Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich nicht immer mit einer preiswerten Prothese zufriedengeben. Erleichtert ein teureres Modell den Alltag deutlich, muss die Kasse die Kosten übernehmen. Das Sozialgericht Heilbronn sprach einer Frau, der eine Hand fehlt, eine Unterarmprothese mit fünf statt drei Fingern zu (Az. S 15 KR 4576/11).