Wer Angehörige zuhause pflegt, erhält einen Aufschlag auf seine spätere Rente. Denn Pflegende können nicht voll berufstätig sein und haben daher weniger Rentenansprüche im Vergleich zu Kollegen, die Vollzeit arbeiten. Um diesen Nachteil wenigstens etwas wettzumachen, zahlt die Pflegekasse für den Pflegenden Rentenversicherungsbeiträge. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten. Je nach Pflegestufe und Umfang der Pflege wird ein Prozentsatz dieses Einkommens zugrunde gelegt. Wie dies die Rente steigert, zeigt die Tabelle.
Je schwerer die Pflege, desto höher die Rente
Wie hoch das Rentenplus für einen Pflegenden ist, hängt von der Pflegestufe und dem zeitlichen Aufwand ab. Maximal möglich sind rund 22 Euro im Monat.
Pflegetätigkeit für ein Jahr in der … |
Pflegeaufwand pro Woche (in Stunden) |
Monatlicher Rentenbeitrag der Pflegekasse (Euro) |
Monatliche Rentenerhöhung (Euro) |
||
West |
Ost |
West |
Ost |
||
Pflegestufe I |
14 |
141,37 |
120,43 |
7,42 |
6,83 |
Pflegestufe II |
21 |
282,74 |
240,86 |
14,83 |
13,65 |
14 |
188,50 |
160,57 |
9,89 |
9,10 |
|
Pflegestufe III |
28 |
424,12 |
361,28 |
22,25 |
20,48 |
21 |
318,09 |
270,96 |
16,69 |
15,36 |
|
14 |
212,06 |
180,64 |
11,12 |
10,24 |
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@hegehosa Es ist richtig, dass auch z.B. ein Freund oder Nachbar anstelle eines Angehörigen als Pflegeperson tätig werden kann.
Aus Platzgründen kann eine Meldung nicht immer alle Aspekte berücksichtigen. Im Regelfall ist die Betreuungsperson jedoch ein(e) Angehörige(r). (dda)
Das Entstehen der Rentenversicherungspflicht der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson tritt übrigens vollkommen unabhängig davon ein, ob es sich bei der pflegebedürftigen Person um einen Angehörigen handelt. Insoweit ist der Artikel etwas irreführend.