Gesetzliche Krankenkassen

Unser Rat

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Krankenkasse. Ihre Kasse ist verpflichtet, Ihnen auf Wunsch eine kostenlose Patientenquittung auszustellen. Diese informiert etwa über ärzt­liche Leistungen der vergangenen 18 Monate und über Kosten von Arznei­mitteln. Bei den meisten Kassen müssen Sie die Information beantragen und erhalten sie per Post. Bei 14 von 87 Kassen aus unserem Dauer­test haben Sie online Zugriff auf die Daten (siehe Tabelle).

Arzt. Sie können auch direkt vom Arzt eine Quittung verlangen – entweder gleich nach dem Arzt­besuch oder für das gesamte Quartal. Für die Quartals­quittung darf der Arzt 1 Euro und Porto verlangen, ansonsten ist die Patientenquittung kostenlos.

Kranken­haus. Von Kliniken können Sie bis zu zwei Wochen nach dem Aufenthalt eine Leistungs­über­sicht der Einrichtung verlangen. Sie darf nichts kosten.

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