Gesetzliche Rente Mit der Flexirente zum Rentenplus

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Der gleitende Über­gang von Arbeit in Rente ist für viele Menschen attraktiv. Seit Anfang des Jahres gibt es darum die Flexirente. Die neuen Rege­lungen erleichtern es, die eigene gesetzliche Rente aufzupeppen und den Renten­eintritt flexibler zu gestalten. Es gibt drei Wege zu mehr Rente: Freiwil­lige Beiträge, Arbeit im Renten­alter und Hinzuver­dienst zur Frührente. In unserem aktuellen Special stellen wir die neuen Möglich­keiten anhand konkreter Beispiele vor.

Renten­alter als Richt­wert

Der Renten­eintritt ist für viele Menschen eine magische Grenze. Wer 1952 geboren wurde, kann 2017 in Rente gehen, sobald er 65 Jahre und 6 Monate alt ist. Doch ist diese Grenze nicht so starr, wie sie scheint. Hat der Arbeitnehmer mindestens 35 Beitrags­jahre zusammen, kann er sich schon mit 63 in die Rente verabschieden. Und wenn er noch keine Lust auf Ruhe­stand hat, darf er auch freiwil­lig länger arbeiten. Das Renten­eintritts­alter ist also eigentlich nur ein Richt­wert, von dem der Einzelne bei Bedarf abweichen kann.

Renten­abschläge beachten

Alle Abweichungen wirken sich jedoch auf die Rente aus. Wer früher in Rente geht, bekommt weniger ausgezahlt, weil er dann Abschläge auf seinen Renten­wert hinnehmen muss. Wer länger arbeitet, profitiert hingegen davon, dass die Rente durch einen späteren Bezug aufgewertet wird. Bemerk­bar machen sich auch Lücken in der Arbeits­biografie: Wenn jemand vorüber­gehend nicht in die Rentenkasse einbezahlt hat, beein­flusst das die Rente natürlich ebenfalls.

Rente aktiv beein­flussen

Diese Auswirkungen müssen jedoch nicht einfach so hingenommen werden. Wer früher in Rente gehen möchte, kann die drohenden Abschläge mit Einzahlungen in die Rentenkasse ausgleichen. Voraus­gesetzt er hat das nötige Geld dafür. Eine Verpflichtung, dann tatsäch­lich früher in Rente zu gehen, ergibt sich daraus jedoch nicht. Arbeitet der Betreffende einfach bis zum regulären Renten­alter weiter, bekommt er aufgrund der von ihm geleisteten Ausgleichs­zahlung später einfach eine höhere Rente. Auch für Selbst­ständige und Freiberufler, Hausmänner und -frauen, Beamte und Mütter können sich freiwil­lige Einzahlungen in die Renten­versicherung unter bestimmten Voraus­setzungen lohnen.

Rente und Arbeit kombinieren

Rente und Arbeit zu kombinieren, wird durch die neuen Rege­lungen einfacher. Das Zusammen­spiel von Rente, Gehalt, Gehalts­anrechnungen, Sozial­abgaben und Steuern ist jedoch komplex. Arbeitnehmer sollten sich gut informieren, welcher Weg für sie am besten funk­tioniert. Unser Special leistet dabei Hilfe­stellung.

Das bietet der Finanztest-Artikel

Wenn Sie den Finanztest-Artikel frei­schalten, erfahren Sie, wie Sie die neuen Rege­lungen für sich optimal nutzen. Die Finanztest-Experten zeigen anhand konkreter Fall­beispiele,

  • wer von den neuen Rege­lungen profitieren kann,
  • wer freiwil­lig in die Renten­versicherung einzahlen kann und für wen sich dies besonders lohnt,
  • was es bringt, über das Renten­alter hinaus zu arbeiten,
  • ob es sich lohnt, neben einer Teilrente etwas hinzuzuver­dienen.

Außerdem erfahren Sie,

  • wie sich die gesetzliche Rente im Vergleich zur Rürup-Rente schlägt,
  • warum die Renten lang­samer steigen als die Gehälter,
  • was Arbeitnehmer beachten müssen, wenn sie über das Renten­alter hinaus arbeiten wollen.
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GW-MZ-OL am 07.07.2021 um 17:39 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.10.2017 um 14:25 Uhr
Nachzahlung nur bis zum 63 Lebensjahr möglich?

@Klippenland: Solange Sie noch nicht die Regelaltersrente erreicht haben, können Sie noch freiwillige Beiträge nachzahlen. Der Beginn der Regelaltersrente ist abhängig von Ihrem Geburtsdatum. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zum Geburtsjahr und dem Beginn der Regealtersrente: https://www.test.de/rentenversicherung-5156247-0/ Ob es Vorteile für Sie bringt, wenn das Geld von einer Abfindung stammt oder es direkt vom Arbeitgeber eingezahlt wird, können wir Ihnen leider nicht sagen. (PK)

Klippenland am 30.10.2017 um 12:37 Uhr
Nachzahlung nur bis zum 63 Lebensjahr möglich?

Bis wann kann freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt werden? Ist es auch möglich, wenn die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt sind, z. B. mit 63 und 4 Monaten noch freiwillige Einzahlungen zu leisten? Bringt es Vorteile, wenn der Arbeitgeber direkt einzahlt? Z. B. Geld aus einer Abfindung? Was ist zu beachten?

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.09.2017 um 08:58 Uhr
Nachzahlungen

@sabib: Freiwil­lig Versicherte können bis zum 31. März für das Vorjahr nach­zahlen, für Pflicht­versicherte ist das Alter entscheidend. Bis zum 45. Geburtstag können Sie Beiträge für Zeiten zwischen dem 16. und 17. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie inzwischen 50 Jahre alt sind, dann können Sie Abschläge für eine vorzeitige Rente mit 63 leisten, siehe: "Weg 1: freiwillig einzahlen". (AK)

sabib am 25.09.2017 um 19:35 Uhr
Nachzahlungen

Rente nachzahlen
Leider habe ich bei meinem Anruf (heute 25.Sept.17) bei der Rentenversicherung zu diesem Thema erfahren,das nur Nachzahlungen für das vergangene Jahr und nur bis zum März des neuen Jahres, möglich sind. Lt Sachbearbeiterin gilt die Regelung der Nachzahlung, nur für freiwillig Versicherte gelten und nicht für gesetzlich Versicherte. Es wurde u.a.danach gefragt ob ich selbstständig wäre,oder Hausfrau.
Ich bin angestellt und alleinstehend.
Wenn dem was mir heute telefonisch gesagt wurde stimmt, ist die Information von Stiftung Warentest falsch. ...Oder?! wer kann mir da helfen?!
Ich würde gerne einige Zeiten nachzahlen um meine Rente aufzubessern.