Geschlossene Fonds

Strengere Regeln für geschlossene Fonds

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Seit Mitte 2013 werden geschlossene Fonds durch das neue Kapital­anlagegesetz­buch (KAGB) reguliert. Ziel ist es, die Fonds für Anleger sicherer zu machen. Finanztest hat sich angesehen, was die neuen Regeln bringen können.

Kritische Punkte

Warum sind viele Fonds schlecht gelaufen?

Was bringt das neue KAGB?

Investitions­objekt

Anbieter kauf­ten Investitions­objekte zu über­höhten Preisen und/oder an unge­eigneten Stand­orten und schätzten die Entwick­lungen der Märkte falsch ein.

Fonds müssen sich von der Finanz­aufsicht (Bafin) registrieren lassen. Grund­sätzlich müssen sie in drei gleich­wertige Sach­werte investieren, die vorher extern bewertet wurden. Die Bewertungen bilden nur den aktuellen Wert ab, schützen aber nicht vor über­höhten Kauf­preisen und negativen Markt­entwick­lungen.

Geschäfts­leitung

Zahlreiche Fonds produzierten Verluste und gingen pleite, weil die Geschäfts­leitung den Markt falsch einge­schätzt hatte, unqualifiziert und/oder kriminell gehandelt hat.

Bei den mindestens zwei Geschäfts­führern muss deren persönliche und fachliche Eignung von der Bafin fest­gestellt werden.

Blindpool

Anbieter sammelten von Anlegern Geld für Investitions­objekte ein, ohne genau zu wissen, in welche Objekte sie konkret investieren wollten.

Blindpools gibt es weiter. Jetzt müssen Anbieter aber für mindestens 60 Prozent der Investition Größe, Ort und Nutzung des Sach­werts genau fest­legen. Eine Garantie, dass die Investition gelingt, ist das jedoch nicht.

Fremd­kapital

Durch einen zu hohen Kredit­anteil kam es bei Einnahme­ausfällen schnell zur Zahlungs­unfähigkeit.

Die Kredit­aufnahme der Fonds ist auf 60 Prozent des Vermögens begrenzt. Das ist eine Verbesserung. Finanztest hält die Kreditquote aber nach wie vor für zu hoch. Es kann zu Einnahme­ausfällen oder Insolvenzen kommen.

Kosten

Zu hohe Einmalkosten und laufende Kosten haben in vielen Fällen zu Kapital­verlusten bei Anlegern geführt.

Anbietern entstehen weitere Kosten für die Zulassung und Über­wachung der Fonds. Das wirkt sich negativ auf die Gewinne der Fonds aus.

Interes­senkonflikte

Personelle und wirt­schaftliche Verflechtungen zwischen Anbietern und Tochtergesell­schaften führten zu Fehl­entscheidungen zulasten der Anleger.

Interes­senkonflikte müssen gegen­über der Aufsicht offengelegt und dem Anleger detailliert mitgeteilt werden. Ob das dem Anleger etwas nützt, ist fraglich.

Lauf­zeiten

Fonds laufen oft zehn Jahre oder mehr. Anbieter verlängerten Lauf­zeiten teil­weise und nutzten güns­tige Verkaufs­zeit­punkte nicht, um dauer­haft Gebühren zu kassieren.

Das KAGB schreibt verbindliche Lauf­zeiten vor. Das wird Anbieter zwingen, Verkaufs­gelegenheiten ernst­hafter zu prüfen.

Kontrolle

Anbieter mussten die Prospekte für ihre Angebote von der Finanz­aufsicht (Bafin) genehmigen lassen. Prospekte wurden aber nicht qualitativ geprüft.

Es gibt umfassende Mitteilungs­pflichten zu allen wichtigen Entscheidungen gegen­über der Bafin. Von der Fonds­gesell­schaft unabhängige Verwahr­stellen sollen alle wichtigen Entscheidungen und Zahlungs­ströme über­wachen. Das wird kriminelle Anbieter vom Markt vertreiben.

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