Gerlachreport Die Geschäfte des Rainer von Holst

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Gerlachreport - Die Geschäfte des Rainer von Holst

Rainer von Holst, heimlicher Macher des Online­diensts „Gerlachreport“ lebt in den USA. So entzieht er sich dem Zugriff der deutschen Behörden. Eine Reihe deutscher Firmen, über die von Holst dubiose Geschäfte betreibt, werden von Mitgliedern seiner Familie geleitet. Vor kurzem wurde die Firmen­welten AG insolvent, in der von Holst als Aufsichts­rat seine Tochter Anne beaufsichtigen sollte. Auch die Firma Wurst­welten GmbH ist pleite. Sie betrieb unerlaubte Einlagen­geschäfte.

Behörde untersagt Einlagen­geschäfte

Anfangs bekamen die Anleger noch die versprochenen Zinsen für die Darlehen, die sie der Wurst­welten GmbH gegeben hatten. Dann blieben die Zahlungen aus. Zwar verbot die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) der Wurst­welten GmbH in Biele­feld ihre unerlaubten Einlagen­geschäfte und ordnete die sofortige Rück­zahlung an. Doch die zunächst von Sohn Alexander, dann von Tochter Antonia von Holst geführte Firma, die von Anlegern gewerbs­mäßig Gelder angenommen hat, zahlt nicht. Mangels Masse hat das Insolvenzge­richt nicht einmal das Insolvenz­verfahren eröffnet.

Auch die Firmen­welten AG ist pleite

Damit nicht genug: Auch die von Rainer von Holst gegründete Firmen­welten AG in Biele­feld ist pleite. Hier ist Tochter Anne von Holst Vorstand und Vater Rainer von Holst Aufsichts­rat. Den Vater dürften Anleger und Behörden derzeit aber kaum zu Gesicht bekommen – lebt er doch derzeit in den USA und kann sich so dem Zugriff deutscher Behörden entziehen.

Staats­anwalt­schaft ermittelt gegen von Holst

Wie berichtet, werden bei der Zentral­stelle Cybercrime Bayern im Zusammen­hang mit Veröffent­lichungen auf der Seite gerlachreport.com Ermitt­lungen geführt (siehe Meldung Schlammschlacht mit dem Gerlachreport). Wir haben von Holst dazu unter den im Impressum des Gerlachreports angegebenen E-Mail-Adressen ange­schrieben und um eine Stellung­nahme gebeten. Angeblich weiß von Holst davon nichts. Er erklärte lediglich:„Ich finde es richtig, dass Ermitt­lungs­behörden Sach­verhalte aufklären und fest­stellen, ob Vorwürfe berechtigt sind. Ich finde es auch richtig, dass in einem Rechts­staat rechts­staatliche Prinzipien angewendet werden. Ob es gegen den Gerlachreport ein Ermitt­lungs­verfahren gibt, kann ich nicht beur­teilen, da ich ein solches Verfahren nicht kenne.“ 

Keine ladungs­fähige Anschrift im Impressum

Wie berichtet, tarnt Rainer von Holst seine dubiosen Machenschaften, indem er Verträge mit einer als Heraus­geberin des Gerlachreport genannten Firma namens Newsroom LLC schließen lässt. Darin wird etwa vereinbart, dass die Firmen dafür zahlen, dass die Newsroom LLC die Pressearbeit für die Unternehmen über­nimmt. Über­setzt heißt das: Sobald die Firmen die vereinbarten Betrag an von Holst über­weisen, stellt er die Negativbe­richt­erstattung im Gerlachreport ein. Recht­lich wehren können sich die Betroffenen gegen Beleidigungen, Verleumdungen und Falsch­behauptungen im Gerlachreport nämlich nicht. Die Newsroom LLC hat keine ladungs­fähige Anschrift.

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skydiver2017 am 30.10.2017 um 10:30 Uhr
Das Recht hinkt der Globalisierung hinterher

Die überwiegend verlogenen Behauptungen im Gerlachreport zeigen ein drängendes Problem auf: Die Wirtschaftswelt ist zwar weitestgehend globalisiert, die Gesetze und Rechtsauffassungen sind es noch lange nicht. So kann ein Lügenbaron aus den USA in Deutschland seine Märchen verbreiten, wirtschaftlichen Schaden und persönliche Rufschädigungen auslösen, ohne, dass ihm mit deutschen Gerichten wirklich und nachhaltig sein Geschäftsmodell unterbunden werden kann. Dieses sieht ganz einfach vor, wer sich geschädigt fühlt, zahlt einen Millionenbetrag und dann hat er ( vielleicht ) Ruhe.
Einerseits: Wie schon die Alten Römer sagten - es bleibt immer etwas hängen. Andererseits: Wer den Schwachsinn ernst nimmt, ist selber schuld. Gut, dass test darauf hinweist.