Geschlossene Ökofonds

Unter­nehmens­beteiligung: So funk­tioniert ein Ökofonds

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Geschlossene Ökofonds Testergebnisse für 10 Geschlossene Ökofonds 11/2013 freischalten

Investition. Geschlossene Ökofonds investieren in Wind- und Solar­parks, Wasser­kraft­werke oder Biogas­anlagen. Die Projekte werden mit Krediten und mit Anlegergeld finanziert. Sobald bei Anlegern genügend Eigen­kapital einge­sammelt worden ist, wird der Fonds geschlossen. Es werden keine neuen Anleger mehr aufgenommen.

Fremd­kapital. Nach dem neuen Kapital­anlagegesetz­buch, das am 22. Juli 2013 in Kraft getreten ist, dürfen nur noch maximal 60 Prozent des Fonds mit Krediten finanziert werden. Da in unserem Test ausschließ­lich vor dem 22. Juli aufgelegte Fonds bewertet wurden, liegt die Fremd­kapitalquote häufig noch über 60 Prozent, wodurch das Risiko für Anleger höher ist.

Gewinn­aussichten. Privat­anleger können sich als Kommanditisten mit Summen meist ab 10 000 Euro an dem Fonds beteiligen. Dafür werden ihnen Renditen bis zu 10 Prozent in Aussicht gestellt. Über jähr­liche Ausschüttungen erhalten Anleger ihre Einlage zurück sowie zusätzlich Zinsen für ihr Kapital.

Risiko. Haben Anbieter die Erträge des Fonds zu positiv einge­schätzt, können Ausschüttungen geringer ausfallen oder ganz wegfallen. Geht der Fonds pleite, können Anleger ihre gesamte Einlage verlieren, weil sie als Mitunternehmer der Fonds­gesell­schaft für Verluste bis zur Höhe ihrer Einlage haften.

Ausstieg. Anleger geschlossener Fonds können ihre Verträge meist nicht vor Ablauf der Fonds­lauf­zeit kündigen. Wer seinen Anteil trotzdem verkaufen will, kann das über die Deutsche Zweitmarkt AG (www.zweitmarkt.de) versuchen. Je schlechter die wirt­schaftliche Situation des Fonds ist, desto weniger bekommt ein Anleger für seinen Anteil.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • gebraucher am 26.05.2016 um 22:07 Uhr
    Nachtrag

    Nachtrag zu meinem Kommentar vom 06.11.2015: Kurz nach dem Kommentar gab Neitzel bekannt, dass die übrigen Anlageobjekte feststehen. Mittlerweile ist der Fonds voll investiert und es wurde auch ein Beirat gewählt.

  • gebraucher am 06.11.2015 um 09:57 Uhr
    Feststehende Investitionen

    "Ein Ausschluss­kriterium ist für uns, wenn ein Fonds schon Geld von Anlegern einsammelt, obwohl mehr als 10 Prozent der Investitionen noch gar nicht fest­stehen."
    Der Neitzel CIE ist in die Detailprüfung gekommen. Aber auch 2015 sind weniger als 50 % der eingesammelten Gelder überhaupt investiert, für den Rest stehen die Investitionsobjekte noch nicht endgültig fest. Ein Anlegebeirat ist zwar vorgesehen, ist aber noch nicht eingerichtet, und es ist auch unklar, wie der Beirat überhauptet eingerichtet werden könnte.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.11.2013 um 15:24 Uhr
    Bitte keine Schleichwerbung auf test.de

    @FerosUG: Die Kommentarfunktion auf test.de dient zur Diskussion der Inhalte von Finanztest und nicht dazu, andere Produkte vorzustellen, zu denen wir nicht berichtet haben. (maa)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.10.2013 um 13:18 Uhr
    Bürgerbeteiligungen sind nicht risikolos

    @Villiper: Die Details für die Einzelnoten können Sie auf Seite 38 und 39 unter "So haben wir getestet" nachlesen. Zu den Bürgerbeteiligungen schreiben wir "Risikolos sind aber auch Bürgerbeteiligungen nicht". Allerdings werde hier meist vorsichtiger geplant und alle Beteiligten können mitbestimmen. Die hohen Vermittlerprovisionen entfallen. Beides sind große Vorteile: Denn in der Vergangenheit rechneten sich Fonds für Anleger oft nicht, weil die Kosten für der Anlage viel zu hoch waren. Einige Fonds wie zum Beispiel Windkraft- und Solarfonds der Energy Consult Holding (EECH AG) in Hamburg gingen pleite, weil u.a. der Anlegergeld zweckentfremdet wurde. Auch die Insolvenz der MTV Capital Invest AG in Hofheim Taunus (Biogasanlagen) und Capital Invest (Geothermie) wurde für Fondsanleger zum finanziellen Debakel. Das Argument "Vorsicht vor hohen Einspeisevergütungen" steht nicht in unserem Bericht. (maa)

  • FerosUG am 19.10.2013 um 12:54 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht.