Das neue Betreuungsrecht soll vor allem die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der betreuten Personen stärken.
Recht auf Selbstbestimmung
Betreuer sollen bei einem selbstbestimmten Leben unterstützen und nicht per se als Stellvertreter agieren. In jedem Fall sind Wunsch und Wille der betreuten Person entscheidend. Kann sie sich nicht mehr äußern, müssen Betreuer ihren mutmaßlichen Willen umsetzen – auch wenn sie selbst „zum Wohle“ der betreuten Person anders entschieden hätten.
Mehr Mitsprache und Kontakt
Bevor eine Betreuung vom Gericht festgelegt wird, muss die zukünftig betreute Person angehört und ihre Wünsche müssen erfüllt werden. Das Gesetz schreibt explizit vor, dass „familiäre Beziehungen“ und „persönliche Bindungen sowie die Gefahr von Interessenskonflikten zu berücksichtigen“ sind. Betreuer müssen Betreute regelmäßig besuchen und das gerichtlich melden. Briefe vom Gericht gehen nun auch immer an die Betreuten selbst.
Neue Pflichten für Betreuer
Berufliche Betreuerinnen und Betreuer müssen sich seit Januar 2023 bei einer Betreuungsbehörde registrieren lassen und Fachkenntnisse nachweisen. Ehrenamtliche, die keine familiäre Beziehung zur betreuten Person haben, sollen sich bei einem Betreuungsverein registrieren und fortbilden lassen.
Notvertretungsrecht
In kritischen gesundheitlichen Situationen dürfen Eheleute und eingetragene Lebenspartner vorübergehend für den anderen entscheiden, etwa ob eine wichtige Operation durchgeführt werden soll – auch ohne explizite Vollmacht.
-
- Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung geben Angehörigen Sicherheit, wenn sie die Wünsche und Interessen einer anderen Person vertreten sollen.
-
- Wie können Menschen würdevoll sterben? Ein Sterbehilfegesetz gibt es in Deutschland weiterhin nicht. Suizidhilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen dennoch straffrei.
-
- Wer andere pflegt oder selbst Hilfe braucht, kann seine Ausgaben nun besser und einfacher von der Steuer absetzen. Dabei helfen auch Pauschbeträge.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@vieren: Im Ratgeber "Gesetzliche Betreuung" stellen wir ab Seite 139 die wenigen Möglichkeiten vor, wie die Betroffenen selbst den Wechsel eines Betreuers veranlassen können und wie diese eine Beschwerde / Klage einreichen können.
Angehörige sind nicht automatisch berechtigt, einen Beschwerde einzureichen, wenn sie vom Beschluss des Amtsgerichts / des Betreuers nicht persönlich betroffen sind.
Angehörige können über die Internetsuche nach einer Beratung durch einen Betreuungsverein suchen, geben Sie die Stichworte
Betreuungsverein + Wohnort
in die Suchmaschine ein. Wenn Sie Glück haben, finden Sie auf diesem Weg eine Selbsthilfegruppe von pflegenden / betreuenden Angehörigen.
Ja wir haben auch nur was erfahren über das Neue Betreuungs Recht aber wissen die Betreuer es nicht .Warum bekommen die Verwandten und der eigene Sohn Besuch Verbot durch den Betreuer ohne leglichen Grund .Wir möchten Ihm helfen weil er so einsam ist und nicht wohlfühlt in diesem Heim .Er hat dem Betreuer mit schriftlich und mündlich mit geteilt das er in seine Heimat nach Slowenien in das Pflegeheim möchte wo seine Tochter um Ihm kümmern kann .Aber der Betreuer macht ihm nicht mal einen gültigen Ausweis der Mann hat nichts mehr man hat Ihm alles genommen sogar sein Haus verramscht .Wer kann uns noch helfen ???Der Betreuer tut nichts für Ihn nicht ein Taschengeld bekommt er ist einsam und verlassen der besucht ihn auch nicht .Die Heimleitung ist auch ein Fall für genuso wie der Betreuer .ALLE STECKEN UNTER EINER DECKE WAS KÖNNEN WIR NOCH TUN:DAMIT DIER MANN EINMAL WIEDER GLÜCKLICH WIRD:
Wir sind seit vielen Jahren Rechtsbetreuer unseres erwachsenen Sohnes. Daß es jetzt eine grundlegende Novellierung zum Betreuungsgesetz gibt, haben wir per Zufall erfahren. Denn in diesem Jahr haben die Formulare des Betreuerberichts eine andere Form und andere Inhalte. Erst eine kurze Recherche im Internet ergab, daß diese Änderungen zweifelsfrei auf eine (die) Novellierung des Gesetzes zurückzuführen sind. Als direkt Betroffene hätten wir uns schon eine ordentliche frühzeitige Information des Betreuungsgerichts gewünscht.
@WNestler: Wenn Sie auf test.de/betreuungsbehoerde herunterscrollen, bekommen Sie ein Feld mit einer Postleitzahlsuche angezeigt. Wenn Sie Ihre Postleitzahl dort eingeben, bekommen Sie Ihre nächstgelegene Betreuungsbehörde angezeigt.
(dda)
In Finanztest 7/2020 vermerkten Sie unter "Unser Rat" bei Beratung:
"unter test.de/betreuungsbehoerde finden Sie eine Behörde in Ihrer Nähe"
Diese Seite habe ich heute aufgerufen und keine Sinnvollen Ergebnisse erhalten.