Das bekommen Sie bei jeder Kasse
Der größte Teil der medizinischen Leistungen ist bei allen Kassen gleich. Welche Kassen Mehrleistungen bieten, sehen Sie in der Tabelle „Krankenkassen“. | |
Das bieten alle gesetzlichen Krankenkassen | |
Der größte Teil der medizinischen Leistungen ist bei allen Kassen gleich. Welche Kassen Mehrleistungen bieten, sehen Sie in der Tabelle „Krankenkassen“. | |
Das bieten alle gesetzlichen Krankenkassen | |
Krankenhaus | |
Auswahl des Kranken- | Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Privatkliniken nur im Notfall. Geht der Versicherte in ein teureres Krankenhaus als das nächstgelegene, muss er die Mehrkosten (höhere Pflegesätze, zusätzliche Transportkosten) selbst zahlen. |
Unterbringung | Allgemeine Pflegeklasse, das heißt in der Regel Mehrbettzimmer. |
Wahl des Arztes | Die jeweils Dienst habenden Krankenhausärzte (z. B. Stationsarzt) behandeln. |
Arzthonorare | Arzthonorare sind in der Vergütung enthalten, die die Kasse dem Krankenhaus für jeden Behandlungstag oder pauschal für die gesamte Behandlung zahlt. |
Stationäre Kuren zur Vorsorge/ Reha | Kostenübernahme für Behandlung, Unterkunft und Verpflegung in zugelassenen Einrichtungen. Maximal drei Wochen. |
Hospiz | Für Sterbende zahlt die Kasse einen Zuschuss zur Betreuung in einem Hospiz, derzeit mindestens 144,90 Euro pro Tag 1. |
Ambulante Leistungen | |
Wahl des Arztes | Auswahl unter allen niedergelassenen Ärzten mit einer Kassenzulassung. |
Arzthonorare | Die Kasse zahlt 100 Prozent der Kosten für zugelassene Leistungen. |
Arzneimittel | Die Kasse zahlt zugelassene apothekenpflichtige Arzneien. Ausgeschlossen sind:
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Heilmittel | Heilmittel sind z. B. Krankengymnastik, Massage, Logopädie, Ergotherapie. |
Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Rollstühle oder Prothesen) | Die Kasse zahlt:
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Vorsorgeuntersuchungen | Ausgewählte Untersuchungen, unter anderem
Bei Verdacht auf eine Krankheit zahlt die Kasse alle nötigen Untersuchungen. |
Psychotherapie | Nach vorheriger Genehmigung je nach Verfahren bis zu 300 Sitzungen je Behandlung durch Ärzte oder durch psychologische Psychotherapeuten. |
Ambulante Kuren zur Vorsorge/ | Kostenübernahme für Behandlung am Kurort, z. B. Arzt, Medikamente, Krankengymnastik. Vorsorge: in der Regel zwei bis drei Wochen, Reha: maximal 20 Behandlungstage. Kasse zahlt nicht für Unterkunft und Verpflegung oder Anfahrt 2. |
Häusliche Krankenpflege | Wenn der Arzt es verordnet, zahlt die Kasse für zugelassene Leistungen der medizinischen Behandlungspflege durch Fachkräfte (z. B. Verbände wechseln). Nur wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden wird, zahlt sie auch für Grundpflege (z. B. Körperpflege) und hauswirtschaftliche Versorgung 3. |
Haushaltshilfe | Die Kasse zahlt für eine Haushaltshilfe, wenn Versicherte im Krankenhaus oder zur Kur sind oder häusliche Krankenpflege benötigen und zu Hause ein Kind unter 12 Jahren zu versorgen haben, um das sich sonst keiner kümmern kann 4. |
Zahnarzt | |
Zahnbehandlung |
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Zahnersatz |
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Zahnarzthonorare | Die Kasse zahlt 100 Prozent für zugelassene Leistungen. Der Zahnarzt rechnet seine Leistungen über die Kassenzahnärztliche Vereinigung ab. |
Krankengeld (wird bei krankheitsbedingtem Verdienstausfall gezahlt) | |
Höhe | Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Brutto-, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens. |
Beginn | Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, für Selbstständige bei einigen Kassen zu einem früheren Zeitpunkt gegen erhöhten Beitragssatz möglich. |
- 1 Manche Kassen zahlen deutlich mehr (siehe Tabelle „Krankenkassen“).
- 2 Manche Kassen geben einen Zuschuss bis zu 13 Euro pro Tag (siehe Tabelle „Krankenkassen“).
- 3 Manche Kassen zahlen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung auch dann, wenn keine Krankenhausbehandlung zur Debatte steht (siehe Tabelle „Krankenkassen“).
- 4 Manche Kassen zahlen auch dann für eine Haushaltshilfe, wenn jemand ohne häusliche Krankenpflege krank zu Hause liegt oder wenn ältere oder gar keine Kinder zu versorgen sind (siehe Tabelle „Krankenkassen“).