
Das geht: Rentenbeiträge nachzahlen für Studienzeiten.
Finanztest-Leser Peter M. fragt: Kann ich freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder für Studienzeiten nachzahlen, um die Rente aufzubessern?
Finanztest: Das geht nicht immer. Sie können für Ausbildungs- oder Studienzeiten freiwillig nachzahlen, falls Sie damals keine Rentenansprüche erworben haben. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, bevor Sie 45 Jahre alt werden. Wenn Sie als Pflichtversicherter planen, früher in Rente zu gehen, können Sie durch eine Einmalzahlung den Abschlag ausgleichen. Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie erfragen, wie viel Sie dazu einzahlen müssen. Ihre reguläre Rente können Sie aber nicht durch Einmalzahlungen erhöhen.
Tipp: Als Freiberufler oder Selbstständiger können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Nach fünf Jahren haben Sie einen Anspruch auf eine lebenslange Rente erworben.