Zusätzliche Betreuungsleistung: 200 Euro extra im Monat von der Pflegekasse
Pflegestufe 0. Viele Demenzkranke können alltägliche Handlungen wie essen, ankleiden oder spazieren gehen zwar körperlich allein umsetzen, sind aber geistig stark eingeschränkt. Daher sind sie oft nicht fähig, ohne Unterstützung zu handeln, und müssen betreut werden. Oft erfüllen sie aber noch nicht die Anforderungen für eine Pflegestufe zwischen 1 und 3. Sie können dennoch von den Pflegekassen einen Zuschuss zu Betreuungskosten erhalten. Das wird auch Pflegestufe 0 genannt.
Zuschuss. Pro Monat zahlen die Pflegekassen bis zu 100 Euro für eine Betreuung am Tag oder in der Nacht. Das Geld kann auch für Kurzzeitpflege, die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst zuhause oder für ein paar Stunden Teilnahme an einer Betreuungsgruppe genutzt werden. In schweren Fällen steuert die Kasse bis zu 200 Euro bei. Werden in einem Monat die 100 Euro nicht aufgebraucht, steht der Restbetrag im nächsten Monat weiter zur Verfügung. Auch ins nächste Jahr kann ein Rest mitgenommen werden. Er muss dann aber im ersten Halbjahr aufgebraucht werden. Sonst verfällt er.
Antrag. Den Antrag stellen Versicherte oder ihre Angehörigen bei der Pflegekasse, die gleichzeitig auch ihre Krankenkasse ist. Das können sie formlos telefonisch oder schriftlich tun.
Voraussetzung. Eine Demenz-Diagnose ist nicht nötig, um den Zuschuss zu erhalten. Die Versicherten müssen aber mehrere Kriterien erfüllen. Schon wer regelmäßig nicht mehr von allein isst, obwohl das Essen vor ihm steht oder öfter den Weg nach Hause nicht mehr findet, erfüllt einzelne Merkmale. Mindestens 2 von 13 Kriterien müssen erfüllt sein. Die Mängel in der Alltagskompetenz müssen so groß sein, dass der Versicherte täglich betreut werden muss. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) überprüft das bei einem Hausbesuch.
Kriterien. Die 13 Kriterien und Beispiele sind in der „Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ nachzulesen. Sie ist im Internet beim Bundesverband Gesetzliche Krankenkassen unter „Pflegeversicherung“ www.g-k-v.de zu finden.
Pflegestufe 1 bis 3. Versicherte, die eine Pflegestufe zwischen 1 und 3 haben oder wegen körperlichen Pflegebedarfs einen Antrag stellen, können ebenfalls auf die Kriterien hin begutachtet werden. Sie können den Betreuungszuschuss zusätzlich zum Pflegegeld oder Sachleistungen bekommen.
Pflegetagebuch. Um den Besuch des Gutachters vorzubereiten, ist ein Pflegetagebuch sinnvoll. Darin schreiben Angehörige zum Beispiel auf, wie viele Minuten es dauert, bis ein Demenzkranker sich unter Anleitung angezogen hat, den Löffel zum Mund führt oder den Weg zum Arzt schafft. Wichtig ist es, zu notieren, wie lange es nötig ist, den Dementen bei den unterschiedlichen Aktivitäten anzuleiten oder zu beaufsichtigen. Ins Pflegetagebuch gehört auch, wenn der Betreute sich häufig verweigert und die Unterstützung ablehnt. Der Gutachter sollte sich ein möglichst umfassendes Bild von dem zeitlichen Aufwand machen können, den die Pflegenden haben.
Gutachterbesuch. Wenn der Gutachter kommt, sollten die Menschen dabei sein, die hauptsächlich die Pflege erledigen, rät Uwe Brucker vom Medizinischen Dienst. „Die Demenzkranken geben sich in Anwesenheit des Gutachters oftmals besonders viel Mühe, wollen zeigen, dass sie noch alles allein können. Da ist es wichtig, dass die Pflegekräfte dem Gutachter unter vier Augen die Realität schildern können“, sagt Brucker. Wenn schon eine ambulante Pflegekraft die Pflege zuhause unterstützt, kann es auch hilfreich sein, diese bei der Begutachtung dabeizuhaben. „Sie kennt den Demenzkranken und weiß auch, worauf es bei der Begutachtung ankommt. Sie kann den Gutachter auf bestimmte Problembereiche und Verhaltensweisen hinweisen.“