
Seit knapp einem Jahr zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Hautkrebsvorsorge. Versicherte ab 35 können sich alle zwei Jahre untersuchen lassen. Einige Kassen bieten ihren Versicherten mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Leistung. test.de informiert
Check beim Hautarzt
Rund 140 000 Menschen erkranken in Deutschland jedes Jahr an Hautkrebs. Wird die Krankheit frühzeitig erkannt, ist die Heilungschance sehr hoch. Ein Hautcheck beim Arzt hilft dabei. Gesetzlich Versicherte haben die Wahl: Sie können diese Vorsorgeuntersuchung bei ihrem Hausarzt (Allgemeinmediziner), Frauen auch beim Frauenarzt machen lassen - oder aber beim Hautarzt. Von allen Fachärzten sollten Hautärzte am besten dazu in der Lage sein, bösartige Veränderungen der Haut möglichst korrekt zu erkennen. Während der Untersuchung inspiziert der Dermatologe die gesamte Hautoberfläche, einschließlich der Übergänge zu Schleimhäuten. Seit Juli 2008 ist die Untersuchung beim Hautarzt für gesetzlich Krankenversicherte kostenlos. Bedingung: Sie sind älter als 35 Jahre und lassen das Hautkrebsscreening nur alle zwei Jahre durchführen.
Viele Kassen bieten mehr
Doch es gibt viele Betriebskrankenkassen und auch einige andere gesetzliche Kassen, die den Haut-Check auch für jüngere Mitglieder oder in jährlichen Abständen kostenlos anbieten. Finanztest hat in der Tabelle „Erweiterte Leistungen bei der Hautkrebsvorsorge“ für die größten Kassen jeder Kassenart und die Knappschaft dargestellt, was sie ihren Mitglieder bieten. Sehr umfangreiche Leistungen haben zum Beispiel die IKK Südwest, die Gmünder Ersatzkasse (GEK) und einige Betriebskrankenkassen. Ihre Versicherten können jährlich zum Haut-Check und müssen mit den Untersuchungen auch nicht warten, bis sie 35 Jahre alt sind.
Tipp: Bei der regulären Haut-Vorsorge alle zwei Jahre müssen Sie keine Praxisgebühr zahlen. Bietet Ihre Kasse zusätzliche Untersuchungen, erkundigen Sie sich, ob Sie eine Überweisung zum Hautarzt brauchen.
Untersuchung mit Auflichtmikroskop
Häufig verwenden Hautärzte bei der Untersuchung ein so genanntes Auflichtmikroskop. Mit diesem Gerät (siehe Foto oben) kann der Hautarzt unter zehnfacher Vergrößerung auch tiefer gelegene Hautschichten inspizieren. Allerdings bezahlen die Krankenkassen die Verwendung dieses Hilfsmittels nicht. Im Rahmen der gesetzlichen Leistung darf der Arzt die Haut nur mit einer hellen Lampe untersuchen. Für die Untersuchung mittels Auflichtmikroskop verlangen viele Hautärzte daher eine Zuzahlung von etwa 15 Euro. Nach Ansicht der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, ist das Hautkrebsscreening aber ohne das Auflichtmikroskop möglich. Für die Untersuchung reiche eine helle Lampe und ein geschultes Auge.
Tipp: Der Arzt muss Sie vor der Behandlung darüber aufklären, ob er Ihnen den Aufpreis für die Mikroskop-Untersuchung privat in Rechnung stellt. Viele Hautärzte verwenden das Auflichtmikroskop ohne dafür eine Zuzahlung zu verlangen. Mittlerweile bieten auch einige Krankenkassen das Hautkrebsscreening mittels Mikroskop für ihre Versicherten an. Dazu gehören etwa die GEK und die Knappschaft (nur bei unter 35-Jährigen). Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Serie GKV im Überblick
Trotz einheitlichem Beitragssatz bieten die gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Leistungen und Programme. test.de informiert daher jeden Monat zu einem speziellen Thema und vergleicht entsprechende Angebote der größten gesetzlichen Kassen.
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