Geschlossene Fonds

Was das neue Gesetz Anlegern bringt

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Publity Nr. 7 ist der erste nach dem neuen Kapital­anlagegesetz (KAGB) zugelassene geschlossene Fonds für Privat­anleger. An seinem Beispiel lässt sich gut erkennen, auf welche neuen Begriffe und Informations­quellen sich Anleger einstellen müssen.

Der Name ist jetzt Programm

Schon der Name verrät, dass es sich beim Publity Nr. 7 um einen Fonds nach dem neuen Gesetz handelt. „publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG“ heißt er in voller Länge. „Geschlossene Investment KG“ ist der offizielle Name für geschlossene Fonds, die nach KAGB aufgelegt werden. Die Kapital­verwaltungs­gesell­schaft eines solchen Fonds braucht eine Erlaubnis der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht. Diese hat die Publity Performance GmbH, die diese Aufgabe über­nehmen soll, noch nicht. Der Antrag soll aber im März gestellt werden. Sollte die Erlaubnis nicht erteilt werden und sich auch keine andere Kapital­verwaltungs­gesell­schaft finden, die das über­nimmt, müsste der Fonds rück­abgewickelt werden. Eine solche Erfordernis für eine Zulassung gab es nach altem Recht nicht.

Fonds nach alten und neuen Regeln

Es wird in Zukunft aber sowohl geschlossene Fonds nach bisheriger als auch solche nach neuer Regulierung geben. Leider unterliegen sie unterschiedlichen Vorschriften zur Frage, welche Informationen und in welcher Form Anleger sie bekommen müssen. Das macht den Vergleich verschiedener Fonds­angebote noch schwieriger als bisher. So verweisen Christoph Blacha und Frederik Mehlitz, die Geschäfts­führer der Publity Performance GmbH, darauf hin, dass die im Verkaufs­prospekt des neuen Fonds abge­druckte Prognoserechnung aufgrund der Vergaben des Gesetz­gebers und der Aufsichts­behörde „nicht mit den Prognoserechnungen der ’alten’ Fonds­welt zu vergleichen“ sei.

Abkür­zungen sind gewöhnungs­bedürftig

Geschlossene Fonds - Debütant Publity Nr. 7 langt kräftig zu

Quelle: Wesentliche Anlager­informationen Publity Nr. 7. Eigene Markierungen.

Anbieter vieler Anla­geangebote müssen zentrale Informationen auf wenigen Seiten zusammen­zufassen. Diese Dokumente heißen bei den neuen KAGB-Fonds „Wesentliche Anleger­informationen“. Die Kurz­informationen für geschlossene Fonds nach bisheriger Regulierung werden als „Vermögens­anlagen-Informations­blatt“ bezeichnet. Eigentlich sollen die Kurz­informations­blätter den Interes­senten ermöglichen, alles Wesentliche über ein Anla­geangebot zu erfassen – schnell und ohne Rück­griff auf weitere Unterlagen. Doch in der neuen KAGB-Welt müssen sich die Anleger erst einmal mit neuen Begriffen und Abkür­zungen vertraut machen, damit sie die „Wesentlichen Anleger­informationen“ verstehen. So ist der Publity Nr. 7 zum Beispiel als „Geschlossener Publikums-AIF“ beschrieben. AIF ist die Abkür­zung für „Alternativer Investmentfonds“. Auch weitere Fach­begriffe wie „Verwahr­stelle“ oder „Nettoinventar­wert“ spielen ohne nähere Erklärung eine wichtige Rolle. Sie dürften vielen Anlegern geschlossener Fonds aber über­haupt nicht geläufig sein.

Neue Anla­gebedingungen bieten Über­blick

Geschlossene Fonds - Debütant Publity Nr. 7 langt kräftig zu

Quelle: Anla­gebedingungen Publity Nr. 7. Eigene Markierungen.

Völlig neu für die Welt der geschlossenen Fonds sind besondere Dokumente, in denen auf wenigen Seiten steht, in was investiert werden darf. Diese Anla­gebedingungen listen zum Beispiel auf, in welche Vermögens­gegen­stände der Fonds investieren darf, welche Grenzen dafür gelten, ob Kredite aufgenommen werden dürfen und was für Kosten zu erwarten sind. Das ist deutlich über­sicht­licher als die viel ausführ­licheren Darstel­lungen in den dicken Verkaufs­prospekten.

Gesetzes­formalismus mit kuriosen Folgen

Geschlossene Fonds - Debütant Publity Nr. 7 langt kräftig zu

Quelle: Verkaufs­prospekt Publity Nr. 7. Eigene Markierungen.

Sind Anleger angesichts der Menge an Vorschriften und Regeln nun viel besser geschützt und informiert? Zumindest eine bessere Information ist fraglich. Der hohe Grad an Formalismus, den das neue Gesetz und seine Auslegung erfordern, hat kuriose Folgen: So kann es zum Beispiel völlig richtig korrekt sein, wenn Fehler im Prospekt stehen. Ein Beispiel: Auf Seite 71 des Verkaufs­prospekts ist bei Publity Nr. 7 eine Tabelle mit der Entwick­lung deutscher Gewerbeimmobilien-Kenn­zahlen über zehn Jahre abge­druckt. Laut Quellen­angabe sind die Zahlen auf das Jahr 1993 indexiert. Das ist aber offensicht­lich falsch. Tatsäch­lich wurde das Jahr 2003 als Basis heran­gezogen. Das falsche Jahr habe so veröffent­licht werden müssen, weil die Angabe in der Originalquelle falsch gewesen sei, teilt Publity auf Nach­frage mit. Und die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht bestätigt dies. Es sei korrekt, auch Fehler einer Originalquelle zu über­nehmen. In einem harmlosen und offensicht­lichen Fall wie diesem ist das sicher kein Problem. Es ist aber auch denk­bar, dass auf diese Weise unrichtige Angaben in die Prospekte geraten können, die nicht leicht zu entdecken sind. In der akademischen Welt ist es üblich, in einem solchen Fall einen Vermerk zu machen. Das wäre dann auch bei den Verkaufs­prospekten wünschens­wert.

