Der gleitende Übergang von Arbeit in Rente ist für viele Menschen attraktiv. Seit Anfang des Jahres gibt es darum die Flexirente. Die neuen Regelungen erleichtern es, die eigene gesetzliche Rente aufzupeppen und den Renteneintritt flexibler zu gestalten. Es gibt drei Wege zu mehr Rente: Freiwillige Beiträge, Arbeit im Rentenalter und Hinzuverdienst zur Frührente. In unserem aktuellen Special stellen wir die neuen Möglichkeiten anhand konkreter Beispiele vor.
Rentenalter als Richtwert
Der Renteneintritt ist für viele Menschen eine magische Grenze. Wer 1952 geboren wurde, kann 2017 in Rente gehen, sobald er 65 Jahre und 6 Monate alt ist. Doch ist diese Grenze nicht so starr, wie sie scheint. Hat der Arbeitnehmer mindestens 35 Beitragsjahre zusammen, kann er sich schon mit 63 in die Rente verabschieden. Und wenn er noch keine Lust auf Ruhestand hat, darf er auch freiwillig länger arbeiten. Das Renteneintrittsalter ist also eigentlich nur ein Richtwert, von dem der Einzelne bei Bedarf abweichen kann.
Rentenabschläge beachten
Alle Abweichungen wirken sich jedoch auf die Rente aus. Wer früher in Rente geht, bekommt weniger ausgezahlt, weil er dann Abschläge auf seinen Rentenwert hinnehmen muss. Wer länger arbeitet, profitiert hingegen davon, dass die Rente durch einen späteren Bezug aufgewertet wird. Bemerkbar machen sich auch Lücken in der Arbeitsbiografie: Wenn jemand vorübergehend nicht in die Rentenkasse einbezahlt hat, beeinflusst das die Rente natürlich ebenfalls.
Rente aktiv beeinflussen
Diese Auswirkungen müssen jedoch nicht einfach so hingenommen werden. Wer früher in Rente gehen möchte, kann die drohenden Abschläge mit Einzahlungen in die Rentenkasse ausgleichen. Vorausgesetzt er hat das nötige Geld dafür. Eine Verpflichtung, dann tatsächlich früher in Rente zu gehen, ergibt sich daraus jedoch nicht. Arbeitet der Betreffende einfach bis zum regulären Rentenalter weiter, bekommt er aufgrund der von ihm geleisteten Ausgleichszahlung später einfach eine höhere Rente. Auch für Selbstständige und Freiberufler, Hausmänner und -frauen, Beamte und Mütter können sich freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen lohnen.
Rente und Arbeit kombinieren
Rente und Arbeit zu kombinieren, wird durch die neuen Regelungen einfacher. Das Zusammenspiel von Rente, Gehalt, Gehaltsanrechnungen, Sozialabgaben und Steuern ist jedoch komplex. Arbeitnehmer sollten sich gut informieren, welcher Weg für sie am besten funktioniert. Unser Special leistet dabei Hilfestellung.
Das bietet der Finanztest-Artikel
Wenn Sie den Finanztest-Artikel freischalten, erfahren Sie, wie Sie die neuen Regelungen für sich optimal nutzen. Die Finanztest-Experten zeigen anhand konkreter Fallbeispiele,
- wer von den neuen Regelungen profitieren kann,
- wer freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen kann und für wen sich dies besonders lohnt,
- was es bringt, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten,
- ob es sich lohnt, neben einer Teilrente etwas hinzuzuverdienen.
Außerdem erfahren Sie,
- wie sich die gesetzliche Rente im Vergleich zur Rürup-Rente schlägt,
- warum die Renten langsamer steigen als die Gehälter,
- was Arbeitnehmer beachten müssen, wenn sie über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen.
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- Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Die Finanztestexpertinnen zeigen, wie Frauen ihre Renten-Situation verbessern und der Teilzeitfalle entkommen können.
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- Viele Menschen können früher in Rente gehen. Wer lange gearbeitet hat, muss dabei kaum Einbußen hinnehmen. Wir bringen alle wichtigen Informationen zur Rente mit 63.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
@Klippenland: Solange Sie noch nicht die Regelaltersrente erreicht haben, können Sie noch freiwillige Beiträge nachzahlen. Der Beginn der Regelaltersrente ist abhängig von Ihrem Geburtsdatum. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zum Geburtsjahr und dem Beginn der Regealtersrente: https://www.test.de/rentenversicherung-5156247-0/ Ob es Vorteile für Sie bringt, wenn das Geld von einer Abfindung stammt oder es direkt vom Arbeitgeber eingezahlt wird, können wir Ihnen leider nicht sagen. (PK)
Bis wann kann freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt werden? Ist es auch möglich, wenn die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt sind, z. B. mit 63 und 4 Monaten noch freiwillige Einzahlungen zu leisten? Bringt es Vorteile, wenn der Arbeitgeber direkt einzahlt? Z. B. Geld aus einer Abfindung? Was ist zu beachten?
@sabib: Freiwillig Versicherte können bis zum 31. März für das Vorjahr nachzahlen, für Pflichtversicherte ist das Alter entscheidend. Bis zum 45. Geburtstag können Sie Beiträge für Zeiten zwischen dem 16. und 17. Geburtstag nachzahlen. Wenn Sie inzwischen 50 Jahre alt sind, dann können Sie Abschläge für eine vorzeitige Rente mit 63 leisten, siehe: "Weg 1: freiwillig einzahlen". (AK)
Rente nachzahlen
Leider habe ich bei meinem Anruf (heute 25.Sept.17) bei der Rentenversicherung zu diesem Thema erfahren,das nur Nachzahlungen für das vergangene Jahr und nur bis zum März des neuen Jahres, möglich sind. Lt Sachbearbeiterin gilt die Regelung der Nachzahlung, nur für freiwillig Versicherte gelten und nicht für gesetzlich Versicherte. Es wurde u.a.danach gefragt ob ich selbstständig wäre,oder Hausfrau.
Ich bin angestellt und alleinstehend.
Wenn dem was mir heute telefonisch gesagt wurde stimmt, ist die Information von Stiftung Warentest falsch. ...Oder?! wer kann mir da helfen?!
Ich würde gerne einige Zeiten nachzahlen um meine Rente aufzubessern.