Lange genug gearbeitet und dann mit 63 frühzeitig in Rente – das klingt für viele verlockend. Doch fällt die Rente dann immer geringer aus. Wer mindestens 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung zusammenhat, darf sich zwar mit 63 Jahren in die Rente verabschieden, er muss aber für jeden Monat, den er früher in Rente geht, Abschläge von 0,3 Prozentpunkten einplanen. Diese Abschläge kann er durch Einzahlungen in die Rentenversicherung ausgleichen (Weg 1: Freiwillig einzahlen).
Nur wer 45 Beitragsjahre angesammelt hat, darf ohne Abschläge früher in Rente gehen. Doch auch hier fehlen dann die späteren Beitragsjahre ab 63 für eine höhere Rente.
Wer möchte, kann sich aber seine Frührente mit einem Beruf nebenbei aufbessern. Bisher waren die Regelungen zur Anrechnung auf die Rente recht kompliziert, ab dem 1. Juli 2017 werden sie deutlich einfacher: Bis zu einem jährlichen Verdienst von 6 300 Euro bleiben dem Frührentner sowohl die volle Rente als auch das volle Gehalt. Gehälter darüber hinaus werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Anrechnung mehr.
Tipp: Hinzuverdienste bis zu 6 300 Euro im Jahr haben keine Auswirkung auf Ihre Frührente. Einkommen darüber hinaus werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Außerdem gehen Steuern und Sozialabgaben ab. Berechnen Sie mit einem Renten- oder Steuerberater, ob sich das für Sie lohnt.
Peter Schwarz wird Rentner
Beispiel: Stellen wir uns vor, Peter Schwarz kann 2017 mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen und nimmt dafür einen Abschlag von 9,6 Prozent hin.
- Bisheriges Jahresgehalt: 36 000 Euro
- Reguläre Jahresrente: 14 400 Euro
- Rente mit Abschlägen: 13 018 Euro
- Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung bekommt er: 11 560 Euro.
Wenn Schwarz zusätzlich einen Minijob für 450 Euro monatlich macht, bekommt er 5 400 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Netto wären das 16 960 Euro.
Höherer Verdienst wird angerechnet
Komplizierter ist der Fall bei höheren Hinzuverdiensten. Alles, was Schwarz über einer Freigrenze von 6 300 Euro verdient, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die ausgezahlte Rente vermindert sich dadurch. Falls er also 15 000 Euro bei seinem Arbeitgeber hinzuverdienen möchte, sieht die Rechnung so aus:
Beispiel Anrechnung von Hinzuverdienst |
|
Gehalt |
15 000 Euro |
Freibetrag |
- 6 300 Euro |
Gehalt abzgl. Freibetrag |
= 8 700 Euro |
40 Prozent von 8 700 Euro sind 3 480 Euro. Diese werden von der Rente abgezogen: |
|
Rente |
13 018 Euro |
Anrechnung |
- 3 480 Euro |
Rente nach Anrechnung |
= 9 538 Euro |
Peter Schwarz erhält dann also 9 538 Euro Rente und sein Gehalt von 15 000 Euro. Brutto sind das zusammengerechnet 24 538 Euro. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuer bleiben davon jedoch nur noch 18 450 Euro übrig.
Vom zusätzlichen Bruttogehalt von 9 600 Euro bleiben nach Rentenanrechnung, Steuern und Sozialabgaben im Vergleich zum Minijob gerade mal 1 490 Euro übrig. Die zusätzliche Arbeit erhöht außerdem die spätere Rente nur wenig.
Bei höheren Hinzuverdiensten bleibt natürlich netto mehr übrig. Doch dann hat Schwarz nicht viel Freizeit gewonnen. Wenn er finanziell mit einem Minijob nicht über die Runden kommt, sollte er überlegen, ob er noch zwei Jahre arbeitet und dann mit seiner vollen Rente von 14 400 Euro jährlich aufhört.
