
Einen Gutschein zu schenken ist bequem – für den Käufer und den Beschenkten gleichermaßen. In der Schublade sollte der Gutschein aber nicht verschwinden. Schließlich gibt es Einlösefristen. Doch auch wer die verpasst, geht nicht unbeding leer aus. test.de klärt auf.
Worauf muss ich beim Gutscheinkauf achten?
Sie müssen nur wenige Punkte beachten, und diese sind selten ein Problem: Aus dem Gutschein muss hervorgehen, wer ihn ausgestellt hat und welches Produkt oder welche Leistung versprochen wird. Wichtig ist auch, dass der Gutschein den Wert der Leistung angibt, also zum Beispiel „Honigmassage, Ganzkörperbehandlung 90 Minuten, 79 Euro“. Gutscheine von Versandhändlern und Kaufhäusern beziehen sich auf das gesamte Sortiment, sodass der Händler hier keine Angaben zum Inhalt machen muss. Wenn es eine Einlösefrist gibt, steht diese normalerweise direkt auf dem Gutschein.
Wie lange habe ich Zeit, einen Gutschein einzulösen, wenn keine Frist vermerkt ist?
Jeder Gutschein läuft irgendwann ab und kann dann nicht mehr eingelöst werden. Wenn der Händler den Gutschein nicht von sich aus befristet hat, muss ihn der Käufer oder der Beschenkte innerhalb von drei Jahren einlösen. Das entspricht der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist. Doch der Verkäufer des Gutscheins darf eine kürzere Frist bestimmen.
Welche Fristen dürfen Anbieter von Gutscheinen festlegen?
Der Kunde muss die Möglichkeit haben, den Gutschein einzulösen. Die Einlösefrist darf deshalb nicht zu kurz sein. Was das konkret heißt, hängt aber vom Einzelfall ab: Ein kleines Massagestudio darf seinen Gutschein kürzer befristen als ein großer Internetversandhändler, der einen Gutschein tausendfach verkauft. Für den Internetversandhändler Amazon hat das Oberlandesgericht München etwa entschieden, dass seine Gutscheine grundsätzlich länger als ein Jahr gültig sein müssen (Az. 29 U 3193/07).
Hat der Händler die Frist zu knapp bemessen, darf der Kunde den Gutschein auch nach ihrem Ablauf noch einlösen. Der Händler wird sich aber sträuben, sodass Streitfälle meist vor Gericht landen.
Eine kurze Einlösefrist kann aber auch in Ordnung sein, wenn sie sich aus der Art der im Gutschein genannten Leistung ergibt: Theater- oder Konzertgutscheine zum Beispiel, die sich auf eine bestimmte Veranstaltung beziehen, gelten nur während der Spielzeit dieses Stückes. Besser ist es daher, wenn der Theatergutschein dem Beschenkten die freie Wahl lässt und er sich nur auf eine bestimmte Spielstätte bezieht.
Was passiert, wenn der Gutschein abgelaufen ist?
Der Händler kann die Einlösung verweigern. Das heißt aber nicht unbedingt, dass der Kunde leer ausgeht.
War der Gutschein befristet, muss der Händler den Geldwert des Gutscheins erstatten, solange die dreijährige Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist. Einen Teil des Geldes darf er aber behalten. Der Händler bekommt den Betrag, den er bei rechtzeitiger Einlösung als Gewinn gemacht hätte. Wie hoch der Gewinn ist, hängt vom Einzelfall ab. Mit 15 bis 25 Prozent Abzug wird der Kunde wohl rechnen müssen.
Läuft ein unbefristeter Gutschein nach drei Jahren ab, hat der Kunde Pech: Es gibt kein Geld zurück, der Anspruch ist verjährt.
Gutschein abgeben und Geld zurück – geht das?
Normalerweise nicht. Geld zurück gibt es nur, wenn der Händler und der Käufer diese Möglichkeit vereinbart haben. Das ist selten der Fall. Denn Gutscheine sind ja der Sache nach zur Einlösung gegen eine Ware oder eine Dienstleistung bestimmt.
Anders sieht es aus, wenn der Händler das mit dem Gutschein versprochene Produkt nicht mehr innerhalb der Gültigkeitsdauer beschaffen kann. Er muss also das Geld zurückgeben, wenn die Ware nicht mehr hergestellt wird.
Das Gleiche gilt, wenn der Verkäufer des Gutscheins die versprochene Dienstleistung nicht mehr erbringen kann, etwa weil die Masseurin, die bisher für die Honigmassage zuständig war, nicht mehr bei ihm arbeitet.
Kann ich einen Gutschein auch durch Teileinkäufe einlösen?
Ja, das geht meistens. Der Händler vermerkt den Restbetrag entweder auf dem alten Gutschein oder er stellt einen neuen aus.
Viele Kaufhäuser bieten elektronische Geschenkkarten an, auf denen zuerst der Gesamtbetrag, nach den Teileinlösungen die jeweiligen Restbeträge vermerkt sind. Will der Kunde nach einem Teileinkauf den noch offenen Restbetrag ausgezahlt bekommen, muss der Gutscheinverkäufer darauf nicht eingehen. Der Kunde kann aber auf dessen Entgegenkommen hoffen.
Kann ein Gutschein nur vom Beschenkten selbst eingelöst werden?
Nein, normalerweise werden Gutscheine nicht persönlich ausgestellt. Beschenkte können sie also beliebig weitergeben, verschenken oder auch verkaufen. Ein Verkauf bietet sich vor allem an, wenn einem der Gutschein nicht zusagt.
Selbst wenn der Name des Beschenkten auf dem Gutschein steht, kann ihn eine andere Person einlösen. Der Händler merkt das meistens ohnehin nicht. Der Name auf dem Gutschein soll lediglich die persönliche Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem betonen: „Von Lisa für Sarah.“ Daraus lässt sich aber nicht schließen, dass nur die Beschenkte diesen Gutschein einlösen darf (Amtsgericht Northeim, Az. 3 C 460/88).
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
Leider fehlt in dem Artikel, dass die 3-Jahresfrist nicht taggleich endet, sondern zum Jahresende (31.12..). Das bedeutet, dass ein am 02.01.2009 ausgestellter Gutschein, bis zum 31.12.2012 eingelöst werden muss.
Steht keine Frist auf dem Gutschein, verjährt dieser innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung (§ 195 BGB), gerechnet vom 31. Dezember des Ausstellungsjahres (§ 199 BGB).
Ich hatte nämlich diesbezüglich Ende letzten Jahres Probleme mit einer Theaterkasse die ein am 17.07.2008 ausgestellten Gutschein am 04.12.2011 zuerst nicht einlösen wollte.
manche Gutscheine bestehen lediglich aus einer Plastikkarte in der Größe einer ec-Karte (z.B. Saturn, MediaMarkt) ohne individuelle Angaben. Man kann als Beschenkter daran nicht sehen, wann die Gutscheinkarte ausgestellt wurde, so dass man nie beweisen kann, dass die dreijährige Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Was macht man, wenn hier die Einlösung verweigert wird und man den Schenker nicht wegen einer alten Rechnung kontaktieren will/nicht mehr kontaktieren kann da verstorben?