Gesetzliche Betreuung

Betreuungs­recht: Die neuen Regeln

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Das neue Betreuungs­recht soll vor allem die Selbst­bestimmungs­möglich­keiten der betreuten Personen stärken.

Recht auf Selbst­bestimmung

Betreuer sollen bei einem selbst­bestimmten Leben unterstützen und nicht per se als Stell­vertreter agieren. In jedem Fall sind Wunsch und Wille der betreuten Person entscheidend. Kann sie sich nicht mehr äußern, müssen Betreuer ihren mutmaß­lichen Willen umsetzen – auch wenn sie selbst „zum Wohle“ der betreuten Person anders entschieden hätten.

Mehr Mitsprache und Kontakt

Bevor eine Betreuung vom Gericht fest­gelegt wird, muss die zukünftig betreute Person angehört und ihre Wünsche müssen erfüllt werden. Das Gesetz schreibt explizit vor, dass „familiäre Beziehungen“ und „persönliche Bindungen sowie die Gefahr von Interes­sens­konflikten zu berück­sichtigen“ sind. Betreuer müssen Betreute regel­mäßig besuchen und das gericht­lich melden. Briefe vom Gericht gehen nun auch immer an die Betreuten selbst.

Neue Pflichten für Betreuer

Berufliche Betreue­rinnen und Betreuer müssen sich seit Januar 2023 bei einer Betreuungs­behörde registrieren lassen und Fachkennt­nisse nach­weisen. Ehren­amtliche, die keine familiäre Beziehung zur betreuten Person haben, sollen sich bei einem Betreuungs­ver­ein registrieren und fort­bilden lassen.

Notvertretungs­recht

In kritischen gesundheitlichen Situationen dürfen Eheleute und einge­tragene Lebens­partner vorüber­gehend für den anderen entscheiden, etwa ob eine wichtige Operation durch­geführt werden soll – auch ohne explizite Vollmacht.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 28.03.2023 um 13:57 Uhr
Beschwerde einreichen / Antrag auf Betreuerwechsel

@vieren: Im Ratgeber "Gesetzliche Betreuung" stellen wir ab Seite 139 die wenigen Möglichkeiten vor, wie die Betroffenen selbst den Wechsel eines Betreuers veranlassen können und wie diese eine Beschwerde / Klage einreichen können.
Angehörige sind nicht automatisch berechtigt, einen Beschwerde einzureichen, wenn sie vom Beschluss des Amtsgerichts / des Betreuers nicht persönlich betroffen sind.
Angehörige können über die Internetsuche nach einer Beratung durch einen Betreuungsverein suchen, geben Sie die Stichworte
Betreuungsverein + Wohnort
in die Suchmaschine ein. Wenn Sie Glück haben, finden Sie auf diesem Weg eine Selbsthilfegruppe von pflegenden / betreuenden Angehörigen.

vieren am 28.03.2023 um 12:00 Uhr
Betreuer

Ja wir haben auch nur was erfahren über das Neue Betreuungs Recht aber wissen die Betreuer es nicht .Warum bekommen die Verwandten und der eigene Sohn Besuch Verbot durch den Betreuer ohne leglichen Grund .Wir möchten Ihm helfen weil er so einsam ist und nicht wohlfühlt in diesem Heim .Er hat dem Betreuer mit schriftlich und mündlich mit geteilt das er in seine Heimat nach Slowenien in das Pflegeheim möchte wo seine Tochter um Ihm kümmern kann .Aber der Betreuer macht ihm nicht mal einen gültigen Ausweis der Mann hat nichts mehr man hat Ihm alles genommen sogar sein Haus verramscht .Wer kann uns noch helfen ???Der Betreuer tut nichts für Ihn nicht ein Taschengeld bekommt er ist einsam und verlassen der besucht ihn auch nicht .Die Heimleitung ist auch ein Fall für genuso wie der Betreuer .ALLE STECKEN UNTER EINER DECKE WAS KÖNNEN WIR NOCH TUN:DAMIT DIER MANN EINMAL WIEDER GLÜCKLICH WIRD:

pantoffelfreund am 22.01.2023 um 12:25 Uhr
Keine Information für Betreuer

Wir sind seit vielen Jahren Rechtsbetreuer unseres erwachsenen Sohnes. Daß es jetzt eine grundlegende Novellierung zum Betreuungsgesetz gibt, haben wir per Zufall erfahren. Denn in diesem Jahr haben die Formulare des Betreuerberichts eine andere Form und andere Inhalte. Erst eine kurze Recherche im Internet ergab, daß diese Änderungen zweifelsfrei auf eine (die) Novellierung des Gesetzes zurückzuführen sind. Als direkt Betroffene hätten wir uns schon eine ordentliche frühzeitige Information des Betreuungsgerichts gewünscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.12.2020 um 15:28 Uhr
Betreuungsbehörde

@WNestler: Wenn Sie auf test.de/betreuungsbehoerde herunterscrollen, bekommen Sie ein Feld mit einer Postleitzahlsuche angezeigt. Wenn Sie Ihre Postleitzahl dort eingeben, bekommen Sie Ihre nächstgelegene Betreuungsbehörde angezeigt.
(dda)

WNestler am 16.12.2020 um 14:47 Uhr
Betreuungsbehörde

In Finanztest 7/2020 vermerkten Sie unter "Unser Rat" bei Beratung:
"unter test.de/betreuungsbehoerde finden Sie eine Behörde in Ihrer Nähe"
Diese Seite habe ich heute aufgerufen und keine Sinnvollen Ergebnisse erhalten.