Welche Medikamente die Kassen bezahlen
Rezeptpflichtige Arzneien sind fast immer Kassenleistung, rezeptfreie fast nie. | |||||
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Arzneimittel | Beispiele | Krankenkasse übernimmt Kosten für … | Ausnahmen | ||
Kinder bis 12 | Jugendliche bis 18 | Erwachsene | |||
Nicht verschreibungs- | Viele pflanzliche Medikamente, Abführmittel, viele Schmerzmittel, Mittel gegen Fußpilz, Eisenpräparate | Ja | Nein 1 | Nein | Kasse übernimmt Kosten für Erwachsene in Sonderfällen, die in der Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt sind (z. B. Azetylsalizylsäure nach Schlaganfall). Liste: www.g-ba.de, Suchwort OTC-Übersicht |
Verschreibungspflichtige Arzneimittel | Antibiotika, Insulin, blutdrucksenkende Mittel | Ja | Ja | Ja | Unwirtschaftliche Mittel und Lifestyle-Präparate bezahlt die Kasse nicht (siehe unten). |
Besondere Regelungen | |||||
Verschreibungspflichtige Bagatell-Arzneimittel | Mittel gegen Husten, Schmerzmittel | Ja | Ja | Nein | Kasse übernimmt Kosten in Sonderfällen laut Ausnahmeliste (siehe oben). |
Lifestyle-Präparate – teilweise verschreibungspflichtig | Potenzmittel, Haarwuchsmittel, Mittel zur Raucherentwöhnung | Nein | Nein | Nein | Im Einzelfall, wenn eine behandlungsbedürftige Grunderkrankung vorliegt, z. B. Viagra bei Erektionsstörung infolge von multipler Sklerose 2 . |
Unwirtschaftliche Medikamente – teilweise verschreibungspflichtig | Mittel mit einer Vielzahl von Wirkstoffen oder ohne nachgewiesene Wirksamkeit, z. B. viele homöopathische Mittel | Nein | Nein | Nein | Kassen können die Kostenübernahme für homöopathische oder anthroposophische Arzneien gegen Extrabeitrag im Rahmen eines Wahltarifs anbieten. |
- 1 Leiden Jugendliche an Entwicklungsstörungen, übernimmt die Kasse die Kosten bis zum 18. Geburtstag.
- 2 Vgl. Urteil des Bundessozialgerichts, Az. B 1 KR 28/04 R.