
Rainer von Holst, heimlicher Macher des Onlinediensts „Gerlachreport“ lebt in den USA. So entzieht er sich dem Zugriff der deutschen Behörden. Eine Reihe deutscher Firmen, über die von Holst dubiose Geschäfte betreibt, werden von Mitgliedern seiner Familie geleitet. Vor kurzem wurde die Firmenwelten AG insolvent, in der von Holst als Aufsichtsrat seine Tochter Anne beaufsichtigen sollte. Auch die Firma Wurstwelten GmbH ist pleite. Sie betrieb unerlaubte Einlagengeschäfte.
Behörde untersagt Einlagengeschäfte
Anfangs bekamen die Anleger noch die versprochenen Zinsen für die Darlehen, die sie der Wurstwelten GmbH gegeben hatten. Dann blieben die Zahlungen aus. Zwar verbot die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) der Wurstwelten GmbH in Bielefeld ihre unerlaubten Einlagengeschäfte und ordnete die sofortige Rückzahlung an. Doch die zunächst von Sohn Alexander, dann von Tochter Antonia von Holst geführte Firma, die von Anlegern gewerbsmäßig Gelder angenommen hat, zahlt nicht. Mangels Masse hat das Insolvenzgericht nicht einmal das Insolvenzverfahren eröffnet.
Auch die Firmenwelten AG ist pleite
Damit nicht genug: Auch die von Rainer von Holst gegründete Firmenwelten AG in Bielefeld ist pleite. Hier ist Tochter Anne von Holst Vorstand und Vater Rainer von Holst Aufsichtsrat. Den Vater dürften Anleger und Behörden derzeit aber kaum zu Gesicht bekommen – lebt er doch derzeit in den USA und kann sich so dem Zugriff deutscher Behörden entziehen.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen von Holst
Wie berichtet, werden bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern im Zusammenhang mit Veröffentlichungen auf der Seite gerlachreport.com Ermittlungen geführt (siehe Meldung Schlammschlacht mit dem Gerlachreport). Wir haben von Holst dazu unter den im Impressum des Gerlachreports angegebenen E-Mail-Adressen angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Angeblich weiß von Holst davon nichts. Er erklärte lediglich:„Ich finde es richtig, dass Ermittlungsbehörden Sachverhalte aufklären und feststellen, ob Vorwürfe berechtigt sind. Ich finde es auch richtig, dass in einem Rechtsstaat rechtsstaatliche Prinzipien angewendet werden. Ob es gegen den Gerlachreport ein Ermittlungsverfahren gibt, kann ich nicht beurteilen, da ich ein solches Verfahren nicht kenne.“
Keine ladungsfähige Anschrift im Impressum
Wie berichtet, tarnt Rainer von Holst seine dubiosen Machenschaften, indem er Verträge mit einer als Herausgeberin des Gerlachreport genannten Firma namens Newsroom LLC schließen lässt. Darin wird etwa vereinbart, dass die Firmen dafür zahlen, dass die Newsroom LLC die Pressearbeit für die Unternehmen übernimmt. Übersetzt heißt das: Sobald die Firmen die vereinbarten Betrag an von Holst überweisen, stellt er die Negativberichterstattung im Gerlachreport ein. Rechtlich wehren können sich die Betroffenen gegen Beleidigungen, Verleumdungen und Falschbehauptungen im Gerlachreport nämlich nicht. Die Newsroom LLC hat keine ladungsfähige Anschrift.
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