Unterstützung bei Demenz: Mehr Hilfe in Pflegestufe 0
Das Problem. Die Einteilung in drei Pflegestufen berücksichtigt Versicherte mit einer seelisch-geistigen Störung wie Demenz nicht ausreichend. Besonders im Anfangsstadium brauchen sie häufig noch keine Hilfe bei der Grundpflege. Die Patienten können das selbst erledigen, müssen jedoch dabei von Angehörigen betreut werden, was oft belastet. Diese Menschen werden in Pflegestufe 0 eingestuft.
Das Neue. Seit Jahresanfang gibt es für die Versicherten mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegestufe 0 Pflegegeld und Sachleistungen: 120 Euro Pflegegeld oder bis zu 225 Euro für Sachleistungen durch Pflegedienste. In Pflegestufe I und II wurden die Beträge für Demenzkranke angehoben: für Sachleistungen um 215 Euro und 150 Euro, das Pflegegeld um 70 und 85 Euro.
Die Politik. Das Problem, dass Demenz zu wenig berücksichtigt wird, ist dem Gesetzgeber schon lange bekannt. Bereits Mitte 2009 legte eine vom Bundesministerium beauftragte Expertenkommission eine neue Definition des Begriffes „Pflegebedürftigkeit“ vor. Darin wird in sechs Kategorien unterschieden. Eine Rolle spielt der Grad der Selbstständigkeit.
Die Zwischenlösung. Mitte 2008 wurde das Betreuungsgeld für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingeführt. Demenzkranke bekommen seitdem 100 Euro und bei großem Aufwand 200 Euro im Monat. Das Geld ist gebunden an die Betreuung durch professionelle Pflegekräfte. Auch das neue Pflegegeld und die Sachleistungen sind eine Übergangslösung, bis es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gibt.