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Testergebnisse für 10 Geschlossene Ökofonds 11/2013Im Test
Finanztest hat sich 57 geschlossene Ökofonds angeschaut. In die Detailprüfung kamen aber nur 10 Fotovoltaik- und Windkraftfonds, die Anlegern zum Stichtag 2. September 2013 auf der Homepage der Unternehmen noch angeboten wurden.
14 Fonds wurden von der Detailprüfung ausgeschlossen, weil sie K.-o.-Merkmale aufweisen. Das war etwa der Fall, wenn zum Prüfzeitpunkt für mehr als 10 Prozent der geplanten Investitionssumme noch keine konkreten Objekte vorgesehen waren (Blindpoolrisiko).
Nicht geprüft wurden zudem Fonds, die Energieressourcen wie zum Beispiel Biomasse zukaufen müssen.
Die restlichen Fonds waren ausplatziert und nehmen keine Anleger mehr auf. Sie erscheinen deshalb nicht mehr in der Tabelle. Schwerpunkt der Investitionen ist Deutschland. Jeweils ein Fonds investiert in Frankreich sowie in Finnland.
Abwertung
Fiel zu einem Fonds das Gruppenurteil „Erträge und Kosten“ oder „Prognoserisiko“ mangelhaft aus, haben wir das Finanztest-Qualitätsurteil um 0,5 Punkte abgewertet.
Erträge und Kosten (50 Prozent)
Erträge. Bewertet wurde in diesem Prüfpunkt neben der Höhe der in Aussicht gestellten Vorsteuerrendite des Anlegers auch die Sicherheit der Erträge bei Prospektauflage. Eine hohe Einnahmensicherheit liegt vor, wenn die Laufzeit der Einspeisungsvergütung lang (20 Jahre) und die Bonität sowie die Rechtssicherheit des Investitionslandes gut sind.
Berücksichtigt wurde weiterhin das Vorliegen von einem oder mehreren externen Ertragswertgutachten, welche die prognostizierten Stromerträge für erzielbar halten. Positiv ist es, wenn zur Ertragskalkulation nur das Minimum der Gutachterwerte herangezogen wird und zusätzlich weitere Sicherheitsabschläge für ertragsschwache Jahre angesetzt wurden.
Kosten. Geprüft wurde die Höhe der anfänglichen Einmalkosten und der laufenden Kosten. Je geringer diese ausfallen, desto besser ist es für den Anleger. Positiv wurde eine hohe Kostensicherheit bewertet. Sie ist gegeben, wenn langlaufende Service-, Wartungs- und Instandhaltungsverträge mit vom Anbieter unabhängigen Firmen bestehen.
Prognoserisiko (30 Prozent)
Fremdkapitalrisiko. Untersucht wurde die Höhe der Fremdkapitalaufnahme zu Beginn der Fondsemission und nach zehn Jahren. Ein geringerer Fremdkapitalanteil bietet mehr Sicherheit für die Anleger. Übersteigt die Fremdkapitalquote 60 Prozent des Investitionsvolumens eines Fonds, haben wir das Prognoserisiko mit mangelhaft bewertet.
Positiv wurden eine langfristige Zinsfestschreibung (mindestens 15 Jahre) und eine realistisch hohe Zinsannahme für die Anschlussfinanzierung bewertet.
Kalkulationsrisiko. Wir haben geprüft, ob die Annahmen der Fondsanbieter bei der Darstellung der prognostizierten Zahlungsströme realistisch sind. Positiv ist es, wenn mit einer realistischen Inflationserwartung für Kostensteigerungen gerechnet wird.
Positiv bewertet haben wir zudem, wenn zu verschiedenen Zeitpunkten ausreichende Liquiditätsrücklagen für unvorhergesehene Ereignisse vorhanden sind sowie Rücklagen für einen möglichen Rückbau der Solar- oder Windkraftanlagen kalkuliert wurden.
Das Prognoserisiko sinkt weiter, wenn alle erforderlichen Genehmigungen für den Bau und Betrieb der Anlagen vorliegen und ein umfänglicher Versicherungsschutz besteht. Für Solaranlagen waren angemessene Leistungsminderungen zu berücksichtigen.
Eine hohe Einspeisungsvergütung ist grundsätzlich positiv für Anleger, stellt aber ein Risiko dar, wenn aufgrund veränderter Parameter der Strom am Markt zu einem tieferen Preis verkauft werden müsste. Das könnte zur Folge haben, dass der Gesetzgeber Sonderabgaben einführt, die den Abstand zum Marktpreis verringern.
Kontrolle und Vertrag (20 Prozent)
Verkaufsmotivation. Bewertet wurde, ob es für die Fondsanbieter einen Anreiz für den vorzeitigen Verkauf der Objekte bei einem günstigen Marktumfeld gibt. Positiv ist eine erfolgsorientierte Verkaufsvergütung für den Anbieter, die greift, wenn der Anleger eine über der Prospektprognose liegende Rendite erzielt.
