 12 000 Euro, hat das Finanzamt den Freibetrag mit 4 800 Euro festgelegt.
Von Juli bis Dezember 2014 hat die Rentnerin für zwei Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zusätzlich 343,32 Euro Mütterrente erhalten. Der Rentenfreibetrag für 2014 steigt deshalb um 137,33 Euro (40 Prozent von 343,32 Euro). Dieses Jahr kommt die zweite Hälfte der Rentenerhöhung dazu, sodass sich der Freibetrag um weitere 137,33 Euro erhöht. Die Frau wird künftig 5 075 Euro Rente im Jahr steuerfrei erhalten.
Tipp: Auch Väter mit Erziehungszeiten im Rentenkonto erhalten neue Freibeträge. Unter www.steuerzahler-nrw.de finden Sie eine Tabelle, die deren Höhe zeigt – je nach Beginn und Erhöhung der Rente.
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