Gesetzliche Rente

Renten­niveau: Renten steigen lang­samer als Gehälter

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Das Renten­niveau, oder „Sicherungs­niveau vor Steuern“, wie die Bundes­regierung sagt, setzt die Rente eines Ruhe­ständ­lers, der 45 Jahre lang immer durch­schnitt­lich verdient hat, ins Verhältnis zum durch­schnitt­lichen Beschäftigten-Netto­einkommen. Die verfügbare Stan­dard­rente beträgt zurzeit 1 197 Euro – nach Abzug von Kranken-und Pflege­versicherungs­beitrag, jedoch vor Steuern. Das entspricht einem Renten­niveau von 48 Prozent des durch­schnitt­lichen Netto­arbeits­entgelts von 2 493 Euro. Im Jahr 2030 soll das Niveau auf 44,5 Prozent sinken. 2040 sollen es nur noch 41,7 Prozent sein.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Rente sinkt. Es gibt eine gesetzliche Sicherungs­klausel, die dies verhindert. Allerdings steigen die Renten nach den Prognosen der Bundes­regierung lang­samer als die Gehälter. So vermindert sich der Wert der Durch­schnitts­rente im Verhältnis zum Durch­schnitts­entgelt.

Bei der Einkommens­berechnung werden „die Verdienste sowohl von Voll­zeit- als auch von Teil­zeit­beschäftigten berück­sichtigt“, erläutert der Vorstands­vorsitzende der Deutschen Renten­versicherung Bund, Alexander Gunkel. Durch­schnitt­lich verdienende Voll­zeit­beschäftigte kommen nach 35 Beitrags­jahren auf die Stan­dard­rente. Teil­zeitkräfte müssen dafür deutlich länger in die Renten­versicherung einzahlen. Die meisten Teil­zeitkräfte haben keine Chance, die Stan­dard­rente zu erreichen.

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  • GW-MZ-OL am 07.07.2021 um 17:39 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.10.2017 um 14:25 Uhr
    Nachzahlung nur bis zum 63 Lebensjahr möglich?

    @Klippenland: Solange Sie noch nicht die Regelaltersrente erreicht haben, können Sie noch freiwillige Beiträge nachzahlen. Der Beginn der Regelaltersrente ist abhängig von Ihrem Geburtsdatum. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zum Geburtsjahr und dem Beginn der Regealtersrente: https://www.test.de/rentenversicherung-5156247-0/ Ob es Vorteile für Sie bringt, wenn das Geld von einer Abfindung stammt oder es direkt vom Arbeitgeber eingezahlt wird, können wir Ihnen leider nicht sagen. (PK)

  • Klippenland am 30.10.2017 um 12:37 Uhr
    Nachzahlung nur bis zum 63 Lebensjahr möglich?

    Bis wann kann freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt werden? Ist es auch möglich, wenn die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt sind, z. B. mit 63 und 4 Monaten noch freiwillige Einzahlungen zu leisten? Bringt es Vorteile, wenn der Arbeitgeber direkt einzahlt? Z. B. Geld aus einer Abfindung? Was ist zu beachten?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.09.2017 um 08:58 Uhr
    Nachzahlungen

    @sabib: Freiwil­lig Versicherte können bis zum 31. März für das Vorjahr nach­zahlen, für Pflicht­versicherte ist das Alter entscheidend. Bis zum 45. Geburtstag können Sie Beiträge für Zeiten zwischen dem 16. und 17. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie inzwischen 50 Jahre alt sind, dann können Sie Abschläge für eine vorzeitige Rente mit 63 leisten, siehe: "Weg 1: freiwillig einzahlen". (AK)

  • sabib am 25.09.2017 um 19:35 Uhr
    Nachzahlungen

    Rente nachzahlen
    Leider habe ich bei meinem Anruf (heute 25.Sept.17) bei der Rentenversicherung zu diesem Thema erfahren,das nur Nachzahlungen für das vergangene Jahr und nur bis zum März des neuen Jahres, möglich sind. Lt Sachbearbeiterin gilt die Regelung der Nachzahlung, nur für freiwillig Versicherte gelten und nicht für gesetzlich Versicherte. Es wurde u.a.danach gefragt ob ich selbstständig wäre,oder Hausfrau.
    Ich bin angestellt und alleinstehend.
    Wenn dem was mir heute telefonisch gesagt wurde stimmt, ist die Information von Stiftung Warentest falsch. ...Oder?! wer kann mir da helfen?!
    Ich würde gerne einige Zeiten nachzahlen um meine Rente aufzubessern.