Gesetzliche Rente

„Unternehmen müssen umdenken“

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Professorin Victoria Büsch forscht seit vielen Jahren zu der Erwerbs­tätig­keit älterer Menschen. Mit dem Bundes­institut für Bevölkerungs­forschung untersuchte sie die „Weiterbeschäftigung im Renten­alter“.

Warum arbeiten Menschen über das Renten­alter hinaus?

Unsere Unter­suchungen haben gezeigt, dass die Motivationen häufig „fit bleiben“, „Spaß bei der Arbeit“ und „Weitergabe von Wissen“  sind. Der finanzielle Aspekt lässt sich vor allem bei Menschen mit sehr nied­rigen Einkommen erkennen, bei ihnen ist die Bereitschaft für eine Beschäftigung im Renten­alter am stärksten ausgeprägt.

Wollen viele Menschen länger arbeiten?

Es hat uns über­rascht: Rund 50 Prozent der älteren Erwerbs­tätigen können sich vorstellen, über das Renten­eintritts­alter hinaus zu arbeiten. Männer etwas häufiger als Frauen. Das geht durch alle Berufe. Wir haben fest­gestellt: Je kleiner das Unternehmen ist, umso eher haben die Menschen die Neigung, länger zu arbeiten.

Gibt es bestimmte Anforderungen, die Arbeitnehmer im Renten­alter stellen?

Viele äußern den Wunsch, Teil­zeit und flexibel zu arbeiten.

Sind die Unternehmen darauf einge­stellt?

Da müssen die Unternehmen jetzt umdenken. Jahre­lang ging es eher um Vorruhestands­regelungen und Früh­verrentungen und nun kommen da Arbeitnehmer, die länger arbeiten wollen. Da sind viele Unternehmen noch nicht so weit. Es gibt bei größeren Unternehmen jedoch Pilot­projekte, die gut laufen.

Was sind das für Projekte?

Da geht es oft vor allem darum, das Wissen der älteren Arbeitnehmer im Unternehmen zu halten. Häufig bedenken die Unternehmen zu spät, dass mit den Mitarbeitern auch viel Wissen das Unternehmen verlässt. Plötzlich ist niemand mehr da, der sich mit der älteren Software oder älteren Maschinen auskennt. Da unterstützen die Älteren dann die Jüngeren.

Wird das Thema „Arbeiten im Alter“ in Zukunft wichtiger?

Ja. Wenn in den nächsten Jahren die geburten­starken Jahr­gänge das Renten­alter erreichen, wird das verstärkt kommen. Von den Akademikern hat ein Drittel keine Kinder und damit auch keine Enkel­kinder. Da sind andere Modelle für den Ruhe­stand gefragt, wenn das klassische Modell Familie wegfällt. Entscheidend sind da auch neue Alters­bilder: „Alte gehören aufs Abstell­gleis“ gilt heute nicht mehr.

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Kommentarliste

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  • GW-MZ-OL am 07.07.2021 um 17:39 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.10.2017 um 14:25 Uhr
    Nachzahlung nur bis zum 63 Lebensjahr möglich?

    @Klippenland: Solange Sie noch nicht die Regelaltersrente erreicht haben, können Sie noch freiwillige Beiträge nachzahlen. Der Beginn der Regelaltersrente ist abhängig von Ihrem Geburtsdatum. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zum Geburtsjahr und dem Beginn der Regealtersrente: https://www.test.de/rentenversicherung-5156247-0/ Ob es Vorteile für Sie bringt, wenn das Geld von einer Abfindung stammt oder es direkt vom Arbeitgeber eingezahlt wird, können wir Ihnen leider nicht sagen. (PK)

  • Klippenland am 30.10.2017 um 12:37 Uhr
    Nachzahlung nur bis zum 63 Lebensjahr möglich?

    Bis wann kann freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt werden? Ist es auch möglich, wenn die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt sind, z. B. mit 63 und 4 Monaten noch freiwillige Einzahlungen zu leisten? Bringt es Vorteile, wenn der Arbeitgeber direkt einzahlt? Z. B. Geld aus einer Abfindung? Was ist zu beachten?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.09.2017 um 08:58 Uhr
    Nachzahlungen

    @sabib: Freiwil­lig Versicherte können bis zum 31. März für das Vorjahr nach­zahlen, für Pflicht­versicherte ist das Alter entscheidend. Bis zum 45. Geburtstag können Sie Beiträge für Zeiten zwischen dem 16. und 17. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie inzwischen 50 Jahre alt sind, dann können Sie Abschläge für eine vorzeitige Rente mit 63 leisten, siehe: "Weg 1: freiwillig einzahlen". (AK)

  • sabib am 25.09.2017 um 19:35 Uhr
    Nachzahlungen

    Rente nachzahlen
    Leider habe ich bei meinem Anruf (heute 25.Sept.17) bei der Rentenversicherung zu diesem Thema erfahren,das nur Nachzahlungen für das vergangene Jahr und nur bis zum März des neuen Jahres, möglich sind. Lt Sachbearbeiterin gilt die Regelung der Nachzahlung, nur für freiwillig Versicherte gelten und nicht für gesetzlich Versicherte. Es wurde u.a.danach gefragt ob ich selbstständig wäre,oder Hausfrau.
    Ich bin angestellt und alleinstehend.
    Wenn dem was mir heute telefonisch gesagt wurde stimmt, ist die Information von Stiftung Warentest falsch. ...Oder?! wer kann mir da helfen?!
    Ich würde gerne einige Zeiten nachzahlen um meine Rente aufzubessern.