Gesetzliche Rente

Weg 2: Länger arbeiten

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Der „wohl­verdiente Ruhe­stand“ – im Januar 2018 würde Sozialpädagoge Klaus Kiwi ihn erreichen. Doch Kiwi hat keine Lust auf Ruhe: „Ich arbeite in einem Beruf, den ich mir ohne Zwänge ausgesucht habe und den ich gerne mache. Das ist ja eigentlich ein Geschenk. Ich wüsste nicht, warum ich ihn zu einem bestimmten Datum aufgeben sollte.“

Kiwi gehört zu den Menschen, die sich vorstellen können, trotz Renten­alter weiter zu arbeiten. Das neue Flexirenten-Gesetz gibt ihnen dazu neue Möglich­keiten.

Klar ist: Einige arbeiten aus finanziellen Gründen weiter. Doch zeigen Umfragen, dass dies für die meisten Menschen keineswegs der Haupt­grund ist. Im Vordergrund stehen der Wunsch, durch die Arbeit fitter zu bleiben, und der Spaß am Job.

Auch bei Klaus Kiwi aus Kassel ist das so: „Ich bin ein Mensch, der gerne etwas bewirkt“, sagt der 64-Jährige, „ich bin Sozialpädagoge geworden, obwohl ich wusste, dass man da keine Karriere macht und nicht viel verdient.“ Auch wenn Kiwi trotz 40 Jahren im Berufs­leben nur etwas mehr als 1 000 Euro Rente bekommt, ist der finanzielle Aspekt nicht die Haupt­motivation: „Ich habe Wohn­eigentum und lebe zufrieden auf einem bescheidenen Niveau. Meine Arbeit ist mir wichtig und bedeutungs­voll: Sie ist für mich sinn­stiftend.“

Drei Möglich­keiten für längere Arbeit

Kiwi muss sich nun über­legen, welches Modell er für seinen Job nach dem Renten­alter wählt. Er hat drei Wahl­möglich­keiten:

  • Kiwi beantragt regulär seine Rente und arbeitet zusätzlich zu seiner vollen Rente weiter.
  • Kiwi kann dann entscheiden, ob er trotz Rente weiterhin in die Rentenkasse einzahlt oder nicht.
  • Kiwi beantragt die Rente vor­erst nicht und lebt vor allem von seinem Gehalt.

Bei der Option Rente plus Gehalt hat der Sozialpädagoge sofort höhere Einnahmen. Er bekäme seine Rente von 1 061 Euro und hätte zusätzlich sein Einkommen. Kiwi zahlt dann keine Rentenbeiträge mehr, wenn er sich nicht aktiv dazu entscheidet. Seine Rente steigt durch die Arbeit nicht mehr. Von den jähr­lichen Renten­erhöhungen abge­sehen, würde sie auf diesem Niveau bleiben.

Wenn er die Rente erst später beantragt, steigt sie. Kiwi möchte nur noch Teil­zeit arbeiten. Er würde ungefähr 1 750 Euro Brutto­einkommen bekommen. Für jeden Monat, den er später in Rente geht, erhöht sich seine Rente um 0,5 Prozent­punkte. Beantragt er seine Rente also erst zwölf Monate nach seinem regulären Renten­eintritt, würde sich seine Rente um 6 Prozent erhöhen. Statt 1 061 Euro bekäme er 1 125 Euro. Davon unabhängig würde er noch einmal rund 20 Euro mehr Rente bekommen, weil er ein weiteres Jahr in die Rentenkasse einzahlt.

Kiwi würde bei diesem Modell auf eine Jahres­rente von 12 732 Euro verzichten, um nach einem Jahr lebens­lang monatlich 64 Euro brutto mehr Rente zu bekommen. Das lohnt sich – wenn man es mit privaten Angeboten für eine Rentenzahlung vergleicht. Über­legen sollte er diesen Schritt trotzdem. Er müsste nach Renten­beginn noch gut 17 Jahre leben, damit sich die „Investition“ gelohnt hat. Danach macht er mit jeder Rentenzahlung Plus.

