Geschlossene Fonds So schlecht informieren Immobilienfonds ihre Anleger

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Ein neues Gesetz verpflichtet Anbieter geschlossener Fonds, die Kriterien für ihre Investitionen genau zu beschreiben. Das ist besonders wichtig, wenn bei Vertriebs­start noch nicht fest­steht, welche konkreten Vermögens­gegen­stände der Fonds kaufen wird. Finanztest hat die Anla­gebedingungen von 18 Immobilienfonds untersucht, die in Deutsch­land investieren. Der Test zeigt, dass die Formulierungen oft schwammig sind und Anlegern wenig nutzen.

Das bietet der Finanztest-Artikel

Wenn Sie den Artikel frei­schalten, erfahren Sie unter anderem

  • wie sich Anleger über geschlossene Fonds informieren können – und worauf sie dabei achten müssen
  • bei wie vielen der untersuchten Fonds der Verkaufs­prospekt eine Prognoserechnung enthält
  • was es mit Blindpools auf sich hat und warum diese oft problematisch sind.

Der Einstieg in den Finanztest-Artikel

„Kaum zu glauben. Seit 2013 schreibt das Kapital­anlagegesetz­buch Anbietern geschlossener Fonds vor, sich in einem Dokument auf Anla­gebedingungen fest­zulegen. Doch das nützt Anlegern so gut wie nichts. Das zeigt unser Test von 18 Fonds, die in Immobilien in Deutsch­land investieren. Diese Fonds, auch Alternative Investmentfonds (AIF) genannt, werden für Anleger geschlossen, sobald genug Kapital da ist.

Statt dass die Anla­gebedingungen genau erklären, wo und in was die Fonds investieren und was das kostet, liefern sie zu so wichtigen Punkten wie Lage, Nutzungs­art, Mieter­struktur, Kosten und Gewinn­aussichten nur nebulöse Informationen. Das geht, weil das Gesetz Anbietern große Spielräume lässt und sich die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) nicht daran stört. Sie hat die Anla­gebedingungen aller 18 Fonds geprüft und genehmigt. (...)“

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