
Ein Betreuungsgericht legt fest, in welchen Lebensbereichen ein Betreuer jemanden unterstützen und vertreten darf. Die genaue Einteilung ist von Region zu Region leicht verschieden. Typisch sind:
Vermögensverwaltung
Betreuer helfen bei den alltäglichen Finanzen, etwa der Kontoführung. Sie begleichen Rechnungen und machen die Steuererklärung. Hat die betreute Person Schulden, muss der Betreuer versuchen, sie zu reduzieren. Ehrenamtliche bekommen dabei Hilfe. Mit entsprechender gerichtlicher Erlaubnis kann auch eine Immobilie ge- oder verkauft und ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden.
Behördenangelegenheiten
Darunter fällt die Kommunikation mit Renten-, Pflege- und Krankenversicherung ebenso wie die Beantragung von staatlichen Leistungen, etwa Grundsicherung im Alter, oder das Beschaffen eines neuen Personalausweises, wenn der alte abläuft.
Fragen der Gesundheit
Kann jemand nicht mehr für sich selbst entscheiden, muss der Betreuer zustimmen, wenn eine Untersuchung, eine Therapie, eine Operation oder eine Reha-Maßnahme ansteht. In kritischen Fällen ist eine Extragenehmigung des örtlichen Betreuungsgerichts nötig.
Wohnangelegenheiten
Je nachdem, ob die betreute Person zur Miete oder im Eigenheim wohnt, umfasst der Bereich unterschiedliche Aufgaben. Steht der Umzug in ein Pflegeheim an und muss dafür ein Mietvertrag gekündigt und ein Heimvertrag abgeschlossen werden, bedarf es dafür jeweils einer Genehmigung vom Betreuungsgericht.
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Wir sind seit vielen Jahren Rechtsbetreuer unseres erwachsenen Sohnes. Daß es jetzt eine grundlegende Novellierung zum Betreuungsgesetz gibt, haben wir per Zufall erfahren. Denn in diesem Jahr haben die Formulare des Betreuerberichts eine andere Form und andere Inhalte. Erst eine kurze Recherche im Internet ergab, daß diese Änderungen zweifelsfrei auf eine (die) Novellierung des Gesetzes zurückzuführen sind. Als direkt Betroffene hätten wir uns schon eine ordentliche frühzeitige Information des Betreuungsgerichts gewünscht.
@WNestler: Wenn Sie auf test.de/betreuungsbehoerde herunterscrollen, bekommen Sie ein Feld mit einer Postleitzahlsuche angezeigt. Wenn Sie Ihre Postleitzahl dort eingeben, bekommen Sie Ihre nächstgelegene Betreuungsbehörde angezeigt.
(dda)
In Finanztest 7/2020 vermerkten Sie unter "Unser Rat" bei Beratung:
"unter test.de/betreuungsbehoerde finden Sie eine Behörde in Ihrer Nähe"
Diese Seite habe ich heute aufgerufen und keine Sinnvollen Ergebnisse erhalten.
@Verbraucherschützer: Solche Seminare sind üblich. Bei dem Cura Verein, bei dem Hr. Einhaus das Seminar besuchte, nennt sich das offenbar „Pflichtseminar“. (TK)
Ich bin überrascht, das Herr Einhaus ein Pflichtseminar durchgeführt hat.
Ist das üblich?
Ich bin auch ehrenamtlich als gesetzlicher Betreuer in einen anderen Bundesland tätig und brauchte keine derartige Schulung zu absolvieren.
Welchen Berliner Verein nutzt Herr Einhaus für o.g. Fortbildung und Gespräche?