Gesetzliche Rente Mit der Flexirente zum Rentenplus

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Die neue Flexirente bietet drei Wege zum Rentenplus. Mit freiwil­ligen Beiträgen, mehr Hinzuver­dienst im Alter und Arbeit noch im Ruhe­stand lässt sich die Rente steigern.

Eine Möglich­keit, ihre gesetzliche Rente durch freiwil­lige Beiträge zu erhöhen, kann Kathrin Lange nicht mehr nutzen. Die zweite will sie sich nicht entgehen lassen.

Die Mutter von zwei Kindern hat erst vor Kurzem erfahren, dass sie bis zu ihrem 45. Geburts­tag Beiträge für ihre Schul­zeit zwischen dem 16. und 17. Geburts­tag hätte nach­zahlen können. Doch für die 47-Jährige ist es zu spät. Nicht nur für sie. „Die Bestimmung im Sozialgesetz­buch ist weit­gehend unbe­kannt“, sagt Rentenberater Markus Vogts. „Warum steht dazu nichts in der Renten­information?“, fragt Lange. Diese Information gibt es jedes Jahr für alle Versicherten ab 27 Jahre, die mindestens fünf Beitrags­jahre haben – allerdings ohne den Hinweis, dass sie Beiträge für Ausbildungs­zeiten nach­zahlen können.

Die zweite Chance für mehr Rente durch freiwil­lige Einzahlungen kann Lange nach ihrem 50. Geburts­tag am Schopf packen. Dann kann sie neben Pflicht­beiträgen Sonderzah­lungen leisten, um den fälligen Abschlag bei einer vorgezogenen Rente mit 63 Jahren auszugleichen. Bei einem „berechtigten Interesse“ ist die Einzahlung sogar schon vorher möglich, so das Sozialgesetz­buch.

Über­weist Lange den Ausgleich für den Abschlag an die Deutsche Renten­versicherung, bekommt sie schon mit 63 ihre volle Rente. Sie kann auch bis zu ihrem regulären Renten­beginn mit 67 Jahren weiter­arbeiten. Dann erhöht der zusätzliche Beitrag ihre Rente.

Ein Rentenplus durch Sonderzah­lungen – das ist einer von drei Wegen, wie Menschen seit 2017 zu einer höheren gesetzlichen Rente kommen können (mehr dazu Weg 1: Freiwillig einzahlen).

Tipp: Die Deutsche Renten­versicherung muss Sie kostenlos so beraten, dass Sie Ihren Renten­anspruch voll ausschöpfen können. Telefo­nische Beratung und die Adresse einer Beratungs­stelle in Ihrer Nähe gibt es unter der Nummer 0 800/ 10 00 48 00. Bei Zweifeln oder Streit mit der Renten­versicherung wenden Sie sich an einen unabhängigen, gericht­lich zugelassenen Rentenberater (Adressen zum Beispiel unter rentenberater.de). Eine Erst­beratung kostet etwa bis zu 220 Euro. Fragen Sie auch nach der Renten­besteuerung.

Mehr Rente für arbeitende Rentner

Mehr Rente erwerben im Ruhe­stand – auch das geht. Ältere Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regel­alters­grenze noch arbeiten möchten, können seit 1. Januar 2017 auf die Versicherungs­freiheit verzichten, mit der sie sich Beiträge zur Renten­versicherung sparen. Zahlen sie und der Chef Beiträge, können sie weitere Ansprüche erwerben und ihre Rente erhöhen. So regelt es das Gesetz zur Flexirente. Mehr dazu Weg 2: Länger arbeiten.

Und wer schon vor der Regel­alters­grenze eine Rente bezieht, kann ab 1. Juli 2017 leichter hinzuver­dienen. Die starren Hinzuver­dienst­grenzen, die bisher Frührentner im Blick haben mussten, fallen weg (mehr dazu Weg 3: Frührente und Arbeit).

2018 gibt es noch mehr Änderungen

Mit dem Gesetz zur Flexirente setzt die Bundes­regierung den Reigen der Rentenreformen fort. Auf drei weitere Änderungen hat sich die Große Koalition noch Ende 2016 verständigt: Renten in den neuen Bundes­ländern sollen schritt­weise an die in den alten Ländern angeglichen werden. Erwerbs­minderungs­renten für Neurentner sollen erhöht und Betriebs­renten stärker gefördert werden. Diese drei Maßnahmen sollen aber erst 2018 in Kraft treten.

Darüber hinaus haben Regierungs- und Oppositions­parteien weitere Reform­vorschläge. Das Thema wird im Bundes­tags­wahl­kampf 2017 eine wichtige Rolle spielen.

