Schlechte Karten haben Anleger, wenn die Gesellschaftsverträge nachteilige Regelungen enthalten. Beispiele für ungünstige Klauseln:
- Wenn Anleger dem Treuhänder keine Weisung erteilen, stimmt er mit ihren Stimmen für die Vorschläge der Geschäftsführung.
- Es ist gar kein Fondsbeirat vorgesehen oder die Geschäftsführung muss zustimmen, wenn einer installiert werden soll. Sie darf einen Teil der Beiräte bestimmen.
- Anleger müssen einen kaum erreichbaren hohen Stimmanteil mobilisieren, um außerordentliche Gesellschafterversammlungen durchzusetzen. Beispiel: Beim GenoHausFonds II sind 30 Prozent des gezeichneten Kapitals nötig.
- Es gibt Mehrstimmrechte. Beispiel: Beim Fonds Windpark Straßfurt hat die persönlich haftende Gesellschafterin laut Vertrag fast ein Viertel der Stimmen, obwohl sie nicht am Kapital des Fonds beteiligt ist.
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- Nach der Pleite einer Anlagefirma verlangen Insolvenzverwalter oft Ausschüttungen zurück, die Anleger erhalten haben. Das dürfen sie nicht immer, wie der Fall P&R zeigt.
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- Wer in eine unternehmerische Beteiligung investiert hat, fragt sich: Wie viel ist die Immobilie, der Solarpark oder das Flugzeug wert, in das mein Unternehmen investiert...
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- Anleger der geschlossenen Fonds CTI 20, CTI Vario D, CTI 5D und CTI 9D von ThomasLloyd sollten bis 5. Februar 2021 kundtun, ob sie weiter Ausschüttungen haben wollen....
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Leider lassen sich gutgläubige Anleger von provisionsüchtigen "Finanzberatern" mit meist unhaltbaren Gewinnversprechen aufs Glatteis führen. Sichere Anlagen, wie Fonds, die in die Wertschöpfung investieren und bei möglichen Kapitalrenditen auf dem Boden bleiben, finden wenig Beachtung!
Wie sagt man so schön, durch Erfahrung wird man klug - trotzdem vernebelt die Gier nach schnellem Geld, mögen die Versprechen noch so unrealistisch sein, den sonst so klaren Verstand.