Augen auf bei der Rentenwahl: Eine einmal genehmigte Art der Altersrente kann später nicht mehr in eine andere Rentenart geändert werden. Das musste ein Mann feststellen, der vor dem Bayrischen Landessozialgericht keinen Erfolg mit seiner Klage hatte (Az. L 1 R 429/15). Er hatte eine vorzeitige „Rente für langjährig Versicherte“ beantragt, bei der er Abschläge von der Rente in Kauf nehmen muss. Die Rentenversicherung gewährte ihm diese Rente. Als der Mann feststellte, dass er auch die Voraussetzungen für die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ erfüllte, beantragte er, die Rentenform zu wechseln. Dies lehnte die Rentenversicherung ab.
Tipp: Lassen Sie sich vor Ihrem Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos beraten. Informationen zu den Varianten der Frührente finden Sie in unserem Basistext Frührente.