Schöne neue Renten­welt?

Flexibler in den Ruhe­stand und noch dazu mit mehr Rente aufgrund von freiwil­ligen Beiträgen, einem Hinzuver­dienst im Alter oder gar mit beidem – ist das die schöne neue Renten­welt?

Sicher, vielen Senioren geht es gut. Wie aus dem jüngsten Alters­sicherungs­bericht der Bundes­regierung hervorgeht, haben Arbeiter und Angestellte, die heute im Ruhe­stand sind, im Durch­schnitt ein Netto­einkommen von 1 316 Euro im Monat, meist aus der gesetzlichen Rente. Betriebs­renten und andere Einkünfte kommen hinzu. Beamte im Ruhe­stand haben im Durch­schnitt 2 594 Euro, ehemals Selbst­ständige 1 435 Euro.

Rente ist Abbild des Arbeits­lebens

Nur 3 Prozent der 65-Jährigen und Älteren sind auf die Grund­sicherung angewiesen, die im Durch­schnitt gut 788 Euro beträgt, deren Höhe aber vom Wohn­ort abhängt. Diese staatliche Leistung erhalten Bedürftige im Alter und Erwerbs­geminderte. Bereits jetzt ist absehbar, dass die Zahl der Grund­sicherungs­empfänger steigt. So bekommen Ruhe­ständler in den alten Ländern, die 2015 in Rente gegangen sind, im Durch­schnitt nur eine gesetzliche Alters­rente von 785 Euro im Monat. Ohne zusätzliche Einkünfte, etwa aus einer Betriebs­rente, kommen sie damit nicht einmal auf Grund­sicherungs­niveau. In den neuen Bundes­ländern erhalten die Neurentner immerhin 917 Euro gesetzliche Rente. Betriebs­renten und private Renten­versicherungen sind dort jedoch nicht so verbreitet.

Die Rente ist ein Abbild des Arbeits­lebens: Wer sehr wenig verdient, wird im Alter arm sein. Das Bundes­arbeits­ministerium macht diese Gleichung auf: Wer mit seiner Rente nach einem 45-jährigen Arbeits­leben in Voll­zeit auf eine höhere Rente als die Grund­sicherung kommen will, muss derzeit knapp 12 Euro in der Stunde verdienen.

Doch bei vielen ist es weniger. Daten des Ministeriums für 2014 zeigen, dass rund 20 Prozent aller Beschäftigten für weniger als 10 Euro in der Stunde arbeiten. Und der Anteil der Nied­riglohn­empfänger steigt. Eine Rente, die zum Leben reicht, ist für Menschen mit derzeit geringem Einkommen nur möglich, wenn sie einen besser bezahlten Job finden. Ansonsten müssen sie im Ruhe­stand hinzuver­dienen.

Teil­zeit ist schlecht für die Rente

Auch Auszeiten vom Job oder Teil­zeit­arbeit für die Jahre der Kinder­erziehung wirken sich negativ aufs Gehalt aus – und damit auch auf die Rente. Frauen sind davon am meisten betroffen. Laut dem Wissen­schafts­zentrum für Sozial­forschung Berlin (WZB) bekamen Frauen 2014 im Schnitt 43 Prozent weniger Rente als Männer. Mit Kinder­erziehung oder der Pflege von Angehörigen ließen sich nur begrenzt Renten­anwart­schaften aufbauen.

Ob dies bei künftigen Rentne­rinnen viel besser aussehen wird, ist fraglich. Auch im Jahr 2012 arbeiteten 69 Prozent der erwerbs­tätigen Mütter auf Teil­zeitbasis, bei den erwerbs­tätigen Vätern waren es nur 5 Prozent.

Kathrin Lange ist nach der Geburt ihres ersten Kindes von Voll- auf Teil­zeit­arbeit umge­stiegen (Beispielfall: Vollzeitjob). Weil sie nun seit 14 Jahren entsprechend weniger Beiträge in die Rentenkasse zahlt, ist auch ihr Renten­anspruch geschrumpft.

Wer viele Jahre lang Teil­zeit arbeitet, hat keine Chance auf die Stan­dard­rente in Höhe von derzeit 1 197 Euro. Sie gibt es nach 45 Jahren Arbeit mit Durch­schnitts­verdienst. Noch beträgt die Stan­dard­rente vor Steuern 48 Prozent des Durch­schnitts­lohns. Da die Renten aber nicht mehr strikt an die Lohn­entwick­lung gekoppelt sind, steigen sie lang­samer als die Löhne. Das Rentenniveau sinkt.

