
Das Landgericht Berlin hat Google in zwei Fällen verboten, Suchergebnisse weiter zu verbreiten. In beiden Fällen verweisen die Links auf Artikel des unseriösen Onlinedienst Gerlachreport.com. Dort werden die Chefs deutscher Firmen unter anderem als Verbrecher und Betrüger verunglimpft.
Google weigerte sich, die Links zu löschen
In beiden Fällen haben die Unternehmen und ihre Vorstände versucht, sich gegen die rufschädigenden Artikel im Gerlachreport, die teilweise frei erfundene Behauptungen enthalten, zu wehren. Beim Gerlachreport selbst gelang das nicht, weil dieser im Impressum lediglich eine amerikanische Briefkastenfirma ohne ladungsfähige Anschrift nennt. Daraufhin wendeten sich die Unternehmen an den Suchmaschinenanbieter Google, um wenigstens die auf die negativen Artikel hinweisenden Links löschen zu lassen. Als Google sich weigerte, beantragten die Unternehmen Einstweilige Verfügungen beim Landgericht Berlin.
Tipp: Ausführlich über das Thema „Suchergebnisse von Google“ berichten wir im großen Special Lügen auf Google.
Google hat Prüfpflichten verletzt
In beiden Fällen hat das Landgericht Berlin die einstweiligen Verfügungen erlassen. Danach darf Google Ergebnislinks nicht mehr anzeigen. Die Artikel, auf die die Suchergebnisse verlinkten, verletzen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht, heißt es in beiden Gerichtsbeschlüssen zur Begründung. Der Suchmaschinenanbieter Google sei untätig geblieben, obwohl die Unternehmen in ihren Abmahnungen die Rechtsverletzungen konkret beschrieben hätten. Damit habe Google seine Prüfpflichten verletzt.
Gerlachreport für herabsetzende Artikel bekannt
Im von der Hamburger Kanzlei Cronemeyer & Grulert Rechtsanwälte erstrittenen Beschluss vom Mai 2017 (Az. 27 O 223/17) äußert sich das Landgericht auch zum Gerlachreport: „Es ist gerichtsbekannt, dass auf der Webseite www.gerlachreport.com -herabsetzende- Artikel über Unternehmen ohne Tatsachengrundlage veröffentlicht werden und es dem Verfasser dabei ausschließlich um die Abfassung negativer Berichterstattung mit dem Ziel, den Ruf des Unternehmens zu schädigen, ankommt.“
Gerlachreport-Artikel im Wesentlichen unwahr
Auch im Beschluss vom Januar 2018 (Az. 27 O 702/17) wird deutlich, wie das Landgericht den Gerlachreport bewertet: „Die Artikel enthalten im Wesentlichen unwahre Tatsachenbehauptungen und unzulässige Schmähkritiken, welche von dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt sind“, erklären die Richter. Der Beschluss wurde von der Berliner Anwaltskanzlei Dr. Pürschel und Partner erwirkt.
Zum Hintergrund des Gerlachreports
Hinter dem Gerlachreport steckt Rainer von Holst. Der Mann lebt in den USA, um sich dem Zugriff deutscher Behörden zu entziehen. Die Schreiber des Gerlachreports werfen Firmen und deren Verantwortlichen Betrug, Veruntreuung oder andere Straftaten vor. Da sich die Firmen wegen des Fehlens eines Impressums mit Name und Anschrift eines Verantwortlichen nicht gegen die Rufschädigung wehren können, bietet von Holst ihnen einen Ausweg: Wenn sie für einen PR-Vertrag mit der amerikanischen Briefkastenfirma Newsroom LLC viel Geld bezahlen, werden die negativen Artikel über sie entfernt.
Fake-News nehmen drastisch zu
Der Fake-News verbreitende Gerlachreport ist kein Einzelfall, weiß Rechtsanwältin Patricia Cronemeyer. Problematisch sei dabei vor allem, dass sich diese Fake-News in den oberen Rängen der Trefferliste der Suchmaschinenbetreiber wiederfinden, sobald der Name des Betroffenen eingegeben werde. Da die Seitenbetreiber sich regelmäßig hinter Scheinfirmen im Ausland versteckten, müssten Betroffene umgehend gerichtliche Verbote gegen Suchmaschinenbetreiber erwirken, um kreditschädigende Artikel zu entfernen.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Unangemessener Umgangston
Mich würde interessieren, ob sich das Urteil lediglich auf google.de auswirkt bzw. darauf, ob Google aus Deutschland oder Europa heraus aufgerufen wird? Da die Sache vor einem deutschen Gericht verhandelt wurde, dürfte es doch keine Relevanz für Google-Suchen in anderen Ländern haben, oder? Kurz gesagt: Wie ist die globale Bedeutung?
Wieder einmal ein guter Artikel der Redaktion. Interessant ist der Hinweis auf die Kanzlei Dr. Püschel&Partner in diesem Zusammenhang dann doch. Interessant wäre dann doch, einmal das Unternehmen zu benennen für das die Kanzlei Dr. Püschel & Partner diesen Erfolg errungen hat.Möglicherweise recherchiert die Redaktion dies einmal nach und veröffentlicht dies hier. Andere Betroffene könnten sich ja dann an diese Kanzlei wenden. Danke an die Redaktion.