Steuern steigen

Dabei ist einge­rechnet, dass die höhere Rente etwas dadurch geschmälert wird, dass der steuer­pflichtige Anteil der Rente für jeden neuen Rentner­jahr­gang steigt. Wenn er 2018 in Rente ginge, müsste er 76 Prozent seiner Rente versteuern. Geht er erst 2019 in Rente, ist schon ein Anteil von 78 Prozent steuer­pflichtig. Bis 2040 steigt er auf 100 Prozent.

„Da meine Rente bisher eher gering ist, finde ich die Möglich­keit attraktiv, sie so zu erhöhen“, sagt Kiwi, „aber mir ist bewusst, dass ich damit einen langen Vertrag mit mir selbst eingehe.“

Für Frauen ist diese Möglich­keit tendenziell attraktiver als für Männer, da ihre statistische Lebens­erwartung höher ist. Ein Mann, der in diesem Jahr seinen 65. Geburts­tag feiert, hat laut statistischem Bundes­amt dann noch eine durch­schnitt­liche Lebens­erwartung von mehr als 17 Jahren, eine gleich alte Frau hat eine Erwartung von 21 Jahren.

Neue Option durch Flexirente

Seit Anfang 2017 gibt es durch die Flexirente die Möglich­keit, auch nach Bewil­ligung der vollen Regel­alters­rente in die Rentenkasse einzuzahlen. Bisher musste der Arbeit­geber zwar auch Rentenbeiträge zahlen, doch erhöhten diese Beiträge die Rente des Arbeitnehmers nicht mehr.

Grund­sätzlich sind Arbeitnehmer, wenn sie eine volle Alters­rente beziehen, weiterhin versicherungs­frei und zahlen keine Beiträge mehr zur Renten­versicherung. Neuerdings kann der Arbeitnehmer seinem Arbeit­geber allerdings mitteilen, dass er auf die Versicherungs­freiheit verzichten und damit Rentenbeiträge zahlen möchte. Dadurch erhöhen seine Beiträge und die seines Arbeit­gebers die Rente. Einmal im Jahr zum 1. Juli steigt sie dann.

Von seinem Gehalt von 1 750 Euro könnte Kiwi in diesem Fall monatlich rund 164 Euro Rentenbeiträge einzahlen. Nach einem Jahr würde sich seine Rente dadurch um weitere 20 Euro steigern.

Wichtig: Die Rentenzah­lungen aus den zusätzlichen Beiträgen werden mit Zuschlägen ausgezahlt. Die erste Auszahlung wird also mit 0,5 Prozent­punkten für jeden Monat nach Erreichen der Regel­alters­grenze erhöht.

Die Möglich­keit, weiter eigene Beiträge in Höhe des Arbeitnehmer­anteils zur gesetzlichen Renten­versicherung zu zahlen, hat Kiwi in beiden Modellen. Egal, ob er die Rente beantragt oder nicht, kann er in die Renten­versicherung einzahlen, wenn er weiter arbeitet.

Anspruch besteht nicht

Kiwi hat den Wunsch, über das Renten­alter hinaus zu arbeiten, früh­zeitig bei seinem Arbeit­geber angesprochen. „Er konnte mir aber leider noch nicht zusagen, ob er mich weiter beschäftigen kann, wenn ich 2018 das Renten­alter erreicht habe“, sagt Kiwi . Damit spricht er einen Punkt an, der vielen Arbeitnehmern im Weg steht, wenn sie länger arbeiten wollen: In den meisten Arbeits- und Tarif­verträgen steht, dass das Arbeits­verhältnis endet, wenn das Renten­alter erreicht ist. Einen Anspruch darauf, länger zu arbeiten, haben Arbeitnehmer dann nicht. In den wenigsten Fällen ist in den Arbeits­verträgen kein Ende des Arbeits­verhält­nisses fest­gelegt.

Wenn der Arbeits­vertrag endet und der Arbeitnehmer weiter bei seinem Arbeit­geber tätig sein möchte, muss er mit ihm einen neuen Arbeits­vertrag aushandeln. „Das ist etwas lästig“, meint Kiwi, „aber wenn es bei meinem Arbeit­geber nicht klappt, gehe ich auch gerne zu einem anderen Unternehmen.“

Gleiche Rechte als Arbeitnehmer

Mit einem neuen Vertrag sind Arbeitnehmer im Renten­alter anderen Arbeitnehmern weiterhin gleich­gestellt. Sie haben den gleichen Anspruch auf Urlaub und Bildungs­urlaub und sie bekommen weiter ihr Gehalt, wenn sie krank sind. Es fallen für sie jedoch die Beiträge zur Arbeits­losen­versicherung weg. Sollten sie nach Erreichen des Renten­alters arbeitslos werden, bekämen sie daher auch kein Arbeits­losengeld, sondern müssten die Rente beantragen. Mit dem Flexirenten-Gesetz entfällt der Beitrag auch für den Arbeit­geber.

