
Betreuungsbereiche benennen. Behördengänge, Vermögensfragen, Wohnen, ärztliche Behandlungen – wie weit eine Betreuung gehen soll, wird gerichtlich festgelegt. © Andreas Buck
Ein Betreuungsgericht legt fest, in welchen Lebensbereichen ein Betreuer jemanden unterstützen und vertreten darf. Die genaue Einteilung ist von Region zu Region leicht verschieden. Typisch sind:
Vermögensverwaltung
Betreuer helfen bei den alltäglichen Finanzen, etwa der Kontoführung. Sie begleichen Rechnungen und machen die Steuererklärung. Hat die betreute Person Schulden, muss der Betreuer versuchen, sie zu reduzieren. Ehrenamtliche bekommen dabei Hilfe. Mit entsprechender gerichtlicher Erlaubnis kann auch eine Immobilie ge- oder verkauft und ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden.
Behördenangelegenheiten
Darunter fällt die Kommunikation mit Renten-, Pflege- und Krankenversicherung ebenso wie die Beantragung von staatlichen Leistungen, etwa Grundsicherung im Alter, oder das Beschaffen eines neuen Personalausweises, wenn der alte abläuft.
Fragen der Gesundheit
Kann jemand nicht mehr für sich selbst entscheiden, muss der Betreuer zustimmen, wenn eine Untersuchung, eine Therapie, eine Operation oder eine Reha-Maßnahme ansteht. In kritischen Fällen ist eine Extragenehmigung des örtlichen Betreuungsgerichts nötig.
Wohnangelegenheiten
Je nachdem, ob die betreute Person zur Miete oder im Eigenheim wohnt, umfasst der Bereich unterschiedliche Aufgaben. Steht der Umzug in ein Pflegeheim an und muss dafür ein Mietvertrag gekündigt und ein Heimvertrag abgeschlossen werden, bedarf es dafür jeweils einer Genehmigung vom Betreuungsgericht.
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- Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung geben Angehörigen Sicherheit, wenn sie die Wünsche und Interessen einer anderen Person vertreten sollen.
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- Wie können Menschen würdevoll sterben? Ein Sterbehilfegesetz gibt es in Deutschland weiterhin nicht. Suizidhilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen dennoch straffrei.
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- Wer andere pflegt oder selbst Hilfe braucht, kann seine Ausgaben nun besser und einfacher von der Steuer absetzen. Dabei helfen auch Pauschbeträge.
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@vieren: Im Ratgeber "Gesetzliche Betreuung" stellen wir ab Seite 139 die wenigen Möglichkeiten vor, wie die Betroffenen selbst den Wechsel eines Betreuers veranlassen können und wie diese eine Beschwerde / Klage einreichen können.
Angehörige sind nicht automatisch berechtigt, einen Beschwerde einzureichen, wenn sie vom Beschluss des Amtsgerichts / des Betreuers nicht persönlich betroffen sind.
Angehörige können über die Internetsuche nach einer Beratung durch einen Betreuungsverein suchen, geben Sie die Stichworte
Betreuungsverein + Wohnort
in die Suchmaschine ein. Wenn Sie Glück haben, finden Sie auf diesem Weg eine Selbsthilfegruppe von pflegenden / betreuenden Angehörigen.
Ja wir haben auch nur was erfahren über das Neue Betreuungs Recht aber wissen die Betreuer es nicht .Warum bekommen die Verwandten und der eigene Sohn Besuch Verbot durch den Betreuer ohne leglichen Grund .Wir möchten Ihm helfen weil er so einsam ist und nicht wohlfühlt in diesem Heim .Er hat dem Betreuer mit schriftlich und mündlich mit geteilt das er in seine Heimat nach Slowenien in das Pflegeheim möchte wo seine Tochter um Ihm kümmern kann .Aber der Betreuer macht ihm nicht mal einen gültigen Ausweis der Mann hat nichts mehr man hat Ihm alles genommen sogar sein Haus verramscht .Wer kann uns noch helfen ???Der Betreuer tut nichts für Ihn nicht ein Taschengeld bekommt er ist einsam und verlassen der besucht ihn auch nicht .Die Heimleitung ist auch ein Fall für genuso wie der Betreuer .ALLE STECKEN UNTER EINER DECKE WAS KÖNNEN WIR NOCH TUN:DAMIT DIER MANN EINMAL WIEDER GLÜCKLICH WIRD:
Wir sind seit vielen Jahren Rechtsbetreuer unseres erwachsenen Sohnes. Daß es jetzt eine grundlegende Novellierung zum Betreuungsgesetz gibt, haben wir per Zufall erfahren. Denn in diesem Jahr haben die Formulare des Betreuerberichts eine andere Form und andere Inhalte. Erst eine kurze Recherche im Internet ergab, daß diese Änderungen zweifelsfrei auf eine (die) Novellierung des Gesetzes zurückzuführen sind. Als direkt Betroffene hätten wir uns schon eine ordentliche frühzeitige Information des Betreuungsgerichts gewünscht.
@WNestler: Wenn Sie auf test.de/betreuungsbehoerde herunterscrollen, bekommen Sie ein Feld mit einer Postleitzahlsuche angezeigt. Wenn Sie Ihre Postleitzahl dort eingeben, bekommen Sie Ihre nächstgelegene Betreuungsbehörde angezeigt.
(dda)
In Finanztest 7/2020 vermerkten Sie unter "Unser Rat" bei Beratung:
"unter test.de/betreuungsbehoerde finden Sie eine Behörde in Ihrer Nähe"
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