
Die Barmer GEK schließt die Hälfte ihrer derzeit 800 Geschäftsstellen. Wer persönliche Beratung braucht, soll sie trotzdem auch künftig bekommen. Wie das geschehen soll, sagt die Kasse nicht. test.de nennt alternative Beratungsmöglichkeiten für Versicherte.
Jeder fünfte Mitarbeiter muss gehen
Bis 2018 will die Barmer GEK rund 3 500 ihrer derzeit 16 900 Stellen streichen. Jede zweite der 800 Filialen soll schließen. Damit will die Krankenkasse 250 bis 300 Millionen Euro jährlich sparen, um auch künftig keinen Zusatzbeitrag verlangen zu müssen. Dafür sollen der Online- und Telefonservice ausgebaut und die Öffnungszeiten der verbleibenden Geschäftsstellen verlängert werden.
Eine große Umstellung für ältere Versicherte
Sozialverbände befürchten, dass die Beratung für chronisch kranke oder ältere Versicherte leiden könnte. „Ältere Menschen klären Fragen lieber im Gespräch oder lassen sich beim Ausfüllen eines Formulars helfen“, sagt Cornelia Jurrmann vom Sozialverband VdK.
Barmer GEK will „mobile Geschäftsstellen“ einführen
Die Barmer GEK will Versicherte künftig verstärkt zu Hause aufsuchen, wenn sie persönliche Beratung brauchen. Schon heute bietet die Kasse Hausbesuche an. Wie viele Mitarbeiter dafür im Einsatz sind, wollte die Kasse auf Anfrage von Finanztest aber nicht verraten. Außerdem sollen „mobile Geschäftsstellen“ eingeführt werden. Was darunter zu verstehen ist, und wie viele es davon geben soll, ist ebenfalls noch unklar.
Alles zum Thema Gesetzliche Krankenkassen
Auch andere Kassen sparen: Seit 2010 verschwanden bundesweit rund 13 Prozent aller Geschäftsstellen. Über Service und Erreichbarkeit von derzeit 84 gesetzlichen Krankenkassen können sich Versicherte mit Hilfe des Produktfinders Krankenkassen informieren. Darüber hinaus liefert die Datenbank auch Auskünfte über weitere Extraleistungen der Kassen. Versicherte können sich entweder die Informationen zu ihrer Kasse anzeigen lassen, oder auch mehre Kassen miteinander vergleichen.
Wer eine persönliche Beratung zu Gesundheitsfragen möchte, kann sich zum Beispiel auch an folgende Stellen wenden:
- Pflegebedürftigkeit: Pflegestützpunkte, kommunale Beratungsstellen.
- Mutter-/Vater-Kind-Kuren: Müttergenesungswerk.
- Patientenrechte: Unabhängige Patientenberatung Deutschland, Verbraucherzentralen, Sozialverbände wie VdK und SoVD.
- Krankheiten und Behinderungen: Selbsthilfegruppen.