Rente unter Druck

Weil die Lebens­erwartung steigt, weniger Kinder geboren werden und immer weniger Beschäftigte einer wachsenden Zahl von Ruhe­ständ­lern gegen­über­stehen, bröckelt die Basis der Renten­versicherung. Denn die Beiträge der Aktiven werden gleich als Renten an die Ruhe­ständler weitergereicht.

Aufgrund der steigenden Lebens­erwartung wird eine Rente immer länger gezahlt. Im Jahr 1960 konnte ein Ruhe­ständer damit rechnen, zehn Jahre lang Rente zu beziehen. Heute sind es im Durch­schnitt knapp 20 Jahre.

Länger arbeiten und später in Rente – das ist ein oft gehörter Vorschlag. Renten­beginn erst mit 70, fordert die Jugend­organisation der Unions­parteien. Das war schon einmal das Renten­alter in Deutsch­land – bis 1916. Damals wurde es von 70 auf 65 Jahre gesenkt.

Ein weiterer Vorschlag lautet, den Renten­beginn an die Lebens­erwartung zu koppeln: „Für jedes Jahr zusätzlicher Lebens­erwartung acht Monate länger arbeiten“, meint der Chef des Deutschen Instituts für Wirt­schafts­forschung, Marcel Fratz­scher. „Die Menschen werden also nach 2030 länger als bis 67 Jahre arbeiten müssen“, sagte er der Zeitung „Rhei­nische Post“.

Wer heute Ende vierzig ist, weiß nicht, wie lange er arbeiten muss. Tatsache ist: Die Menschen leben im Durch­schnitt länger. Ein heute 50-jähriger Mann hat im Durch­schnitt noch knapp 30 Jahre vor sich, eine gleich­altrige Frau noch 34 Jahre. Angesichts dieser Aussichten wollen viele heute etwas fürs spätere Rentenplus tun – so wie Kathrin Lange.

Auf einen Blick und laufend aktualisiert finden Sie unsere Informationen zur gesetzlichen Renten­versicherung auf unserer Themenseite Gesetzliche Rente.

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GW-MZ-OL am 07.07.2021 um 17:39 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.10.2017 um 14:25 Uhr
Nachzahlung nur bis zum 63 Lebensjahr möglich?

@Klippenland: Solange Sie noch nicht die Regelaltersrente erreicht haben, können Sie noch freiwillige Beiträge nachzahlen. Der Beginn der Regelaltersrente ist abhängig von Ihrem Geburtsdatum. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zum Geburtsjahr und dem Beginn der Regealtersrente: https://www.test.de/rentenversicherung-5156247-0/ Ob es Vorteile für Sie bringt, wenn das Geld von einer Abfindung stammt oder es direkt vom Arbeitgeber eingezahlt wird, können wir Ihnen leider nicht sagen. (PK)

Klippenland am 30.10.2017 um 12:37 Uhr
Nachzahlung nur bis zum 63 Lebensjahr möglich?

Bis wann kann freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt werden? Ist es auch möglich, wenn die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt sind, z. B. mit 63 und 4 Monaten noch freiwillige Einzahlungen zu leisten? Bringt es Vorteile, wenn der Arbeitgeber direkt einzahlt? Z. B. Geld aus einer Abfindung? Was ist zu beachten?

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.09.2017 um 08:58 Uhr
Nachzahlungen

@sabib: Freiwil­lig Versicherte können bis zum 31. März für das Vorjahr nach­zahlen, für Pflicht­versicherte ist das Alter entscheidend. Bis zum 45. Geburtstag können Sie Beiträge für Zeiten zwischen dem 16. und 17. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie inzwischen 50 Jahre alt sind, dann können Sie Abschläge für eine vorzeitige Rente mit 63 leisten, siehe: "Weg 1: freiwillig einzahlen". (AK)

sabib am 25.09.2017 um 19:35 Uhr
Nachzahlungen

Rente nachzahlen
Leider habe ich bei meinem Anruf (heute 25.Sept.17) bei der Rentenversicherung zu diesem Thema erfahren,das nur Nachzahlungen für das vergangene Jahr und nur bis zum März des neuen Jahres, möglich sind. Lt Sachbearbeiterin gilt die Regelung der Nachzahlung, nur für freiwillig Versicherte gelten und nicht für gesetzlich Versicherte. Es wurde u.a.danach gefragt ob ich selbstständig wäre,oder Hausfrau.
Ich bin angestellt und alleinstehend.
Wenn dem was mir heute telefonisch gesagt wurde stimmt, ist die Information von Stiftung Warentest falsch. ...Oder?! wer kann mir da helfen?!
Ich würde gerne einige Zeiten nachzahlen um meine Rente aufzubessern.