Verflechtungen. Negativ bewertet wurden Verflechtungen zwischen dem Anlagenverkäufer/Generalunternehmer und dem Fondsanbieter sowie eine Verflechtung zwischen dem Instandhalter der Anlagen und dem Fondsanbieter.
Prospektgutachten. Positiv ist es, wenn ein Wirtschaftsprüfer die Prospektangaben für das Fondsangebot gemäß der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erarbeiteten Richtlinie IDW Standard S 4 als plausibel und richtig bestätigt hat.
Leistungsbilanz. Positiv bewertet wurde, wenn der Fondsanbieter eine Leistungsbilanz bis spätestens 30. September eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr vorgelegt hatte. In der Leistungsbilanz steht, ob die bisher vom Anbieter aufgelegten Fonds wirtschaftlich erfolgreich waren und die Prognosen erfüllt haben.
Mittelverwendungskontrolle. Positiv ist, wenn ein unabhängiger Mittelverwendungskontrolleur in der Investitionsphase darauf achtet, dass das Anlegergeld ausschließlich für Zwecke des Fonds eingesetzt wird.
Treuhänder. Negativ bewertet wurden Fonds, bei denen ein Treuhänder in wichtigen Fragen auch die Stimmen passiver Anleger ausüben darf, um im Sinne der Fondsgeschäftsführung Einfluss nehmen zu können und damit aktive Investoren zu überstimmen.
Anlegerbeirat. Bewertet wurde, ob der Fonds über einen von Anlegern dominierten Beirat verfügt, der die Fondsgesellschaft kontrolliert.
Rechtliche Konstruktion. Positiv für Anleger ist eine rechtliche Konstruktion, bei der die Fondsgesellschaft den unmittelbaren Zugriff auf die Anlageobjekte hat und bei der möglichst wenig rechtliche Stufen vorhanden sind.
Negativ ist jede Fondskonstruktion über beispielsweise ein Darlehen oder eine atypisch stille Beteiligung, die der Fondsgesellschaft einen direkten Zugriff auf die Investitionsobjekte selbst verwehrt.
Informationsblatt. Bewertet wurde, ob der Fondsanbieter die gesetzlich vorgeschriebenen Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIBs) für geschlossene Fonds auf seiner Homepage veröffentlicht hat.
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Kommentarliste
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Nachtrag zu meinem Kommentar vom 06.11.2015: Kurz nach dem Kommentar gab Neitzel bekannt, dass die übrigen Anlageobjekte feststehen. Mittlerweile ist der Fonds voll investiert und es wurde auch ein Beirat gewählt.
"Ein Ausschlusskriterium ist für uns, wenn ein Fonds schon Geld von Anlegern einsammelt, obwohl mehr als 10 Prozent der Investitionen noch gar nicht feststehen."
Der Neitzel CIE ist in die Detailprüfung gekommen. Aber auch 2015 sind weniger als 50 % der eingesammelten Gelder überhaupt investiert, für den Rest stehen die Investitionsobjekte noch nicht endgültig fest. Ein Anlegebeirat ist zwar vorgesehen, ist aber noch nicht eingerichtet, und es ist auch unklar, wie der Beirat überhauptet eingerichtet werden könnte.
@FerosUG: Die Kommentarfunktion auf test.de dient zur Diskussion der Inhalte von Finanztest und nicht dazu, andere Produkte vorzustellen, zu denen wir nicht berichtet haben. (maa)
@Villiper: Die Details für die Einzelnoten können Sie auf Seite 38 und 39 unter "So haben wir getestet" nachlesen. Zu den Bürgerbeteiligungen schreiben wir "Risikolos sind aber auch Bürgerbeteiligungen nicht". Allerdings werde hier meist vorsichtiger geplant und alle Beteiligten können mitbestimmen. Die hohen Vermittlerprovisionen entfallen. Beides sind große Vorteile: Denn in der Vergangenheit rechneten sich Fonds für Anleger oft nicht, weil die Kosten für der Anlage viel zu hoch waren. Einige Fonds wie zum Beispiel Windkraft- und Solarfonds der Energy Consult Holding (EECH AG) in Hamburg gingen pleite, weil u.a. der Anlegergeld zweckentfremdet wurde. Auch die Insolvenz der MTV Capital Invest AG in Hofheim Taunus (Biogasanlagen) und Capital Invest (Geothermie) wurde für Fondsanleger zum finanziellen Debakel. Das Argument "Vorsicht vor hohen Einspeisevergütungen" steht nicht in unserem Bericht. (maa)
Kommentar vom Administrator gelöscht.