Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet von unzulässigen Akquiseanrufen durch Anwälte. Diese haben sich unaufgefordert bei Anlegern gemeldet, die an schlecht laufenden geschlossenen Fonds beteiligt sind. Angeblich wollten sie einen Informationsaustausch zwischen den Gesellschaftern herbeiführen. An die Daten könnten die Anwaltskanzleien über die Fondsgesellschaft gelangt sein.
Tipp: Anrufe ohne die Einwilligung der Angerufenen sind nicht zulässig. Lassen Sie sich nicht von unseriösen Firmen zu Aufträgen überreden.