Abrechnung kann überraschen
Etwas kompliziert wird die Abrechnung der Teilrente mit der Rentenversicherung. Der Rentner muss bei Bezug einer Teilrente eine eigene Einkommensprognose für das kommende Jahr abgeben. Erst am 1. Juli des Folgejahres wird dann das tatsächliche Einkommen festgestellt und die Teilrente dann nachträglich verbindlich berechnet.
Tipp: Alles zum Thema „Früher in Rente“ lesen Sie in unserem Special Früher in Rente, Finanztest 7/2016.
Höherer Hinzuverdienst lohnt oft nicht
Die Grafik zeigt, wie sich unterschiedliche Hinzuverdienste auf die vorgezogene Rente auswirken. Netto bleibt häufig nicht viel von höheren Einkommen übrig.

© Stiftung Warentest
Unser Rat
Arbeitgeber. Einen Anspruch, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, haben Arbeitnehmer nicht. Sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Möglichkeiten, länger zu arbeiten. Sie müssen dann mit ihm einen neuen Arbeitsvertrag aushandeln.
Steuern steigen. Je früher Ihre gesetzliche Rente beginnt, desto mehr ist steuerfrei. Arbeiten Sie länger, haben Sie zwar mehr Rente, aber auch höhere Steuern. Unter Umständen bleibt weniger, als Sie erwarten. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine helfen Ihnen bei der Einschätzung. Sie finden Beratungsstellen in Ihrer Nähe im Internet (bdl-online.de).
Flexirente. Genauere Informationen und ausführliche Berechnungen für die neuen Regelungen der Flexirente finden Sie in unserem neuen E-Book Flexi-Rente (3,99 Euro).
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- Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Die Finanztestexpertinnen zeigen, wie Frauen ihre Renten-Situation verbessern und der Teilzeitfalle entkommen können.
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- Viele Menschen können früher in Rente gehen. Wer lange gearbeitet hat, muss dabei kaum Einbußen hinnehmen. Wir bringen alle wichtigen Informationen zur Rente mit 63.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
@Klippenland: Solange Sie noch nicht die Regelaltersrente erreicht haben, können Sie noch freiwillige Beiträge nachzahlen. Der Beginn der Regelaltersrente ist abhängig von Ihrem Geburtsdatum. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zum Geburtsjahr und dem Beginn der Regealtersrente: https://www.test.de/rentenversicherung-5156247-0/ Ob es Vorteile für Sie bringt, wenn das Geld von einer Abfindung stammt oder es direkt vom Arbeitgeber eingezahlt wird, können wir Ihnen leider nicht sagen. (PK)
Bis wann kann freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt werden? Ist es auch möglich, wenn die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt sind, z. B. mit 63 und 4 Monaten noch freiwillige Einzahlungen zu leisten? Bringt es Vorteile, wenn der Arbeitgeber direkt einzahlt? Z. B. Geld aus einer Abfindung? Was ist zu beachten?
@sabib: Freiwillig Versicherte können bis zum 31. März für das Vorjahr nachzahlen, für Pflichtversicherte ist das Alter entscheidend. Bis zum 45. Geburtstag können Sie Beiträge für Zeiten zwischen dem 16. und 17. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie inzwischen 50 Jahre alt sind, dann können Sie Abschläge für eine vorzeitige Rente mit 63 leisten, siehe: "Weg 1: freiwillig einzahlen". (AK)
Rente nachzahlen
Leider habe ich bei meinem Anruf (heute 25.Sept.17) bei der Rentenversicherung zu diesem Thema erfahren,das nur Nachzahlungen für das vergangene Jahr und nur bis zum März des neuen Jahres, möglich sind. Lt Sachbearbeiterin gilt die Regelung der Nachzahlung, nur für freiwillig Versicherte gelten und nicht für gesetzlich Versicherte. Es wurde u.a.danach gefragt ob ich selbstständig wäre,oder Hausfrau.
Ich bin angestellt und alleinstehend.
Wenn dem was mir heute telefonisch gesagt wurde stimmt, ist die Information von Stiftung Warentest falsch. ...Oder?! wer kann mir da helfen?!
Ich würde gerne einige Zeiten nachzahlen um meine Rente aufzubessern.