Unser Rat
Einlösen. Sie haben einen Gutschein bekommen? Warten Sie nicht zu lange damit, ihn einzulösen. Beachten Sie die vorgegebene Frist. Auch unbefristete Gutscheine gelten nicht unendlich. Sie müssen diese spätestens bis zum Ablauf des dritten Jahres einlösen, nachdem der Gutschein gekauft wurde.
Zurückgeben. Händler müssen einen Gutschein nicht zurücknehmen und den bezahlten Betrag herausgeben, wenn das nicht vereinbart ist. Sie können aber auf ein Entgegenkommen des Händlers hoffen.
Verkaufen. Wenn Ihnen ein Gutschein nicht gefällt, verkaufen Sie ihn doch einfach weiter. Das geht sogar, wenn Ihr Name im Gutschein genannt ist. Denn dem Geschäft ist es gleichgültig, wer den Gutschein einlöst.
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