Jetzt können Patienten online abrufen, welche Leistungen für sie abgerechnet wurden. Einige Kassen sind so weit.
Per Mausklick sehen, was der Arztbesuch kostet: Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg können seit August dieses Jahres im Internet nachschauen, wann sie beim Arzt waren und was dieser für die Behandlung abgerechnet hat. Auch Kosten für Medikamente sind in der elektronischen Patientenquittung enthalten. Rund 5 200 von 2,8 Millionen Versicherten der Kasse machen bisher davon Gebrauch.
Bei der AOK Nordwest machen schon 22 000 Kunden mit. Sie bietet den Service seit mehr als einem Jahr.
Ein AOK-Patient erfährt so zum Beispiel, wie viel sein Zahnarzt für eine Behandlung des Wurzelkanals am 30. Juni 2011 abgerechnet hat: 53,23 Euro (siehe Bild). Aufgeführt sind auch die 10 Euro Praxisgebühr, die der Kranke selbst bezahlt hat.
Er findet sogar einzelne Behandlungsschritte aufgeführt, auch wenn der Laie nicht alles verstehen wird: Die Trepanation ist zum Beispiel die Vorbereitung des Zahns zur Wurzelbehandlung durch Aufbohren.
Die Liste geht weiter als unser Bild, denn der Patient hat sich die Quittung gleich für eineinhalb Jahre anzeigen lassen. Offenbar geht er selten zum Zahnarzt. Die ersten Zeilen zeigen, dass dieser in dem ganzen Zeitraum nur 96,93 Euro abgerechnet hat. Der Mann musste 20 Euro zuzahlen.
Versicherte müssen sich anmelden
Für die Onlinequittung müssen sich die Patienten erst einmal anmelden. Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg registrieren sich zum Beispiel im Internet auf der Seite AOK24. Sie erhalten dann eine E-Mail, die sie bestätigen müssen. Erst wenn das geschehen ist, schickt ihnen die Kasse per Post ein Passwort für den Zugang.
Das Verfahren kann sich von Kasse zu Kasse etwas unterscheiden. Die Prozedur dient dem Datenschutz. Sie soll sicherstellen, dass niemand anderes als der Versicherte Zugang zu seinen Daten erhält. Auch die Krankenkasse soll auf die online dargestellten Daten keinen Zugriff haben.
Bisher bieten nur wenige Kassen elektronische Patientenquittungen an: nur 14 aus unserem monatlichen Test von 87 gesetzlichen Krankenkassen.
Nicht immer leicht zu verstehen
Den vollen Durchblick werden viele Patienten auch nach Lektüre ihrer Quittung nicht haben. Sie erfahren zwar, was ihr Arztbesuch und ihre Medikamente gekostet haben. Doch die Einzelpreise für die Behandlungsschritte erfahren sie nicht.
Die medizinischen Untersuchungen sind mit Fachbegriffen dargestellt, die für Mediziner und Experten im Abrechnungswesen gedacht sind. Laien tun sich damit schwer. Die Wurzelbehandlung ist da noch ein vergleichsweise einfaches Beispiel.
Verstehen Patienten nur Bahnhof, kann ihnen zum Beispiel das Internetportal „Was hab ich“ helfen. Dort übersetzen Medizinstudenten kostenlos Diagnosen (mehr zum Portal unter www.test.de/diagnose).
Die meisten Krankenkassen bieten derzeit keinen Onlineservice, darunter auch die größten Kassen: Barmer GEK und die TK.
Doch auch sie geben auf Nachfrage Auskunft, was Ärzte und andere Behandler wie Physiotherapeuten und Krankenhäuser abrechnen. Ihre Versicherten fordern die Übersicht per Post an. Denn alle Kassen sind per Gesetz verpflichtet, die Versicherten auf Wunsch zu informieren, welche Leistungen für sie abgerechnet wurden. Seit Anfang 2012 müssen die Kassen die Informationen nicht mehr nur für das zurückliegende Jahr, sondern für 18 Monate liefern.
Schon seit 2004 haben Patienten auch die Möglichkeit, die Patientenquittung gleich nach einer Arztbehandlung im Sprechzimmer zu verlangen. Davor war es nur möglich, eine Leistungsübersicht für das abgelaufene Quartal vom Arzt zu erhalten. Und auch für Krankenhausbehandlungen gibt es eine Quittung, wenn gewünscht.
Die Auskünfte, die Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser ihren Patienten geben, sind kostenlos. Nur für die Quartalsquittung darf der Arzt 1 Euro Bearbeitungsgebühr und Portokosten verlangen.
Big direkt gesund verrät online wenig
Bei 11 der 14 Kassen in unserer Untersuchung haben die Versicherten Zugriff auf alle verfügbaren Daten der Krankenkasse. Das ist bei der Big direkt gesund anders. Sie zeigt ihren Versicherten im Internet nur, wie viele Tage sie krankgeschrieben waren und zusätzlich die Zeiten für Krankenhausaufenthalte. Waren Big-Versicherte in Behandlung, wurden aber nicht krankgeschrieben, finden sie keinen Online-Eintrag zu ihrem Arztbesuch. Die ausführliche Patientenquittung müssen sie erst anfordern und bekommen sie per Post.
Fehler in der Abrechnung
Vielleicht taucht in einer Quittung auch einmal eine Behandlung auf, die der Arzt zwar abgerechnet, aber gar nicht durchgeführt hat. Dann können Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden.
Manchmal sind spezielle Mitarbeiter zuständig, die unter einer eigenen Rufnummer zu erreichen sind, bei anderen Kassen sollen die Patienten die übliche Hotline anrufen. Wir haben die Servicenummern in der Tabelle aufgeführt.
Im Gespräch wird mancher Anrufer erst einmal stutzen: Kassenmitarbeiter haben aufgrund der Datenschutzbestimmungen keinen Zugriff auf die Leistungsübersicht, die Versicherte online sehen. Sie müssen dann einen Ausdruck per Post zu ihrer Krankenkasse schicken, damit sie den Sachverhalt klären kann.
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