Die Kasse zahlt alles? Stimmt nicht.
Von Ambulanz bis Zahnarzt: Der gesetzlich Versicherte muss sich beteiligen | |
Leistung | Zuzahlung für Versicherte |
Von Ambulanz bis Zahnarzt: Der gesetzlich Versicherte muss sich beteiligen | |
Leistung | Zuzahlung für Versicherte |
Ambulante ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung | 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal und Arzt. |
Krankenhaus und Rehaklinik, stationäre Mütter- und Väterkuren | 10 Euro am Tag für höchstens 28 Tage. |
Hilfsmittel wie Einlagen, | 10 Prozent des Preises, der von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, mindestens 5 Euro, höchstens aber 10 Euro je Hilfsmittel. |
Hilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalwindeln | 10 Prozent des Packungspreises, |
Arznei- und Verbandmittel | 10 Prozent des Abgabepreises, |
Massagen, Krankengymnastik | 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. |
Krankenpflege zuhause | 10 Prozent der Kosten für höchstens 28 Tage plus |
Training und Motivation für psychisch Erkrankte | 10 Prozent der Kosten, |
Haushaltshilfe | 10 Prozent der täglichen Kosten, |
Fahrtkosten | 10 Prozent der Kosten pro Fahrt, |