
Nicht alle Selbstständigen zahlen wie Architekten in ein Versorgungswerk ein. Doch für alle gibt es Wege zu einer Zusatzrente.
Wer in den meisten Jahren seiner Selbstständigkeit nur wenig Geld übrig hatte, macht womöglich kurz vor dem Ruhestand eine kleine Erbschaft und will sie in eine Altersrente investieren. Wer gut verdient hat, konnte einiges zurücklegen und will dieses Geld nun noch verrenten. Wir haben uns angeschaut, wie viel Rente ein Selbstständiger für 40 000 Euro bekommen kann.
Vier Wege zu mehr Rente
Selbstständig sein und kurz vor der Rente noch etwas für die Rente tun? Ja, das geht. Jedenfalls ist noch Zeit, für ein Zusatzeinkommen zu sorgen oder das kleine Stück zu schaffen, das an einer auskömmlichen Altersrente noch fehlt. Über vier Wege können Selbstständige an eine lebenslange Altersrente kommen. Das sind
- die gesetzliche Rentenversicherung mit freiwilligen Beiträgen,
- eine Rürup-Rente,
- eine private Rentenversicherung,
- eine private Sofortrente.
Wer freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen darf
Alle nicht pflichtversicherten Selbstständigen und Freiberufler können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Unbedingt sollten sie dies tun, wenn sie bereits einige Zeit gesetzlich pflichtversichert waren, aber nicht auf die für eine Altersrente notwendige Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kommen. Die bis dahin fehlenden Jahre können sie mit freiwilligen Beiträgen auffüllen und sich so eine gesetzliche Rente sichern. Für die nötigen fünf Jahre Mindestversicherungszeit zählen auch Zeiten der Kindererziehung, der Arbeitsunfähigkeit, des Bezugs von Arbeitslosengeld I sowie Wehr- und Zivildienst mit.
Für wen sich die freiwillige Einzahlung lohnt
Für alle, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben, lohnen sich freiwillige Einzahlungen derzeit besonders. Weil die Arbeitslosigkeit relativ niedrig ist und viele in die Rentenkasse einzahlen, steht die gesetzliche Rente derzeit gut da. Wenn in etwa 12 bis 15 Jahren die „Babyboomer“ in Rente gehen, wird die gesetzliche Rentenversicherung aber unter Druck geraten. Wer dann freiwillige Beiträge zahlt, wird nicht mehr auf die gesetzliche Rente kommen, die jetzt denen winkt, deren Zeit im Berufsleben zu Ende geht.
Gesetzliche Rente bringt am meisten
Hohe Anfangsrente. Ein 1956 Geborener, der 2021 in Rente geht und in den vier Jahren bis dahin jedes Jahr 10 000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann mit einer Anfangsrente von 179 Euro rechnen (Tabelle). Zahlt er denselben Betrag in eine klassische Rürup-Rentenversicherung mit Hinterbliebenenschutz ein, bekommt er nur 118 Euro im Monat. In beiden Fällen kann die Rente später noch steigen. Bei der gesetzlichen Rente hängt dies von den Gehaltssteigerungen der Beitragszahler ab.
Mehr Gehalt, mehr Rente. Gut für Rentner sind kräftige Lohnerhöhungen. Dann steigen auch die Renten kräftig. Auch das Verhältnis zwischen der Zahl der Rentner und der Zahl der Beitragszahler spielt eine Rolle: Gibt es mehr Beitragszahler, die die Rentenkasse füllen, führt dies zu höheren Rentensteigerungen. Gibt es mehr Rentner, werden die Steigerungen der Renten geringer. Die einmal erworbene Rente kann nicht sinken. Es gibt eine gesetzliche Sicherungsklausel, die dies verhindert.
Rürup-Rente: Anlageerfolg wichtig
Rente kann auch sinken. Bei der Rürup-Rente hängt die Rentenerhöhung davon ab, wie gut der Versicherer die Beiträge anlegt und wie gut er seine Kunden am Anlageerfolg beteiligt. Die Rente kann je nach gewähltem Überschusssystem auch sinken. Ausgeschlossen ist dies bei der volldynamischen Rente. Bei dieser Auszahlungsform steigt die Rente beständig.
