
Viele Floristinnen verdienen wenig und können bei der Sozialversicherung sparen. © Alamy Stock Photo / Viacheslav Iakobchuk
Midijobber durften bislang bis zu 850 Euro pro Monat einnehmen – und zahlten dann nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Zum 1. Juli wurde dieser Rahmen ausgeweitet, sodass volle Sozialversicherungsbeiträge erst ab 1 300 Euro pro Monat erhoben werden – das bedeutet mehr Netto in den Taschen von Geringverdienern.
Sozialversicherung
Bis zu 450 Euro können Minijobber verdienen, ohne Beiträge in die Kranken-, Pflege oder Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Freiwillig ist der Beitrag zur Rentenversicherung. Wer mehr verdient, hat ebenfalls Aussicht auf Vergünstigungen: Zwischen 450,01 Euro und 1 300 Euro – im sogenannten Übergangsbereich – fallen dafür zwar Sozialversicherungsbeiträge an, allerdings nur anteilig.
Berechnung
Die Belastung der Arbeitnehmer ist an ihren Verdienst gekoppelt und steigt nur gestaffelt nach und nach an. Erst bei einem Einkommen ab 1 300 Euro pro Monat führen sie den vollen Beitragssatz an die Sozialkassen ab. Arbeitgeber zahlen auch bei Midijobbern immer den vollen Beitrag. Beispiel: Eine Midijobberin, die bei durchschnittlichem Krankenkassensatz 900 Euro verdient, zahlt 158 Euro für die Sozialversicherung statt 178 Euro.
Rente
Neben einem höheren Nettoverdienst haben Midijobber bei der Rente Vorteile: Trotz Entlastung bei den Beiträgen erwerben sie die gleichen Rentenansprüche, als ob sie den vollen Arbeitnehmeranteil einbezahlt hätten. Die Entgeltpunkte für die künftige Rente ermittelt die Rentenkasse nämlich auf Basis der tatsächlichen Lohnhöhe. Das entlastet vor allem Teilzeitkräfte, die Abgaben sparen, aber die volle Rentenanwartschaft erhalten.
Steuern
Das Finanzamt behandelt Midijobber wie normale Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer je nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers einbehalten.
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