Gerlachreport.com Google darf Links nicht mehr verbreiten

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Gerlachreport.com - Google darf Links nicht mehr verbreiten

Das Land­gericht Berlin hat Google in zwei Fällen verboten, Sucher­gebnisse weiter zu verbreiten. In beiden Fällen verweisen die Links auf Artikel des unseriösen Online­dienst Gerlachreport.com. Dort werden die Chefs deutscher Firmen unter anderem als Verbrecher und Betrüger verunglimpft.

Google weigerte sich, die Links zu löschen

In beiden Fällen haben die Unternehmen und ihre Vorstände versucht, sich gegen die rufschädigenden Artikel im Gerlachreport, die teil­weise frei erfundene Behauptungen enthalten, zu wehren. Beim Gerlachreport selbst gelang das nicht, weil dieser im Impressum lediglich eine amerikanische Brief­kastenfirma ohne ladungs­fähige Anschrift nennt. Darauf­hin wendeten sich die Unternehmen an den Such­maschinen­anbieter Google, um wenigs­tens die auf die negativen Artikel hinweisenden Links löschen zu lassen. Als Google sich weigerte, beantragten die Unternehmen Einst­weilige Verfügungen beim Land­gericht Berlin.

Tipp: Ausführ­lich über das Thema „Sucher­gebnisse von Google“ berichten wir im großen Special Lügen auf Google.

Google hat Prüf­pflichten verletzt

In beiden Fällen hat das Land­gericht Berlin die einst­weiligen Verfügungen erlassen. Danach darf Google Ergeb­nislinks nicht mehr anzeigen. Die Artikel, auf die die Sucher­gebnisse verlinkten, verletzen das Unter­nehmens­persönlich­keits­recht, heißt es in beiden Gerichts­beschlüssen zur Begründung. Der Such­maschinen­anbieter Google sei untätig geblieben, obwohl die Unternehmen in ihren Abmahnungen die Rechts­verletzungen konkret beschrieben hätten. Damit habe Google seine Prüf­pflichten verletzt.

Gerlachreport für herab­setzende Artikel bekannt

Im von der Hamburger Kanzlei Cronemeyer & Grulert Rechts­anwälte erstrittenen Beschluss vom Mai 2017 (Az. 27 O 223/17) äußert sich das Land­gericht auch zum Gerlachreport: „Es ist gerichts­bekannt, dass auf der Webseite www.gerlachreport.com -herab­setzende- Artikel über Unternehmen ohne Tatsachen­grund­lage veröffent­licht werden und es dem Verfasser dabei ausschließ­lich um die Abfassung negativer Bericht­erstattung mit dem Ziel, den Ruf des Unter­nehmens zu schädigen, ankommt.“

Gerlachreport-Artikel im Wesentlichen unwahr

Auch im Beschluss vom Januar 2018 (Az. 27 O 702/17) wird deutlich, wie das Land­gericht den Gerlachreport bewertet: „Die Artikel enthalten im Wesentlichen unwahre Tatsachenbe­hauptungen und unzu­lässige Schmähkritiken, welche von dem Recht auf freie Meinungs­äußerung nicht gedeckt sind“, erklären die Richter. Der Beschluss wurde von der Berliner Anwalts­kanzlei Dr. Pürschel und Partner erwirkt.

Zum Hintergrund des Gerlachreports

Hinter dem Gerlachreport steckt Rainer von Holst. Der Mann lebt in den USA, um sich dem Zugriff deutscher Behörden zu entziehen. Die Schreiber des Gerlachreports werfen Firmen und deren Verantwort­lichen Betrug, Veruntreuung oder andere Straftaten vor. Da sich die Firmen wegen des Fehlens eines Impressums mit Name und Anschrift eines Verantwort­lichen nicht gegen die Rufschädigung wehren können, bietet von Holst ihnen einen Ausweg: Wenn sie für einen PR-Vertrag mit der amerikanischen Brief­kastenfirma Newsroom LLC viel Geld bezahlen, werden die negativen Artikel über sie entfernt.

Fake-News nehmen drastisch zu

Der Fake-News verbreitende Gerlachreport ist kein Einzel­fall, weiß Rechts­anwältin Patricia Cronemeyer. Problematisch sei dabei vor allem, dass sich diese Fake-News in den oberen Rängen der Treffer­liste der Such­maschinen­betreiber wieder­finden, sobald der Name des Betroffenen einge­geben werde. Da die Seiten­betreiber sich regel­mäßig hinter Scheinfirmen im Ausland versteckten, müssten Betroffene umge­hend gericht­liche Verbote gegen Such­maschinen­betreiber erwirken, um kreditschädigende Artikel zu entfernen.

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2 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Sturmundpartner am 26.03.2018 um 17:07 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Unangemessener Umgangston

PS790221 am 01.02.2018 um 13:15 Uhr
Reichweite des Urteils?

Mich würde interessieren, ob sich das Urteil lediglich auf google.de auswirkt bzw. darauf, ob Google aus Deutschland oder Europa heraus aufgerufen wird? Da die Sache vor einem deutschen Gericht verhandelt wurde, dürfte es doch keine Relevanz für Google-Suchen in anderen Ländern haben, oder? Kurz gesagt: Wie ist die globale Bedeutung?

gaunerundwahrheit am 31.01.2018 um 12:12 Uhr
Interessant

Wieder einmal ein guter Artikel der Redaktion. Interessant ist der Hinweis auf die Kanzlei Dr. Püschel&Partner in diesem Zusammenhang dann doch. Interessant wäre dann doch, einmal das Unternehmen zu benennen für das die Kanzlei Dr. Püschel & Partner diesen Erfolg errungen hat.Möglicherweise recherchiert die Redaktion dies einmal nach und veröffentlicht dies hier. Andere Betroffene könnten sich ja dann an diese Kanzlei wenden. Danke an die Redaktion.