Aufgaben, Rechte und Pflichten von Betreuern
Gesetzliche Betreuer regeln die Angelegenheiten für Menschen, die dazu nicht in der Lage sind. Sie müssen stets im Sinne der Betreuten handeln und werden vom Gericht überwacht. Es ist auch möglich, Betreuungen aufzuteilen. Beispielsweise kann die Tochter die Vermögenssorge übernehmen und der Sohn die Aufenthaltsbestimmung.
Gesundheitssorge
Der Betreuer oder die Betreuerin kümmern sich um alle gesundheitlichen Angelegenheiten des oder der Betreuten und müssen unter anderem in medizinische Behandlungen und Untersuchungen einwilligen.
Vermögenssorge
Der Betreuer vertritt in finanziellen Belangen und beantragt etwa die Rente und Zuschüsse. Außerdem verwaltet er das Vermögen wirtschaftlich sinnvoll. Betreuer können Betreuten auch monatliche Zahlungen zuweisen, etwa wenn die Gefahr besteht, dass laufende Kosten wie Miete sonst nicht gedeckt sind.
Aufenthaltsbestimmung
Betreute und Betreuer wählen gemeinsam einen geeigneten Aufenthaltsort aus. Oft geht es um die Frage, ob ein Mensch noch zu Hause oder besser in einem Heim leben sollte. Der Betreuer darf dazu auch Mietverträge abschließen oder kündigen.
Rechenschaft
Betreuer müssen dem Gericht einmal im Jahr Auskunft geben, wie es dem Betreuten geht. Dazu gehört es auch, Kontoauszüge und Übersichten über das verwaltete Vermögen vorzulegen. Nahe Angehörige wie Kinder und Ehepartner sind von dieser Rechnungslegung befreit.
Aufwandsentschädigung
Ehrenamtliche und Angehörige erhalten eine Aufwandspauschale von 399 Euro pro Jahr vom Betreuungsgericht. Sind die Aufwendungen höher, können sie diese geltend machen, müssen den höheren Aufwand dann allerdings nachweisen.