Viele gesetzliche Krankenkassen haben zu Jahresbeginn ihre Beitragssätze erhöht. Mitglieder, die das nicht hinnehmen wollten, hatten ein Sonderkündigungsrecht und konnten bei einem günstigeren Anbieter anheuern. Wer die Frist für den außerplanmäßigen Wechsel im Januar versäumt hat, ist nicht ewig an seine Krankenkasse gebunden. Gesetzlich Versicherte, die dort mindestens 18 Monate lang Mitglied waren, können ordentlich kündigen. Die Frist dafür beträgt zwei Monate zum Monatsende. Der Wechsel bringt ihnen in der Regel keine Nachteile. Etwa 95 Prozent der Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich. Kein Anbieter darf Wechsler ablehnen, laufende und bereits genehmigte Behandlungen müssen übernommen werden.
Tipp: Welche Krankenkasse am günstigsten ist und die passenden (Sonder-)Leistungen für Ihren Bedarf bietet, verrät unser Produktfinder Gesetzliche Krankenkasse.