Seit dem 01. Januar gelten die ersten neuen Regelungen der „Flexi-Rente“. Sie regelt den Übergang von Arbeit in die Rente neu. Ältere Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch arbeiten möchten, können damit in Zukunft ihre Rente weiter erhöhen. Wer vorzeitig eine Rente bezieht, soll sich leichter etwas hinzuverdienen können. test.de erklärt, welche Regelungen Arbeitnehmer und Rentner jetzt schon in Anspruch nehmen können und welche erst ab Juli gelten.
Längeres Arbeiten lohnt sich mehr

Seit dem 01. Januar 2017 gilt: Rentner, die neben dem Bezug einer Vollrente arbeiten, können auf die Versicherungsfreiheit verzichten, mit der sie sich Beiträge zur Rentenversicherung sparen. Zahlen sie zusammen mit dem Arbeitgeber die Beiträge, können sie damit weitere Rentenansprüche erwerben und ihre Rente erhöhen. Dafür sollten sie ihrem Arbeitnehmer schriftlich mitteilen, dass sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten.
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Vorzeitige Rentner können freiwillig Einzahlen
Ebenfalls seit dem 01. Januar gilt die neue Regel, dass vorzeitige Altersvollrentner sich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig versichern und so freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen können. Das gilt zum Beispiel für Menschen mit der abschlagsfreien Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren. Frührentner können jeden beliebigen freiwilligen Beitrag zahlen, der zwischen 84,15 € und 1.187,15 € monatlich liegt.
Tipp: Informationen zu freiwilligen Einzahlungen und zwei weiteren Wegen zum Rentenplus finden Sie in unserem test.de-Special „Mehr Rente“.
Teilrente wird einfacher
Die anderen Flexi-Rente-Regelungen gelten erst ab 01. Juli 2017: Mit dem neuen Gesetz wird der gleitende Übergang vom Erwerbsleben in die Rente einfacher. Ab dem 63. Lebensjahr können Arbeitnehmer Erwerbseinkommen und Rente kombinieren. Wer diese Variante in Anspruch nehmen will, muss eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren nachweisen können. Die bisherigen starren Hinzuverdienstgrenzen, nach denen die Renten gekürzt werden, fallen weg. Bis zu 6 300 Euro pro Jahr können Rentner dann ohne Anrechnung zu ihrer vorgezogenen Rente hinzuverdienen. Verdient der Rentner mehr, werden 40 Prozent des Einkommens auf die Rente angerechnet.
Beispiel für eine Teilrente
Ein Angestellter von 64 Jahren mit reduzierter Arbeitszeit verdient noch 18 300 Euro im Jahr. Er hat Anspruch auf eine Rente in Höhe von 12 000 Euro im Jahr. Von seinem Gehalt wird der Freibetrag von 6 300 Euro abgezogen. Bleiben 12 000 Euro. Davon 40 Prozent sind 4 800 Euro. Seine Teilrente berechnet sich dann aus: 12 000 Euro Rente – 4 800 Euro Anrechnung = 7 200 Euro Teilrente zusätzlich zum Gehalt.
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Rentenansprüche erhöhen bei vorgezogener Rente
Rentner, die zusätzlich zu ihrer Teilrente arbeiten, erhöhen weiter ihre Rentenansprüche. Damit können sie zumindest teilweise die Abschläge ausgleichen, die sie hinnehmen müssen, weil sie schon ab 63 eine vorgezogene Altersrente beziehen. Pro Monat, den Arbeitnehmer vor ihrer Regelsaltersrente in Rente gehen, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt.
Tipp: Alle Informationen zum früheren Renteneintritt finden Sie in unserem test.de-Special „Früher in Rente“.
Abschläge früher ausgleichen

Wer plant, nach 35 Beitragsjahren mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen, muss empfindliche Einbußen bei seiner Rente hinnehmen. Und wer schon jetzt vorzeitig in Rente gehen möchte, muss Abschläge von 9 Prozent von seinen bisherigen Anwartschaften auf dem Rentenkonto einkalkulieren, wenn er den Ruhestand um zweieinhalb Jahre vorzieht. Diese Abschläge können aber frühzeitig durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse ausgeglichen werden. Das konnte man bisher erst ab dem 55. Lebensjahr tun. Mit dem neuen Gesetz ist das schon ab einem Alter von 50 Jahren möglich.
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Kritik kommt von der Rentenversicherung
Das Gesetz war nicht ohne Kritik auf den Weg gebracht worden. Die Deutsche Rentenversicherung kritisierte vor allem die konkrete Abrechnung der Teilrente. In einer Stellungnahme während des Gesetzgebungsverfahrens äußerte die Rentenversicherung die Sorge, es seien „bei so gut wie allen Teilrenten nachträgliche Abrechnungen mit Korrekturbescheiden und Rückforderungen oder Nachzahlungen erforderlich“. Der Rentner muss nämlich bei Bezug einer Teilrente eine eigene Einkommensprognose für das kommende Jahr abgeben. Erst am 1. Juli des Folgejahres wird dann das tatsächlich eingenommene Einkommen festgestellt und die Teilrente dann nachträglich verbindlich berechnet. Die Deutsche Rentenversicherung vermutet, die Teilrentner seien dadurch „regelmäßig mit Korrekturbescheiden und nachträglichen Abrechnungen konfrontiert“.
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Diese Meldung ist erstmals am 7. November 2016 auf test.de erschienen. Sie wurde am 6. Januar 2017 aktualisiert.
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@Klingapi: Wann genau der früheste Beginn Ihrer Auszahlung aus der Riester-Rente ist, erfahren Sie konkret beim Anbieter. In den Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden, gibt es höhere Altersgrenzen. (maa)
Wo finde ich genaue Anweisung bei Riesterrente für Frührentner.