
Die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro je Quartal fällt ab Januar 2013 weg. Das hat der Bundestag heute beschlossen. test.de erklärt, was das für gesetzlich Versicherte bedeutet.
Ab Januar 2013 entfällt die Gebühr
Schon länger stand die Abschaffung der Praxisgebühr zur Diskussion, jetzt fällt sie tatsächlich weg. Schon ab Januar 2013 müssen gesetzlich Versicherte beim ersten Arztbesuch im Quartal keine zehn Euro mehr bezahlen. Auch beim Zahnarztbesuch fällt die Gebühr ab Jahresbeginn weg. Ebenso können sie dann auch wieder direkt beliebig viele Fachärzte im Quartal aufsuchen, ohne eine Überweisung vorlegen zu müssen. Das ist bislang nötig, um bei weiteren Ärzten, die gesetzlich Versicherte innerhalb eines Quartals aufsuchen – wie zum Beispiel Augen- oder Hautarzt – nicht erneut zehn Euro Praxisgebühr zu bezahlen. Ausnahme: Wer sich in bestimmte Hausarztverträge eingeschrieben hat, muss weiterhin zuerst den Hausarzt aufsuchen, der gegebenenfalls zu Fachärzten überweist. Auch für spezielle Fachärzte wie Radiologen und spezialisierte Internisten benötigen Kassenpatienten eine Überweisung. Als Ausgleich für den Wegfall der Praxisgebühr sollen die Kassen zusätzliche Gelder aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, muss sich noch der Bundesrat damit befassen.
Ziele der Praxisgebühr verfehlt
Seit 2004 gibt es die Praxisgebühr. Sie wird bislang beim ersten Arztbesuch im Quartal fällig. Wer keine Überweisung zu weiteren Ärzten wie zum Beispiel Spezialisten wie Haut- oder Augenärzten vorweisen kann, muss auch dort 10 Euro zahlen. Auch für Zahnarztbesuche müssen gesetzlich Versicherte die Praxisgebühr von 10 Euro je Quartal zahlen. Ziel der Praxisgebühr war es unter anderem, unnötige Arztbesuche von Kassenpatienten zu vermeiden. Ebenso sollten verstärkt Hausärzte über Weiterbehandlungen bei Fachärzten entscheiden. Allerdings hat dieser Steuerungsmechanismus in der Praxis kaum Wirkung gezeigt.
Weniger Bundeszuschüsse für die Kassen
Die Kassen sollen ab dem kommenden Jahr einen deutlich geringeren Bundeszuschuss erhalten. Dieser wird 2013 um 500 Millionen und 2014 um zwei Milliarden gekürzt. Mit diesem Bundeszuschuss finanzieren die Kassen sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“. Das sind Leistungen der Sozialversicherung, die nicht zu deren eigentlichem Aufgabengebiet gehören und daher auch nicht aus Beitragsmitteln, sondern aus Steuermitteln finanziert werden. Dazu gehören zum Beispiel das Mutterschaftsgeld, zahlreiche Leistungen der Kassen bei Schwangerschaft, Empfängnisverhütung oder Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.
Kritik von Kassenverbänden
Der Gesamtverband der Gesetzlichen Krankenkassen spricht von zwei Milliarden Euro, die die Kassen durch den Wegfall der Praxisgebühr verlieren werden. Die Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer: „Insgesamt summieren sich die Kürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung allein für die kommenden zwei Jahre auf rund 8,5 Milliarden Euro. Die Beschlüsse der Bundesregierung lassen die Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung schmelzen wie Schnee in der Sonne.“ Da die konkrete Ausgestaltung des dauerhaften Ausgleichs an die Kassen noch offen ist, fordert der Geschäftsführer des BKK Bundesverbands eine gerechte Regelung. Die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen, Ulrike Elsner befürchtet, dass durch die Kürzungen in absehbarer Zeit sogar wieder Zusatzbeiträge auf die Versicherten zukommen könnten. Viele Kassen schließen das aber – zumindest für das kommende Jahr – auf ihren Internetseiten aus.