Gesetzliche Rente Flexibler in die Rente

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Seit dem 01. Januar gelten die ersten neuen Rege­lungen der „Flexi-Rente“. Sie regelt den Über­gang von Arbeit in die Rente neu. Ältere Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regel­alters­grenze noch arbeiten möchten, können damit in Zukunft ihre Rente weiter erhöhen. Wer vorzeitig eine Rente bezieht, soll sich leichter etwas hinzuver­dienen können. test.de erklärt, welche Rege­lungen Arbeitnehmer und Rentner jetzt schon in Anspruch nehmen können und welche erst ab Juli gelten.

Längeres Arbeiten lohnt sich mehr

Gesetzliche Rente - Flexibler in die Rente

Seit dem 01. Januar 2017 gilt: Rentner, die neben dem Bezug einer Voll­rente arbeiten, können auf die Versicherungs­freiheit verzichten, mit der sie sich Beiträge zur Renten­versicherung sparen. Zahlen sie zusammen mit dem Arbeit­geber die Beiträge, können sie damit weitere Renten­ansprüche erwerben und ihre Rente erhöhen. Dafür sollten sie ihrem Arbeitnehmer schriftlich mitteilen, dass sie auf die Versicherungs­freiheit verzichten.

Tipp: Detaillierte Informationen und Beispiel­rechnungen zu den neuen Rege­lungen der Flexi-Rente finden Sie in unserem brandneuen E-Book zur Flexirente.

Vorzeitige Rentner können freiwil­lig Einzahlen

Ebenfalls seit dem 01. Januar gilt die neue Regel, dass vorzeitige Alters­voll­rentner sich bis zum Erreichen der Regel­alters­grenze freiwil­lig versichern und so freiwil­lige Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen können. Das gilt zum Beispiel für Menschen mit der abschlags­freien Rente ab 63 für besonders lang­jährig Versicherte nach 45 Versicherungs­jahren. Frührentner können jeden beliebigen freiwil­ligen Beitrag zahlen, der zwischen 84,15 € und 1.187,15 € monatlich liegt.

Tipp: Informationen zu freiwil­ligen Einzahlungen und zwei weiteren Wegen zum Rentenplus finden Sie in unserem test.de-Special „Mehr Rente“.

Teilrente wird einfacher

Die anderen Flexi-Rente-Rege­lungen gelten erst ab 01. Juli 2017: Mit dem neuen Gesetz wird der gleitende Über­gang vom Erwerbs­leben in die Rente einfacher. Ab dem 63. Lebens­jahr können Arbeitnehmer Erwerbs­einkommen und Rente kombinieren. Wer diese Variante in Anspruch nehmen will, muss eine Mindest­versicherungs­zeit von 35 Jahren nach­weisen können. Die bisherigen starren Hinzuver­dienst­grenzen, nach denen die Renten gekürzt werden, fallen weg. Bis zu 6 300 Euro pro Jahr können Rentner dann ohne Anrechnung zu ihrer vorgezogenen Rente hinzuver­dienen. Verdient der Rentner mehr, werden 40 Prozent des Einkommens auf die Rente ange­rechnet.

Beispiel für eine Teilrente

Ein Angestellter von 64 Jahren mit reduzierter Arbeits­zeit verdient noch 18 300 Euro im Jahr. Er hat Anspruch auf eine Rente in Höhe von 12 000 Euro im Jahr. Von seinem Gehalt wird der Frei­betrag von 6 300 Euro abge­zogen. Bleiben 12 000 Euro. Davon 40 Prozent sind 4 800 Euro. Seine Teilrente berechnet sich dann aus: 12 000 Euro Rente – 4 800 Euro Anrechnung = 7 200 Euro Teilrente zusätzlich zum Gehalt.

Tipp: In unserem Special Rente und Job lesen Sie, wie Rente und Job in Einklang gebracht werden können, was es mit der geplanten Flexi-Rente auf sich hat und was Ehren­amtliche steuerfrei kassieren dürfen. Mit vielen konkreten Fall­beispielen!

Renten­ansprüche erhöhen bei vorgezogener Rente

Rentner, die zusätzlich zu ihrer Teilrente arbeiten, erhöhen weiter ihre Renten­ansprüche. Damit können sie zumindest teil­weise die Abschläge ausgleichen, die sie hinnehmen müssen, weil sie schon ab 63 eine vorgezogene Alters­rente beziehen. Pro Monat, den Arbeitnehmer vor ihrer Regels­alters­rente in Rente gehen, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt.

Tipp: Alle Informationen zum früheren Renten­eintritt finden Sie in unserem test.de-Special „Früher in Rente“.

Abschläge früher ausgleichen

Gesetzliche Rente - Flexibler in die Rente

Wer plant, nach 35 Beitrags­jahren mit 63 Jahren in den Ruhe­stand zu gehen, muss empfindliche Einbußen bei seiner Rente hinnehmen. Und wer schon jetzt vorzeitig in Rente gehen möchte, muss Abschläge von 9 Prozent von seinen bisherigen Anwart­schaften auf dem Renten­konto einkalkulieren, wenn er den Ruhe­stand um zwei­einhalb Jahre vorzieht. Diese Abschläge können aber früh­zeitig durch freiwil­lige Einzahlungen in die Rentenkasse ausgeglichen werden. Das konnte man bisher erst ab dem 55. Lebens­jahr tun. Mit dem neuen Gesetz ist das schon ab einem Alter von 50 Jahren möglich.

Tipp: Sie möchten als Beamter, Freiberufler oder Selbst­ständiger etwas für Ihre zusätzliche Alters­vorsorge tun? Detaillierte Informationen zu Einzahlungen in die Rentenkasse finden Sie in unserem E-Book Gesetzliche Rente für Beamte, Freiberufler und Selbstständige.

Kritik kommt von der Renten­versicherung

Das Gesetz war nicht ohne Kritik auf den Weg gebracht worden. Die Deutsche Renten­versicherung kritisierte vor allem die konkrete Abrechnung der Teilrente. In einer Stellung­nahme während des Gesetz­gebungs­verfahrens äußerte die Renten­versicherung die Sorge, es seien „bei so gut wie allen Teilrenten nach­trägliche Abrechnungen mit Korrektur­bescheiden und Rück­forderungen oder Nach­zahlungen erforderlich“. Der Rentner muss nämlich bei Bezug einer Teilrente eine eigene Einkommens­prognose für das kommende Jahr abgeben. Erst am 1. Juli des Folge­jahres wird dann das tatsäch­lich einge­nommene Einkommen fest­gestellt und die Teilrente dann nach­träglich verbindlich berechnet. Die Deutsche Renten­versicherung vermutet, die Teilrentner seien dadurch „regel­mäßig mit Korrektur­bescheiden und nach­träglichen Abrechnungen konfrontiert“.

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Diese Meldung ist erst­mals am 7. November 2016 auf test.de erschienen. Sie wurde am 6. Januar 2017 aktualisiert.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.06.2018 um 13:55 Uhr
    Riesterrente / Frührente

    @Klingapi: Wann genau der früheste Beginn Ihrer Auszahlung aus der Riester-Rente ist, erfahren Sie konkret beim Anbieter. In den Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden, gibt es höhere Altersgrenzen. (maa)

  • Kingapi am 29.06.2018 um 11:37 Uhr
    Riesterrente

    Wo finde ich genaue Anweisung bei Riesterrente für Frührentner.