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Kommschon am 11.08.2016 um 08:45 Uhr
Tagesgeld bringt mehr

Also ich war bei publity NPL fonds 2 und 3 investiert.
Investiert war für Fonds 2 10.500 Euro (inkl. 500 Euro Agio). Rückgezahlt wurden innerhalb ca. 5 Jahren 11000 Euro....
In Fond 3 waren 10000 Euro investiert (Agio als Frühzeichnerrabatt zurück bekommen). Ausbezahlt wurden bisher 10000 Euro und jetzt gibt es wahrscheinlich noch einmalig 300 Euro. Das war's. Wenn ich hier auch Agio hätte zahlen müssen bzw. den Frühzeichnerrabatt nicht bekommen hätte, hätte ich drauf gezahlt.

Diebewertung.de am 25.03.2016 um 11:13 Uhr
Die Krux der Erste zu sein

Zunächst einmal muss man sagen, daß Test natürlich eine enorme Bedeutung im Kapitalmarkt hat. Das bedeutet, wird hier ein Produkt "mies gemacht", dann schlägt sich so was auch auf Umsatzzahlen des Unternehmens durch. Auch diebewertung.de aus Leipzig, hat sich in den letzten Jahren sehr kritisch mit dem Unternehmen Publity AG befasst. Mittlerwiele muss man aber feststellen und anerkennen, das das Unternehmen Publity AG den Sprung in den weißen Kapitalmarkt geschafft hat. Nicht zuletzt der hier beschriebene Fonds war der Beginn des Weges in den weißen Kapitalmarkt. Eine "Watschn" gab es von "Test", und das aus unserer Sicht für ein Produkt was man zum Zeitpunkt der Kritik nicht vergleichen konnte mit gleichartigen Produkten auf dem Markt. Nicht vergleichen können ist aber keine gute Basis für eine, wei auch immer geartete Wertung, zu einem Produkt.

Sachlicher am 02.11.2014 um 11:43 Uhr
Sachlich mit gesundem Menschenverstand

Prima da bleibe ich beim Sparbuch ! Nur eine SCHWARZLISTE mit WARNUNGEN ? Eine sachlich mit Chancen Risiken dargestellte Bewertung ?Leider vergeblich. Die NEUE "WEISE WELT" des regulierten Kapitalmarkt setzt in sachen -Sicherheit-Rendite-Laufzeit-Transparenz- und Managementqualität höchste Standards ! Die gesetzlichen Hürden verdienen eine positivere Darstellung ! Publity hat seit bestehen 533 Immobilien gekauft- 518 davon in Deutschland -Haltedauer/Wertsteigerung durchschnittlich ca. 16 Monate / 27% . Allein 2014 wurden Publity ca.€ 300 Mio an Kapital für Immobilienkäufe zur Verfügung gestellt. Kein Fondskapital sondern institutionelle Investoren. Sieht danach aus als verstünden die davon etwas als ehemalige Landesbankentochter. Okay fasse ich mich kurz ich bin Marktteilnehmer und werde Publity zeichnen. Auch fand ich die kmi@markt-intern.de Studie hilfreich und sachlich. Sowie die vor Ort Transparenzeinladung der Publity in Leipzig. Hoffe es gibt mehr solche Sparbuch- Alternativen

Traulieb am 13.09.2014 um 02:08 Uhr
Ergebnisse geben dem Test recht

Wenn man die Zahlen vom Markt glauben darf sind von den angestrebten 100 Mio. Euro gerade mal 5 Mio. Euro eingesammelt. Im Prospekt steht, dass der Fonds rückabgewickelt wird, wenn keine 10 Mio. Euro zum 31.12.2014 eingesammelt sind. Wie soll das in 4 Monaten noch klappen. Der Markt zeigt die Wahrheit, der Fonds liegt wie Blei in den Regalen, Vermittler meiden dieses Produkt. Dann scheinen zahlreiche Vertriebsmitarbeiter dieses Jahr gegangen zu sein.
Zahlen und der Markt lügt nicht, Danke, dass Test rechtzeitig gewarnt hat.

Gelöschter Nutzer am 21.03.2014 um 06:13 Uhr
Was ist mit diesem Anbieter?

Grundsätzlich finde ich die Warnlisten gut, solange ihnen eine klar definierte Bewertung zugrundeliegt und die Auswahl nicht willkürlich erfolgt. Aber was hält die StiWa von diesem Angebot: Emittent garantiert eine feste Verzinsung, allerdings ist die Rendite inflationsbereinigt dauerhaft negativ. Anlagevermögen ist kein Sondervermögen und unterliegt somit dem Ausfallrisiko des Emittenten. Garantieverzinsung wird durch Abschluss einer Versicherung abgesichert, die allerdings nur über sehr geringes Eigenkapital verfügt. Die Verwässerung der Anlage erfolgt jährlich mit mehreren Prozent. Es gibt keinerlei Verwässerungsschutz. Dieser Anbieter müsste wohl auf die Warnliste, legt man die StiWa-Kriterien an. Ach so, ich sprach eben vom Tages- und Festgeld einer jeden Bank. Aber diese Anlageform ist laut. StiWa ja absolut sicher und empfehlenswert. Dies macht hoffentlich deutlich, was ich von Empfehlungen der StiWa halte.