Geschlossene Immobilienfonds Klagewelle gegen Dreiländerfonds

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Geschlossene Immobilienfonds - Klagewelle gegen Dreiländerfonds

Die Rechts­anwalts­kanzlei Müller Boon Dersch aus Jena hat Ende Mai über 1 751 Schaden­ersatz­klagen gegen den Gründungs­gesell­schafter der Dreiländerfonds, Walter Fink aus Stutt­gart, einge­reicht. Die massenhafte Einreichung der Klagen wurde nötig, um die Verjährung der Fälle zu verhindern.

Tausende Anleger erlitten mit Dreiländerfonds Verluste

Mit einem Trans­porter brachte die Kanzlei Müller Boon Dersch Ende Mai die insgesamt 1 751 Klagen von Anlegern der verlustreichen Dreiländerfonds zum Land­gericht Stutt­gart. Nachdem Ende 2012 sämtliche Güte­verhand­lungen gescheitert waren, mussten die Anleger binnen sechs Monaten klagen, um die Verjährung zu hemmen.

Anleger wollen Schaden­ersatz

Die Anleger wollen den Gründungs­gesell­schafter der Fonds, Walter Fink, persönlich für die mit den Fonds erlittenen Verluste haft­bar machen. Sie werfen Fink Prospekt­fehler und -mängel vor. Zudem wollen sie ihn für eine fehler­hafte Schulung des Vertriebs haft­bar machen. Videos von Schu­lungen von Vermitt­lern des ehemaligen Finanz­vertriebs AWD aus Hannover zeigen, dass dort bewusst falsch über die 17 seit 1987 aufgelegten Dreiländerfonds Fonds informiert wurde, erklärt Rechts­anwalt Daniel Müller. Der prominenteste Fonds war der 94/17. Er wurde Anlegern als "Mercedes unter den Anlagen" verkauft. Wie berichtet, sollen Vermittler in DLF-Seminaren neben psycho­logischen Verkaufs­tipps auch erklärt bekommen haben, dass die Anleger den DLF 94/17 ab dem siebten Jahr mit einer 100-prozentigen Rück­erstattung ihrer Einlage verkaufen könnten. Eine Falsch­information, wie viele Anleger später erfahren mussten.

Fonds investierten in Immobilien

Bei den lang­jährigen Beteiligungen handelt es sich um geschlossene Immobilienfonds mit Investitionen in Immobilien in Deutsch­land und den USA. In den ersten Jahren investierten die Fonds zudem in ein Wert­papierdepot in der Schweiz. Das Wert­papierdepot wurde im Jahr 2003 aufgelöst, weil es nicht die erhofften Erträge brachte. Anleger konnten sich an den Fonds als Kommanditisten mittel­bar über eine Treuhänderin beteiligen. Sie haben dort bis zu sechs­stel­lige Summen investiert.

Erhebliche Belastung des Gerichts

Mit einer schnellen Entscheidung über die Klagen können Anleger nicht unbe­dingt rechnen. Bei etwa 10 000 Klagen insgesamt pro Jahr stellt die gleich­zeitige Erhebung von 1 751 Klagen eine enorme Heraus­forderung für Richter und Unterstüt­zungs­kräfte dar, teilte das Land­gericht Stutt­gart mit.

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Stefan.Meyer1962 am 12.01.2016 um 13:34 Uhr
Schlechte Erfahrungen mit der Kanzlei Müller Boon

Ich habe die Kazlei Müller Boon Dersch 2011 mit meiner Interessenvertretung wegen eines DLF 94/17 beauftrag.
Nachdem die Klage gegen den AWD vom Landgericht abgewiesen wurde, wurde nunmehr auch die Berufung vom Oberlandesgericht zurückgewiesen.
Angeblich weil der von der Kanzlei Müller Boon Dersch beantragte Güteantrag bei der Schlichtungsstelle Dreher nicht ausreichend individualisiert worden und deshalb Schadensersatzansprüche absolut verjährt sein sollen.
Nach einiger Recherche bin ich auf einen Beitrag auf www.anwalts-albtraum.de gestoßen , wonach dies einen Anwaltsfehler darstellen und sich deshalb die Kanzlei mir gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht haben könnte.
Hat jemand das gleiche erlebt oder Erfahrungen mit www.anwalts-albtraum.de?