
Cannabis-Pflanzen enthalten Wirkstoffe, die in Arzneien verarbeitet werden können.
Gesetzlich Krankenversicherte haben seit März 2017 bei schweren Krankheiten Anspruch darauf, dass die Kasse die Kosten für Cannabis erstattet. Dabei muss die Aussicht bestehen, dass sich die Therapie spürbar positiv auf den Krankheitsverlauf oder die Symptome auswirkt. Es darf keine anerkannte Therapiealternative mit herkömmlicher Medizin geben. Die Hürden sind hoch: Das Hessische Landessozialgericht hat den Anspruch auf Kostenerstattung bei einer Fibromyalgie abgelehnt (Az. L 8 KR 366/17 B ER), bei der Kranke unter einer niedrigen Schmerzschwelle und zahlreichen schmerzhaften Druckpunkten leiden. Die Richter argumentierten, der Versicherte habe keinen spürbar positiven Cannabis-Einfluss dargelegt.