Wer gesetzlicher Betreuer werden kann
Oft übernehmen Familienmitglieder und Freunde eine gesetzliche Betreuung. Doch manchmal ist es besser, wenn Außenstehende das machen.
Angehörige. Für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel gelten besondere Regeln bei der Vermögenssorge. Sie sind dem Gesetz nach „befreite Betreuer“. Sie können ohne gerichtliche Genehmigung über die Geldanlagen des Betreuten verfügen und sind von der jährlichen Rechnungslegung befreit. Sie müssen aber alle zwei Jahre ein Vermögensverzeichnis vorweisen und zum Ende der Betreuung eine Schlussrechnung erstellen, damit sich eventuelle Erben einen Überblick über den Nachlass verschaffen können.
Ehrenamtliche. Entfernte Verwandte, Freunde und Nachbarn können ebenfalls gesetzliche Betreuer werden. Außerdem übernehmen sozial engagierte Menschen in Betreuungsvereinen die Aufgabe für Unbekannte. Voraussetzungen sind: Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Da Betreuer zum Teil intensiv mit Behörden zusammenarbeiten, ist ein Grundverständnis für Amtshandlungen wichtig. Toleranz, Respekt vor dem Willen des Betreuten und Belastbarkeit sollten sie auch mitbringen.
Berufsbetreuer. Etwa 17 000 Berufsbetreuer gibts im Lande. Einige sind bei Betreuungsvereinen und -behörden angestellt, die meisten sind selbstständig. Sie erhalten 27 bis 44 Euro pro Stunde. Bezahlt werden sie vom Betreuten oder seiner Familie. Ist deren Vermögen gering, trägt die Staatskasse die Kosten. Es kann sinnvoll sein, von vornherein einen Profi zu bestellen, etwa bei einer schweren psychischen Erkrankung des Betreuten wie Schizophrenie, wenn das Verhältnis zu ihm schwierig ist oder bei starken Differenzen in der Familie.