Drei Varianten. In unserem jüngsten Test der klassischen Rürup-Rentenversicherung haben wir drei gute Angebote gefunden (Test Rürup-Rente, Finanztest 12/2016). Neben der klassischen Variante, bei der die Beiträge vorwiegend in sichere Anlagen fließen, gibt es die Rürup-Rente auch als fondsgebundene Rentenversicherung und als Fondssparplan.
Gut vergleichbar. Die Rürup-Rente ist als staatlich geförderte Altersvorsorge vor allem für Selbstständige und Freiberufler gedacht. Denn sie können die anderen beiden geförderten Formen, betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente, in der Regel nicht nutzen. Weil für die Rürup-Rente die gleichen Steuerregeln gelten wie für die gesetzliche Rente (Vorsorge mit Versicherungen) und hier wie dort keine Kapitalauszahlung möglich ist, sind beide Vorsorgeformen besonders gut vergleichbar.
Sonderausgaben. Insgesamt berücksichtigt das Finanzamt in diesem Jahr Altersvorsorgebeiträge bis 23 362 Euro bei Alleinstehenden, bis 46 724 Euro bei Verheirateten. Davon werden 84 Prozent als Sonderausgabe angerechnet.
Private Versicherung und Sofortrente
Beiträge für eine private Rentenversicherung und für eine private Sofortrente werden nicht steuerlich gefördert. Im Gegenzug ist nur ein kleiner Teil der Rente steuerpflichtig, der sogenannte Ertragsanteil. Im jüngsten Test der Sofortrente – auch Rente gegen Einmalbeitrag genannt – haben wir nur zwei gute Angebote gefunden (Test Sofortrente, Finanztest 12/2015). Damals lag der Garantiezins für den Sparanteil des Beitrags, nach Abzug der Kosten des Versicherers, noch bei 1,25 Prozent. Heute beträgt er für Neuverträge nur noch 0,9 Prozent. Das gilt auch für alle anderen ab 2017 abgeschlossenen privaten Rentenversicherungsverträge.
Gut versorgt im Versorgungswerk
Eine obligatorische Altersvorsorge für alle Selbstständigen gibt es nicht. Allerdings sind viele Freiberufler wie Architekten, Ärzte und Apotheker Pflichtmitglieder in ihrem berufsständischen Versorgungswerk. Laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung haben Selbstständige im Ruhestand im Durchschnitt ein Nettoeinkommen von 1 435 Euro im Monat. Selbstständige mit Leistungen aus einem berufsständischen Versorgungswerk kommen sogar auf 3 362 Euro durchschnittliches Nettoeinkommen. Doch in dem Bericht heißt es auch: „Neben vielen hohen Einkommen finden sich in dieser Gruppe aber auch viele Personen mit niedrigem Einkommen. So verfügt fast die Hälfte der ehemals Selbstständigen über ein Nettoeinkommen von unter 1 000 Euro, während es bei Angestellten nur gut ein Drittel ist.“
Vorsorge in Eigenregie
Die meisten Selbstständigen müssen ihre Altersvorsorge in die eigenen Hände nehmen. Und viele wollen das auch. Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sagt: „Wer selbstständig wirtschaftet, möchte oft auch selbstständig vorsorgen.“
Fast die Hälfte aller Selbstständigen ist gesetzlich rentenversichert
Nur knapp 280 000 der 4,3 Millionen Selbstständigen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, etwa Handwerksmeister, die weniger als 18 Jahre selbstständig sind. Viele Selbstständige zahlen aber freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Gesetzlich rentenversichert sind insgesamt 43 Prozent aller Selbstständigen, zeigt eine DIW-Studie. Sie besagt auch: 48 Prozent der Selbstständigen haben eine Kapitallebensversicherung, 31 Prozent eine private Rentenversicherung und 58 Prozent ein Immobilienvermögen im Verkehrswert von mindestens 100 000 Euro.
Alternative ETF
Wer fürs Alter sparen, aber nicht unbedingt eine Rente will, hat mit börsennotierten Aktienfonds (ETF) eine gute Alternative. Der Vorteil für Selbstständige: Sie kommen jederzeit an Kapital.
Tipp: Auf test.de finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen zur gesetzlichen Rente, zur Rürup-Rente, zur privaten Rentenversicherung und zur privaten Sofortrente.