Geschlossene Fonds

Ungüns­tige Klauseln: In Ketten gelegt

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Schlechte Karten haben Anleger, wenn die Gesell­schafts­verträge nach­teilige Rege­lungen enthalten. Beispiele für ungüns­tige Klauseln:

  • Wenn Anleger dem Treuhänder keine Weisung erteilen, stimmt er mit ihren Stimmen für die Vorschläge der Geschäfts­führung.
  • Es ist gar kein Fonds­beirat vorgesehen oder die Geschäfts­führung muss zustimmen, wenn einer installiert werden soll. Sie darf einen Teil der Beiräte bestimmen.
  • Anleger müssen einen kaum erreich­baren hohen Stimm­anteil mobilisieren, um außer­ordentliche Gesell­schafter­versamm­lungen durch­zusetzen. Beispiel: Beim Geno­HausFonds II sind 30 Prozent des gezeichneten Kapitals nötig.
  • Es gibt Mehr­stimm­rechte. Beispiel: Beim Fonds Wind­park Straß­furt hat die persönlich haftende Gesell­schafterin laut Vertrag fast ein Viertel der Stimmen, obwohl sie nicht am Kapital des Fonds beteiligt ist.
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Kommentarliste

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  • sfpchancemitteltand am 21.07.2013 um 09:25 Uhr
    Die Gier der Anleger

    Leider lassen sich gutgläubige Anleger von provisionsüchtigen "Finanzberatern" mit meist unhaltbaren Gewinnversprechen aufs Glatteis führen. Sichere Anlagen, wie Fonds, die in die Wertschöpfung investieren und bei möglichen Kapitalrenditen auf dem Boden bleiben, finden wenig Beachtung!
    Wie sagt man so schön, durch Erfahrung wird man klug - trotzdem vernebelt die Gier nach schnellem Geld, mögen die Versprechen noch so unrealistisch sein, den sonst so klaren Verstand.