Gesetzliche Krankenkassen Quittung für Patienten

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Jetzt können Patienten online abrufen, welche Leistungen für sie abge­rechnet wurden. Einige Kassen sind so weit.

Per Mausklick sehen, was der Arzt­besuch kostet: Versicherte der AOK Rhein­land/Hamburg können seit August dieses Jahres im Internet nach­schauen, wann sie beim Arzt waren und was dieser für die Behand­lung abge­rechnet hat. Auch Kosten für Medikamente sind in der elektronischen Patientenquittung enthalten. Rund 5 200 von 2,8 Millionen Versicherten der Kasse machen bisher davon Gebrauch.

Bei der AOK Nord­west machen schon 22 000 Kunden mit. Sie bietet den Service seit mehr als einem Jahr.

Ein AOK-Patient erfährt so zum Beispiel, wie viel sein Zahn­arzt für eine Behand­lung des Wurzelkanals am 30. Juni 2011 abge­rechnet hat: 53,23 Euro (siehe Bild). Aufgeführt sind auch die 10 Euro Praxis­gebühr, die der Kranke selbst bezahlt hat.

Er findet sogar einzelne Behand­lungs­schritte aufgeführt, auch wenn der Laie nicht alles verstehen wird: Die Trepanation ist zum Beispiel die Vorbereitung des Zahns zur Wurzelbe­hand­lung durch Aufbohren.

Die Liste geht weiter als unser Bild, denn der Patient hat sich die Quittung gleich für eineinhalb Jahre anzeigen lassen. Offen­bar geht er selten zum Zahn­arzt. Die ersten Zeilen zeigen, dass dieser in dem ganzen Zeitraum nur 96,93 Euro abge­rechnet hat. Der Mann musste 20 Euro zuzahlen.

Versicherte müssen sich anmelden

Für die Onlinequittung müssen sich die Patienten erst einmal anmelden. Versicherte der AOK Rhein­land/Hamburg registrieren sich zum Beispiel im Internet auf der Seite AOK24. Sie erhalten dann eine E-Mail, die sie bestätigen müssen. Erst wenn das geschehen ist, schickt ihnen die Kasse per Post ein Pass­wort für den Zugang.

Das Verfahren kann sich von Kasse zu Kasse etwas unterscheiden. Die Prozedur dient dem Daten­schutz. Sie soll sicher­stellen, dass niemand anderes als der Versicherte Zugang zu seinen Daten erhält. Auch die Krankenkasse soll auf die online dargestellten Daten keinen Zugriff haben.

Bisher bieten nur wenige Kassen elektronische Patientenquittungen an: nur 14 aus unserem monatlichen Test von 87 gesetzlichen Krankenkassen.

Nicht immer leicht zu verstehen

Den vollen Durch­blick werden viele Patienten auch nach Lektüre ihrer Quittung nicht haben. Sie erfahren zwar, was ihr Arzt­besuch und ihre Medikamente gekostet haben. Doch die Einzel­preise für die Behand­lungs­schritte erfahren sie nicht.

Die medizi­nischen Unter­suchungen sind mit Fach­begriffen dargestellt, die für Mediziner und Experten im Abrechnungs­wesen gedacht sind. Laien tun sich damit schwer. Die Wurzelbe­hand­lung ist da noch ein vergleichs­weise einfaches Beispiel.

Verstehen Patienten nur Bahnhof, kann ihnen zum Beispiel das Internetportal „Was hab ich“ helfen. Dort über­setzen Medizin­studenten kostenlos Diagnosen (mehr zum Portal unter www.test.de/diagnose).

Die meisten Krankenkassen bieten derzeit keinen Online­service, darunter auch die größten Kassen: Barmer GEK und die TK.

Doch auch sie geben auf Nach­frage Auskunft, was Ärzte und andere Behandler wie Physio­therapeuten und Krankenhäuser abrechnen. Ihre Versicherten fordern die Über­sicht per Post an. Denn alle Kassen sind per Gesetz verpflichtet, die Versicherten auf Wunsch zu informieren, welche Leistungen für sie abge­rechnet wurden. Seit Anfang 2012 müssen die Kassen die Informationen nicht mehr nur für das zurück­liegende Jahr, sondern für 18 Monate liefern.

Schon seit 2004 haben Patienten auch die Möglich­keit, die Patientenquittung gleich nach einer Arzt­behand­lung im Sprech­zimmer zu verlangen. Davor war es nur möglich, eine Leistungs­über­sicht für das abge­laufene Quartal vom Arzt zu erhalten. Und auch für Kranken­hausbe­hand­lungen gibt es eine Quittung, wenn gewünscht.

Die Auskünfte, die Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser ihren Patienten geben, sind kostenlos. Nur für die Quartals­quittung darf der Arzt 1 Euro Bearbeitungs­gebühr und Portokosten verlangen.

Big direkt gesund verrät online wenig

Bei 11 der 14 Kassen in unserer Unter­suchung haben die Versicherten Zugriff auf alle verfügbaren Daten der Krankenkasse. Das ist bei der Big direkt gesund anders. Sie zeigt ihren Versicherten im Internet nur, wie viele Tage sie krank­geschrieben waren und zusätzlich die Zeiten für Kranken­haus­auf­enthalte. Waren Big-Versicherte in Behand­lung, wurden aber nicht krank­geschrieben, finden sie keinen Online-Eintrag zu ihrem Arzt­besuch. Die ausführ­liche Patientenquittung müssen sie erst anfordern und bekommen sie per Post.

Fehler in der Abrechnung

Vielleicht taucht in einer Quittung auch einmal eine Behand­lung auf, die der Arzt zwar abge­rechnet, aber gar nicht durch­geführt hat. Dann können Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden.

Manchmal sind spezielle Mitarbeiter zuständig, die unter einer eigenen Rufnummer zu erreichen sind, bei anderen Kassen sollen die Patienten die übliche Hotline anrufen. Wir haben die Service­nummern in der Tabelle aufgeführt.

Im Gespräch wird mancher Anrufer erst einmal stutzen: Kassen­mit­arbeiter haben aufgrund der Daten­schutz­bestimmungen keinen Zugriff auf die Leistungs­über­sicht, die Versicherte online sehen. Sie müssen dann einen Ausdruck per Post zu ihrer Krankenkasse schi­cken, damit sie den Sach­verhalt klären kann.

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