Der neue Vertrag ist auch eine gute Möglich­keit, um über den Umfang der neuen Stelle zu sprechen. Sozialpädagoge Kiwi möchte nicht mehr Voll­zeit arbeiten und auch seinen Job etwas umstrukturieren: „Momentan betreue ich fünf Jugend­liche mit ihren Familien. Das geht häufig bis in die Abend­stunden und die Familien rufen auch mal nachts und am Wochen­ende an.“ Daher plant er künftig nur noch einen Jugend­lichen zu betreuen und mehr an festen Terminen zu arbeiten.

Kiwi will seinen beruflichen Schwer­punkt verändern und noch mehr aus dem machen, womit viele ältere Arbeitnehmer punkten können: seiner Erfahrung. Er hat sich neben seinem Job in den Bereichen Burn-out-Prävention und Aufbau der psychischen Widerstands­kraft fort­gebildet. In diesen Bereichen gibt er Coachings für Kollegen. Das würde er gerne ausbauen, sagt Kiwi: „Die direkte Konfrontation mit familiären Schick­salen ist psychisch belastend. Da kann ich meine Kollegen unterstützen. Ich kenne alle Höhen und Tiefen dieses Jobs.“

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GW-MZ-OL am 07.07.2021 um 17:39 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.10.2017 um 14:25 Uhr
Nachzahlung nur bis zum 63 Lebensjahr möglich?

@Klippenland: Solange Sie noch nicht die Regelaltersrente erreicht haben, können Sie noch freiwillige Beiträge nachzahlen. Der Beginn der Regelaltersrente ist abhängig von Ihrem Geburtsdatum. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zum Geburtsjahr und dem Beginn der Regealtersrente: https://www.test.de/rentenversicherung-5156247-0/ Ob es Vorteile für Sie bringt, wenn das Geld von einer Abfindung stammt oder es direkt vom Arbeitgeber eingezahlt wird, können wir Ihnen leider nicht sagen. (PK)

Klippenland am 30.10.2017 um 12:37 Uhr
Nachzahlung nur bis zum 63 Lebensjahr möglich?

Bis wann kann freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt werden? Ist es auch möglich, wenn die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt sind, z. B. mit 63 und 4 Monaten noch freiwillige Einzahlungen zu leisten? Bringt es Vorteile, wenn der Arbeitgeber direkt einzahlt? Z. B. Geld aus einer Abfindung? Was ist zu beachten?

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.09.2017 um 08:58 Uhr
Nachzahlungen

@sabib: Freiwil­lig Versicherte können bis zum 31. März für das Vorjahr nach­zahlen, für Pflicht­versicherte ist das Alter entscheidend. Bis zum 45. Geburtstag können Sie Beiträge für Zeiten zwischen dem 16. und 17. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie inzwischen 50 Jahre alt sind, dann können Sie Abschläge für eine vorzeitige Rente mit 63 leisten, siehe: "Weg 1: freiwillig einzahlen". (AK)

sabib am 25.09.2017 um 19:35 Uhr
Nachzahlungen

Rente nachzahlen
Leider habe ich bei meinem Anruf (heute 25.Sept.17) bei der Rentenversicherung zu diesem Thema erfahren,das nur Nachzahlungen für das vergangene Jahr und nur bis zum März des neuen Jahres, möglich sind. Lt Sachbearbeiterin gilt die Regelung der Nachzahlung, nur für freiwillig Versicherte gelten und nicht für gesetzlich Versicherte. Es wurde u.a.danach gefragt ob ich selbstständig wäre,oder Hausfrau.
Ich bin angestellt und alleinstehend.
Wenn dem was mir heute telefonisch gesagt wurde stimmt, ist die Information von Stiftung Warentest falsch. ...Oder?! wer kann mir da helfen?!
Ich würde gerne einige Zeiten nachzahlen um meine Rente aufzubessern.