Seit Mitte 2013 werden geschlossene Fonds durch das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert. Ziel ist es, die Fonds für Anleger sicherer zu machen. Finanztest hat sich angesehen, was die neuen Regeln bringen können.
Kritische Punkte |
Warum sind viele Fonds schlecht gelaufen? |
Was bringt das neue KAGB? |
Investitionsobjekt |
Anbieter kauften Investitionsobjekte zu überhöhten Preisen und/oder an ungeeigneten Standorten und schätzten die Entwicklungen der Märkte falsch ein. |
Fonds müssen sich von der Finanzaufsicht (Bafin) registrieren lassen. Grundsätzlich müssen sie in drei gleichwertige Sachwerte investieren, die vorher extern bewertet wurden. Die Bewertungen bilden nur den aktuellen Wert ab, schützen aber nicht vor überhöhten Kaufpreisen und negativen Marktentwicklungen. |
Geschäftsleitung |
Zahlreiche Fonds produzierten Verluste und gingen pleite, weil die Geschäftsleitung den Markt falsch eingeschätzt hatte, unqualifiziert und/oder kriminell gehandelt hat. |
Bei den mindestens zwei Geschäftsführern muss deren persönliche und fachliche Eignung von der Bafin festgestellt werden. |
Blindpool |
Anbieter sammelten von Anlegern Geld für Investitionsobjekte ein, ohne genau zu wissen, in welche Objekte sie konkret investieren wollten. |
Blindpools gibt es weiter. Jetzt müssen Anbieter aber für mindestens 60 Prozent der Investition Größe, Ort und Nutzung des Sachwerts genau festlegen. Eine Garantie, dass die Investition gelingt, ist das jedoch nicht. |
Fremdkapital |
Durch einen zu hohen Kreditanteil kam es bei Einnahmeausfällen schnell zur Zahlungsunfähigkeit. |
Die Kreditaufnahme der Fonds ist auf 60 Prozent des Vermögens begrenzt. Das ist eine Verbesserung. Finanztest hält die Kreditquote aber nach wie vor für zu hoch. Es kann zu Einnahmeausfällen oder Insolvenzen kommen. |
Kosten |
Zu hohe Einmalkosten und laufende Kosten haben in vielen Fällen zu Kapitalverlusten bei Anlegern geführt. |
Anbietern entstehen weitere Kosten für die Zulassung und Überwachung der Fonds. Das wirkt sich negativ auf die Gewinne der Fonds aus. |
Interessenkonflikte |
Personelle und wirtschaftliche Verflechtungen zwischen Anbietern und Tochtergesellschaften führten zu Fehlentscheidungen zulasten der Anleger. |
Interessenkonflikte müssen gegenüber der Aufsicht offengelegt und dem Anleger detailliert mitgeteilt werden. Ob das dem Anleger etwas nützt, ist fraglich. |
Laufzeiten |
Fonds laufen oft zehn Jahre oder mehr. Anbieter verlängerten Laufzeiten teilweise und nutzten günstige Verkaufszeitpunkte nicht, um dauerhaft Gebühren zu kassieren. |
Das KAGB schreibt verbindliche Laufzeiten vor. Das wird Anbieter zwingen, Verkaufsgelegenheiten ernsthafter zu prüfen. |
Kontrolle |
Anbieter mussten die Prospekte für ihre Angebote von der Finanzaufsicht (Bafin) genehmigen lassen. Prospekte wurden aber nicht qualitativ geprüft. |
Es gibt umfassende Mitteilungspflichten zu allen wichtigen Entscheidungen gegenüber der Bafin. Von der Fondsgesellschaft unabhängige Verwahrstellen sollen alle wichtigen Entscheidungen und Zahlungsströme überwachen. Das wird kriminelle Anbieter vom Markt vertreiben. |
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