Geschlossene Ökofonds: Diese Fonds gingen schon vor der eigentlichen Prüfung k.o.

Fonds, die so gestaltet sind, dass sie für Privatanleger nicht geeignet sind, haben wir nicht detailliert getestet. Für nicht empfehlenswert halten wir Fonds mit diesen K.-o.-Merkmalen:
Blindpoolrisiko. Stehen mehr als 10 Prozent der Fondsinvestitionen bei Fondsauflage noch nicht fest, spricht man von einem Blindpool. Der Vorteil für den Initiator eines Blindpools liegt auf der Hand: Er braucht bei Prospektauflage nicht alle Investitionsobjekte festzulegen und bleibt flexibel. Für den Anleger ist ein Blindpool riskant, weil er sich kein vollständiges Bild über mögliche Risiken seiner Investition machen kann. Er muss „blind“ darauf vertrauen, dass der Fondsanbieter die richtige Auswahl trifft und dabei keine eigenen Interessen verfolgt. Bei einem Blindpool erfährt er meist erst nach Vertragsabschluss, in was sein Geld investiert wird. Gefällt ihm die Auswahl nicht, ist er trotzdem für viele Jahre an den Fonds gebunden. Verträge über geschlossene Fonds sind in der Regel nicht vor Ende der Laufzeit kündbar.
Fremdwährungsrisiko. Darf ein Fonds, der beispielsweise Anlagen in Deutschland kauft, Kredite in ausländischer Währung aufnehmen, besteht ein erhebliches Währungsrisiko für Anleger. Entwickelt sich der Kurs der Fremdwährung gegenüber dem Euro ungünstig, muss die Fondsgesellschaft später eventuell eine höhere Darlehenssumme zurückzahlen, als sie zuvor erhalten hat.
Ratensparrisiko. Geschlossene Fonds sind wegen der vielen Risiken nur etwas für vermögende Anleger, die notfalls auch Verluste verkraften können. Für Kleinanleger, die dort über viele Jahre Ratenbeträge zwischen 50 und 200 Euro pro Monat einzahlen, taugen die Fonds nicht. Im Pleitefall besteht die Gefahr, dass sie ihre Raten bis zur vertraglich vereinbarten Gesamtsumme weiterzahlen müssen. Zudem sind die Kosten der Fonds für Ratensparer oft noch höher als für Einmalanleger.
Prospektrisiko. Überträgt ein Fondsinitiator die Verantwortung für den Prospekt, der die Geldanlage beschreibt, auf die Fondsgesellschaft, ist das ein Warnsignal. Enthält der Prospekt fehlerhafte Angaben zu dem Fonds und entwickelt sich dieser schlecht, müsste ein Anleger seine eigene Fondsgesellschaft und damit auch sich selbst auf Schadenersatz verklagen, da er Mitunternehmer der Fondsgesellschaft ist. Besser ist es, wenn ein bonitätsstarker Initiator für Prospektfehler geradestehen muss.
Fondsname | Anbieter | K.-o.-Gründe |
Fondsname | Anbieter | K.-o.-Gründe |
Solarfonds | ||
Shedlin Infrastructure 1 | Shedlin Capital | Blindpoolrisiko |
Windkraftfonds | ||
Direkt Invest Polen 81 | Elbfonds Capital | Blindpoolrisiko |
Wasserkraftfonds | ||
Aquila HydropowerInvest IV | Aquila Capital | Fremdwährungsrisiko |
Shedlin Infrastructure 2 | Shedlin Capital | Blindpoolrisiko |
Blockheizkraftwerke/Biomassefonds | ||
Bioenergie-Rendite-Fonds II | Bioenergie-Rendite-Fonds II | Prospektrisiko |
Sweden Wood Energy 1 | Green Investors | Blindpoolrisiko |
Misch- und Dachfonds (auch Zweitmarkt) | ||
Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Thomas LLoyd CTI Vario | Cleantech Management | Blindpoolrisiko, Ratensparrisiko |
Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Thomas LLoyd CTI 8 | Cleantech Management | Blindpoolrisiko |
Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Thomas LLoyd CTI 15 | Cleantech Management | Blindpoolrisiko |
Inka Green Energy | Inka Invest Geschäftsführungsgesellschaft | Blindpoolrisiko, Ratensparrisiko |
MAP Green | Steiner + Company | Blindpoolrisiko, Fremdwährungsrisiko |
Öko-Energie Umweltfonds 1 | Ventafonds | Prospektrisiko |
SC Infrastructure Fonds I | Strasser Capital | Blindpoolrisiko |
Sun Collect Vario1 | Collector | Blindpoolrisiko, Ratensparrisiko |
Stand: 2. September 2013
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