Gesetzliche Krankenkassen Viele Beiträge sind gestiegen – so klappt der Wechsel

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Gesetzliche Krankenkassen - Viele Beiträge sind gestiegen – so klappt der Wechsel

Krankenkassen. Wie teuer der Beitrag einer Kasse ist, hängt von ihrem individuellen Zusatz­beitrag ab. © Adobe Stock / Setareh

Mehr als 50 Krankenkassen haben ihren Beitrags­satz zum Jahres­anfang 2023 erhöht. Wir sagen, was Versicherte tun können, falls sie jetzt wechseln wollen.

Aktuelle Situation

Der durch­schnitt­liche Zusatz­beitrags­satz für gesetzlich Kranken­versicherte für 2023 wurde vom Gesund­heits­ministerium Anfang November 2022 von 1,3 auf 1,6 Prozent­punkte ange­hoben. Für die Kassen war dies nicht bindend (siehe unten). Wie hoch der Zusatz­beitrag einer Krankenkasse ist, hängt von ihrer eigenen Finanzsituation ab. Bei viele Kassen sind die Beitrags­sätze zu Jahres­beginn gestiegen.

Zusatz­beiträge 2023

Alle 71 Krankenkassen aus unserem monatlichen Vergleichs­test sind mit ihren aktuellen Beitrags­sätzen für 2023 in unserem Krankenkassenvergleich enthalten:

  • Teurer: 54 Krankenkassen erhöhten ihren Beitrags­satz um 0,06 bis 0,70 Prozent­punkte.
  • Güns­tiger: 2 Krankenkassen senkten ihren Beitrag – eine um 0,14 Prozent­punkte, die andere um 0,31 Prozent­punkte.
  • Keine Änderung: 15 Krankenkassen lassen ihren Beitrags­satz unver­ändert.

Sparen durch Wechsel

Wer sparen möchte, kann zu einer güns­tigeren Kasse wechseln. Je nach Einkommen ist die Ersparnis unterschiedlich hoch. Verdient jemand etwa 3 000 Euro im Monat, liegt sie bei rund 126 Euro im Jahr, wenn der Versicherte von einer teuren Kasse mit 1,6 Prozent Zusatz­beitrag zu einer güns­tigen Kasse mit 0,90 Prozent wechselt. Gutverdiener mit einem Gehalt von 4 987,50 Euro (Beitrags­bemessungs­grenze 2023, Einkünfte, die über der Grenze liegen, sind beitrags­frei) oder mehr, sparen rund 209 Euro im Jahr. Wichtig: Bei Selbst­ständigen verdoppelt sich die Ersparnis, da sie auch die Beiträge allein aufbringen. Sonst teilen sich Arbeitnehmer und Arbeit­geber die Beiträge je zur Hälfte.

Keine Information per Brief

Neu für Versicherte: Die Kassen müssen zwar noch über Beitrags­änderungen informieren, dies aber bis Ende Juni 2023 nicht mehr schriftlich per Brief tun. So sieht es das neue Finanz­stabilisierungs­gesetz vor, das vom Gesund­heits­ministerium auf den Weg gebracht wurde – um (Porto-)Kosten einzusparen.

Eine Information auf der Webseite oder in der Mitglieder­zeit­schrift ist derzeit ausreichend. Versicherte sollten daher besonders gut aufpassen, um eventuell eine Kündigungs­frist nicht zu verpassen. Sie können regel­mäßig auf der Home­page ihrer Kasse oder im Mitglieder­magazin nach­schauen. Wie es ab Juli 2023 weitergeht, ist derzeit noch offen.

Tipp: Sie finden die neuen Beitrags­sätze in unserem Krankenkassenvergleich. Dieser wird fort­laufend aktualisiert.

Allgemeiner Beitrag und Zusatz­beitrag

Alle Krankenkassen verlangen einen allgemeinen Beitrags­satz von derzeit 14,6 Prozent. Dazu kommt ein Zusatz­beitrag, den jede Krankenkasse selbst fest­legt – je nach ihrer finanziellen Situation. Steht eine Krankenkasse gut da, muss sie ihren Zusatz­beitrag gering halten. Steigen die Ausgaben einer Krankenkasse stärker als ihre Einnahmen, ist sie verpflichtet, ihren individuellen Zusatz­beitrag anzu­heben. Für ihre Versicherten wird es dann teurer.

Sonderkündigungs­recht bei Änderungen

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatz­beitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungs­recht. Sie können dann zu einer güns­tigeren Kasse wechseln.

Beispiel: Verlangt die Krankenkasse seit Januar 2023 einen höheren Beitrag, können Versicherte bis Ende jeden Monats kündigen. Die Frist beträgt zwei Monate zum Monats­ende. Kündigen Versicherte bis Ende Januar, sind sie dann ab April Mitglied bei einer neuen Krankenkasse, kündigen sie zu Ende Februar, gehören sie ab Mai ihrer neuen Wunsch­kasse an. Bis dahin müssen sie den höheren Zusatz­beitrag ihrer bisherigen Kasse zahlen.

Regulärer Kassen­wechsel

Das Sonderkündigungs­recht ist für alle interes­sant, die noch nicht 12 Monate Mitglied bei ihrer Kasse sind. Denn normaler­weise ist ein Wechsel erst nach dieser Zeit möglich. Wer dagegen schon ein Jahr oder länger bei seiner Kasse Mitglied ist kann jeder­zeit die Krankenkasse wechseln.
Tipp: Alles Wichtige zum Kassen­wechsel erfahren Sie in unserem Special Gesetzliche Krankenversicherung. Dort finden Sie auch alle Informationen zu den Extra­leistungen der einzelnen Kassen. Ausgewertet werden mehr als 200 Kriterien. Auch sie können je nach individuellem Bedarf einen erheblichen geld­werten Vorteil bedeuten und den Wechsel zu einer anderen Kasse empfehlens­wert machen.

Durch­schnitt­licher Zusatz­beitrag

Der Zusatz­beitrag ist 2023 von zuvor 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent ange­hoben worden. Der Wert wird jedes Jahr neu fest­gelegt. Dazu schätzt ein Expertengremium immer bis zum 15. Oktober eines Jahres die Höhe der voraus­sicht­lichen Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesund­heits­fonds für das folgende Kalender­jahr. Auf dieser Grund­lage legt das Bundes­ministerium für Gesundheit den durch­schnitt­lichen Zusatz­beitrags­satz fest. Er wird jeweils bis zum 1. November bekannt gegeben und gilt für das komplette folgende Kalender­jahr. Relevant als Zusatz­beitrag ist er nur für bestimmte Personen­gruppen – etwa versicherungs­pflichtige Empfänger von Arbeits­losengeld 2 und Auszubildende, die monatlich nicht mehr als 325 Euro verdienen.

Hinweis: Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, bei einer Erhöhung des durch­schnitt­lichen Zusatz­beitrags­satzes ihren individuellen Zusatz­beitrag anzu­passen. Das müssen sie nur, wenn sich an ihrer finanziellen Situation etwas ändert.

Finanzlage der Kassen

Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen betrug 2021 nach Angaben des Gesund­heits­ministeriums etwa 6,7 Milliarden Euro. Für das erste Quartal in 2022 waren die Einnahmen und Ausgaben nahezu ausgeglichen.

Der GKV-Spitzen­verband, das oberste Gremium aller Krankenkassen, ist für das Jahr 2022 insgesamt von stabilen Kassen­finanzen ausgegangen, weil es zusätzliche Mittel gab, die den Kassen zur Verfügung standen. Das waren etwa ergänzende Bundes­mittel und die Zuführungen aus der Liquiditäts­reserve. Sollten diese zusätzlichen Mittel 2023 wegfallen, rechnet der GKV-Spitzen­verband mit einem Defizit von 17 Milliarden Euro. Das Bundes­gesund­heits­ministerium will diesem Defizit mit mehreren Maßnahmen entgegen­wirken.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 09.12.2022 um 12:53 Uhr
Finanzstabilisierungsgesetz

@LarsLarsen62: Ja, das ist wirklich ärgerlich, das die Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr schriftlich über Beitragserhöhungen informieren müssen. Das ist eine Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums und sie wurde im Finanzstabilisierungsgesetz festgelegt. Begründet wird das damit, dass (Porto-)Kosten eingespart werden sollen. Wir haben diese Informationen in der Meldung noch ergänzt.
Finanzstabilisierungsgesetz:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003448.pdf

LarsLarsen62 am 07.12.2022 um 13:48 Uhr
Keine schriftliche Benachrichtigung mehr?

Was sind denn das für verbrauchunfreundliche Methoden?
Jede normale Firma hätte mit solchen Methoden ein Problem bekommen, bis hin zur Unwirksamkeit der Preiserhöhung.
Stiftung Warentest bringt dies als unkommentierte Meldung, nennt keine Begründung oder gesetzliche Grundlage, als wäre dies die normalste Sache der Welt.
Für mich sieht es so aus als ob hier etwas möglichst verheimlicht werden soll.
Das hätte ich von einem Verbrauchermagazin anders erwartet und frage mich, ob mein Abo noch sinnvoll ist.