Gesetzliche Rente

Klaus Kiwi, 64 Jahre: Rente kann warten

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Gesetzliche Rente - Mit der Flexirente zum Rentenplus

„Das Renten­alter ist ja eine künst­liche Grenze. Für mich passt sie nicht.“ Klaus Kiwi © H. Meyer

Nach 40 Jahren in verschiedenen Berufen könnte Klaus Kiwi 2018 in Rente gehen. Doch er möchte weiter arbeiten. Begonnen hat er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Kassel, dann war er Filialleiter einer wissenschaftlichen Buch­hand­lung und seit 15 Jahren arbeitet er als Sozialpädagoge bei der Jugend­hilfe. „Üppig wird meine Rente nicht ausfallen“, sagt Kiwi, „meine Jobs waren nie super bezahlt“. Außerdem habe er wegen seiner drei Kinder häufig nur Teil­zeit gearbeitet: „Das part­nerschaftliche Managen der Kinder­erziehung hat mich erfüllt, aber auch eine Menge Renten­anwart­schaft gekostet.“ Das sei aber nicht der Grund weiterzuarbeiten, sagt Kiwi: „Ich will noch etwas bewirken“. 1 061 Euro Rente bekäme er bei regulärem Renten­eintritt. Er lebt in Wohn­eigentum und bekommt nach einem schweren Unfall eine Unfall­rente.

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GW-MZ-OL am 07.07.2021 um 17:39 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.10.2017 um 14:25 Uhr
Nachzahlung nur bis zum 63 Lebensjahr möglich?

@Klippenland: Solange Sie noch nicht die Regelaltersrente erreicht haben, können Sie noch freiwillige Beiträge nachzahlen. Der Beginn der Regelaltersrente ist abhängig von Ihrem Geburtsdatum. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zum Geburtsjahr und dem Beginn der Regealtersrente: https://www.test.de/rentenversicherung-5156247-0/ Ob es Vorteile für Sie bringt, wenn das Geld von einer Abfindung stammt oder es direkt vom Arbeitgeber eingezahlt wird, können wir Ihnen leider nicht sagen. (PK)

Klippenland am 30.10.2017 um 12:37 Uhr
Nachzahlung nur bis zum 63 Lebensjahr möglich?

Bis wann kann freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt werden? Ist es auch möglich, wenn die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt sind, z. B. mit 63 und 4 Monaten noch freiwillige Einzahlungen zu leisten? Bringt es Vorteile, wenn der Arbeitgeber direkt einzahlt? Z. B. Geld aus einer Abfindung? Was ist zu beachten?

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.09.2017 um 08:58 Uhr
Nachzahlungen

@sabib: Freiwil­lig Versicherte können bis zum 31. März für das Vorjahr nach­zahlen, für Pflicht­versicherte ist das Alter entscheidend. Bis zum 45. Geburtstag können Sie Beiträge für Zeiten zwischen dem 16. und 17. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie inzwischen 50 Jahre alt sind, dann können Sie Abschläge für eine vorzeitige Rente mit 63 leisten, siehe: "Weg 1: freiwillig einzahlen". (AK)

sabib am 25.09.2017 um 19:35 Uhr
Nachzahlungen

Rente nachzahlen
Leider habe ich bei meinem Anruf (heute 25.Sept.17) bei der Rentenversicherung zu diesem Thema erfahren,das nur Nachzahlungen für das vergangene Jahr und nur bis zum März des neuen Jahres, möglich sind. Lt Sachbearbeiterin gilt die Regelung der Nachzahlung, nur für freiwillig Versicherte gelten und nicht für gesetzlich Versicherte. Es wurde u.a.danach gefragt ob ich selbstständig wäre,oder Hausfrau.
Ich bin angestellt und alleinstehend.
Wenn dem was mir heute telefonisch gesagt wurde stimmt, ist die Information von Stiftung Warentest falsch. ...Oder?! wer kann mir da helfen?!
Ich würde gerne einige Zeiten nachzahlen um meine Rente aufzubessern.