Das Rentenniveau, oder „Sicherungsniveau vor Steuern“, wie die Bundesregierung sagt, setzt die Rente eines Ruheständlers, der 45 Jahre lang immer durchschnittlich verdient hat, ins Verhältnis zum durchschnittlichen Beschäftigten-Nettoeinkommen. Die verfügbare Standardrente beträgt zurzeit 1 197 Euro – nach Abzug von Kranken-und Pflegeversicherungsbeitrag, jedoch vor Steuern. Das entspricht einem Rentenniveau von 48 Prozent des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts von 2 493 Euro. Im Jahr 2030 soll das Niveau auf 44,5 Prozent sinken. 2040 sollen es nur noch 41,7 Prozent sein.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Rente sinkt. Es gibt eine gesetzliche Sicherungsklausel, die dies verhindert. Allerdings steigen die Renten nach den Prognosen der Bundesregierung langsamer als die Gehälter. So vermindert sich der Wert der Durchschnittsrente im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt.
Bei der Einkommensberechnung werden „die Verdienste sowohl von Vollzeit- als auch von Teilzeitbeschäftigten berücksichtigt“, erläutert der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund, Alexander Gunkel. Durchschnittlich verdienende Vollzeitbeschäftigte kommen nach 35 Beitragsjahren auf die Standardrente. Teilzeitkräfte müssen dafür deutlich länger in die Rentenversicherung einzahlen. Die meisten Teilzeitkräfte haben keine Chance, die Standardrente zu erreichen.
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@Klippenland: Solange Sie noch nicht die Regelaltersrente erreicht haben, können Sie noch freiwillige Beiträge nachzahlen. Der Beginn der Regelaltersrente ist abhängig von Ihrem Geburtsdatum. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zum Geburtsjahr und dem Beginn der Regealtersrente: https://www.test.de/rentenversicherung-5156247-0/ Ob es Vorteile für Sie bringt, wenn das Geld von einer Abfindung stammt oder es direkt vom Arbeitgeber eingezahlt wird, können wir Ihnen leider nicht sagen. (PK)
Bis wann kann freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt werden? Ist es auch möglich, wenn die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt sind, z. B. mit 63 und 4 Monaten noch freiwillige Einzahlungen zu leisten? Bringt es Vorteile, wenn der Arbeitgeber direkt einzahlt? Z. B. Geld aus einer Abfindung? Was ist zu beachten?
@sabib: Freiwillig Versicherte können bis zum 31. März für das Vorjahr nachzahlen, für Pflichtversicherte ist das Alter entscheidend. Bis zum 45. Geburtstag können Sie Beiträge für Zeiten zwischen dem 16. und 17. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie inzwischen 50 Jahre alt sind, dann können Sie Abschläge für eine vorzeitige Rente mit 63 leisten, siehe: "Weg 1: freiwillig einzahlen". (AK)
Rente nachzahlen
Leider habe ich bei meinem Anruf (heute 25.Sept.17) bei der Rentenversicherung zu diesem Thema erfahren,das nur Nachzahlungen für das vergangene Jahr und nur bis zum März des neuen Jahres, möglich sind. Lt Sachbearbeiterin gilt die Regelung der Nachzahlung, nur für freiwillig Versicherte gelten und nicht für gesetzlich Versicherte. Es wurde u.a.danach gefragt ob ich selbstständig wäre,oder Hausfrau.
Ich bin angestellt und alleinstehend.
Wenn dem was mir heute telefonisch gesagt wurde stimmt, ist die Information von Stiftung Warentest falsch. ...Oder?! wer kann mir da helfen?!
Ich würde gerne einige Zeiten nachzahlen um meine Rente aufzubessern.