Pflegestufen: So wird Pflegebedürftigkeit gemessen
Welche Leistungen jemand aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommt, hängt von seiner Pflegestufe ab. Auch private Zusatzversicherer bemessen ihre Leistungen nach den gesetzlichen Pflegestufen.
Die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe richtet sich danach, in welchem zeitlichen Umfang jemand Hilfe bei bestimmten alltäglichen Verrichtungen benötigt. Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität wird als Grundpflege bezeichnet.
Pflegestufe I: erhebliche Pflegebedürftigkeit
Jemand benötigt einmal täglich Grundpflege und mehrmals pro Woche Hilfe im Haushalt. Der Zeitaufwand muss im Durchschnitt mindestens 90 Minuten pro Tag betragen, davon müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.
Pflegestufe II: schwere Pflegebedürftigkeit
Jemand benötigt dreimal täglichGrundpflege und mehrmals pro Woche Hilfe im Haushalt. Pro Tag muss der Zeitaufwand mindestens drei Stunden betragen, davon mindestens zwei Stunden Grundpflege.
Pflegestufe III: schwerste Pflegebedürftigkeit
Jemand benötigt rund um die Uhr, auch nachts, Grundpflege und mehrmals pro Woche Hilfe im Haushalt. Der Zeitaufwand muss im Durchschnitt mindestens fünf Stunden täglich betragen, davon mindestens vier Stunden Grundpflege.
Pflegestufe III: Härtefall
Die Pflegekassen können in Einzelfällen Pflegebedürftige der Pflegestufe III als Härtefall anerkennen. Das dürfen jedoch höchstens 3 Prozent der zuhause lebenden und höchstens 5 Prozent der im Pflegeheim lebenden sein. Zusätzlich zu dem für Pflegestufe III erforderlichen Hilfebedarf muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Die Grundpflege ist mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich. Bei Pflegebedürftigen in Heimen zählt auch die auf Dauer erforderliche medizinische Behandlungspflege mit.
- Die Grundpflege kann sowohl tagsüber als auch nachts nur von mehreren Personen gemeinsam erbracht werden. Das kann auch eine professionelle Pflegekraft zusammen mit einem Angehörigen sein.