Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gegen Gertraud Schweigert, Taufkirchen, eine Abwicklungsanordnung erlassen. Die Frau ist danach verpflichtet, ihr unter dem Namen der Nationwide Finance & Investments Ltd. (NFI), Großbritannien, betriebenes Einlagengeschäft rückabzuwickeln und Anlegern ihr Geld zurückzuzahlen.
Schweigert bot Anlegern unter dem Namen der NFI an, Geld für mindestens 24 Monate in ein „Nationwide-Profit-Programm“ zu investieren. Sie versprach Anlegern dafür Renditen von bis zu 48 Prozent pro Jahr bei einer garantierten Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Etwa 500 Anleger zeichneten Teilnahmeanträge und investierten 6,4 Millionen Euro in das Programm.
Die Aufsicht schritt jetzt nicht etwa wegen der Renditeversprechen ein, sondern weil Schweigert für ihre Geschäfte, die nach dem Kreditwesengesetz als Einlagengeschäfte gelten, keine Erlaubnis der Bafin hat.
Schweigert hat gegen die Anordnung der Bafin Rechtsmittel eingelegt.
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