Gehbehinderte Mieter dürfen ihren Rollator im Hausflur abstellen. Einen 20 Meter von der Treppe entfernten Stellplatz im Hof müssen sie nicht akzeptieren (Amtsgericht Recklinghausen, Az. 56 C 98/13).
Gehbehinderte Mieter dürfen ihren Rollator im Hausflur abstellen. Einen 20 Meter von der Treppe entfernten Stellplatz im Hof müssen sie nicht akzeptieren (Amtsgericht Recklinghausen, Az. 56 C 98/13).