Gering­verdiener Bis zu 1 300 Euro im Midijob

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Gering­verdiener - Bis zu 1 300 Euro im Midijob

Viele Floristinnen verdienen wenig und können bei der Sozial­versicherung sparen. © Alamy Stock Photo / Viacheslav Iakobchuk

Midijobber durften bislang bis zu 850 Euro pro Monat einnehmen – und zahlten dann nur reduzierte Sozial­versicherungs­beiträge. Zum 1. Juli wurde dieser Rahmen ausgeweitet, sodass volle Sozial­versicherungs­beiträge erst ab 1 300 Euro pro Monat erhoben werden – das bedeutet mehr Netto in den Taschen von Gering­verdienern.

Sozial­versicherung

Bis zu 450 Euro können Minijobber verdienen, ohne Beiträge in die Kranken-, Pflege oder Arbeits­losen­versicherung einzuzahlen. Freiwil­lig ist der Beitrag zur Renten­versicherung. Wer mehr verdient, hat ebenfalls Aussicht auf Vergüns­tigungen: Zwischen 450,01 Euro und 1 300 Euro – im sogenannten Über­gangs­bereich – fallen dafür zwar Sozial­versicherungs­beiträge an, allerdings nur anteilig.

Berechnung

Die Belastung der Arbeitnehmer ist an ihren Verdienst gekoppelt und steigt nur gestaffelt nach und nach an. Erst bei einem Einkommen ab 1 300 Euro pro Monat führen sie den vollen Beitrags­satz an die Sozialkassen ab. Arbeit­geber zahlen auch bei Midijobbern immer den vollen Beitrag. Beispiel: Eine Midijobberin, die bei durch­schnitt­lichem Krankenkassen­satz 900 Euro verdient, zahlt 158 Euro für die Sozial­versicherung statt 178 Euro.

Rente

Neben einem höheren Netto­verdienst haben Midijobber bei der Rente Vorteile: Trotz Entlastung bei den Beiträgen erwerben sie die gleichen Renten­ansprüche, als ob sie den vollen Arbeitnehmer­anteil einbezahlt hätten. Die Entgelt­punkte für die künftige Rente ermittelt die Rentenkasse nämlich auf Basis der tatsäch­lichen Lohn­höhe. Das entlastet vor allem Teil­zeitkräfte, die Abgaben sparen, aber die volle Renten­anwart­schaft erhalten.

Steuern

Das Finanz­amt behandelt Midijobber wie normale Arbeitnehmer. Der Arbeit­geber muss die Lohn­steuer je nach Lohn­steuer­abzugs­merkmalen des Arbeitnehmers einbehalten.

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